@Freemann44
Zitat:
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Noch nie ist jemand zur Zahlung gerichtlich gezwungen worden, der den Mahnmüll unbeantwortet läßt.
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Das halte ich für ein Gerücht.
He DerKrefelder - du weisst doch, dass Urteile die gegen die Kunden gesprochen wurden, in manch anderen Foren nicht genannt werden sollen.
Warum ? Zitat von Freemann44 ist ja Aussage genug. User sollen halt denken das es noch nie Ausnahmen gab und auch nie geben wird. Da diese Prozesse durch Fehler der Kunden verloren gingen ,wäre es ja wichtig darauf hinzuweisen.
Ha -- hat mich doch mein Gefühl was ich bei der Anmeldung von Freemann44 hatte, doch nicht getäuscht.
@ DerKrefelder
nicht vergessen das Mettmannurteil
Zitat:
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Ein Widerrufsrecht steht dem Beklagten gemäß § 312 d Abs. 3 Zif. 2 BGB nicht zu, denn der Beklagte hat vor Ende der Widerrufsfrist schon am 17.10.2007, nachdem am 10.10.2007 der Vertrag geschlossen wurde, durch Einstellen seines Fotos Dienstleistungen in Anspruch genommen.“
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Ausserdem wurden die Kosten im Fliestext vom Richter anerkannt.
Zitat:
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Deutlich ist auf der Startseite erkennbar, dass bei der Anmeldung nach 14 Tagen 9,- € Monatsbeitrag für zwei Jahre fällig werden.
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Mein Urteil was ich gefunden hatte durfte ich im anderen Forum erst gar nicht einstellen. Da stand die AGB neben dem Anmeldefeld. In der AGB standen die Kosten. Wurde vom Richter anerkannt.
So @ Freemann44 ,nun kannste mir wieder falsche Rechtsberatung vorwerfen.