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Alt 17.07.2010, 12:34   #11 (permalink)
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Standard AW: verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

Mal eine kleine Auffrischung.

Webtains bietet auch Seiten an bei denen man an ein Gewinnspiel teilnehmen kann.
Vorweg:
Sind Gewinnspiele kostenpflichtig z.B. 0137-Nr. dann muss auf die Möglichkeit der Teilnahme mittels Postkarte hingewiesen werden.
Verboten auch sogenannte Kopplungsgewinnspiele.
Hierbei wird die Teilnahme vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig gemacht.
Wer mehr wissen will: IHK-Berlin;Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben
oder hier: Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Die Seiten der Webtains Screenshots erstellt 17.07. 2010)
Online-Test.de



Klickt man auf den Button für das Gewinnspiel,gelangt man zur Anmeldemaske (Kostenhinweis aus dem Gesichtsfeld).
Bedeutet,will ich nur am Gewinnspiel teilnehmen,muss ich ein ABO abschliessen......


denn Hinweis,das man auch per Postkarte teilnehmen kann,versteckt in den AGB






Auch bei Smilies-Sammlung.de gibt es ein Gewinnspiel




Auch hier gelangt man beim Klick auf den Button für das Gewinspiel sofort zur Anmeldemaske für das ABO.(Kostenhinweis unter Informationen)



Der Hinweis auf Teilnahme per Poskarte auch auf der Seite erst in den AGB.


Eine Seite ohne Gewinnspiel: Zitate-Download.de





Klickt man auf ein Thema,dann erscheint dieses:




Und erst beim runterscrollen erscheint der Kostenhinweis in einem Fliesstext.


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.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 19:47   #12 (permalink)
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Beiträge: 10.424
Böse Wie denkt Webtains GmbH über sich selber

Wollen wir doch auch mal die Firma zu Wort kommen lassen.

Ich lese die Berichte der Saubermänner immer wieder gerne

Webtains GMBH
Klickt 1 mal auf den bericht damit die Schrift grösser wird.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2010, 20:59   #13 (permalink)
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Beiträge: 2.628
Standard AW: Wie denkt Webtains GmbH über sich selber

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Wollen wir doch auch mal die Firma zu Wort kommen lassen.
Also,auf solche dummen,pisa-gestörten,vom Praktikanten verbreitete Meldungen,kann ich gerne verzichten.
Natürlich gibt es Portale die "kostenlosen" Download,aber mit Werbung auf der Seite,anbieten.Nur,das muss ich nicht wegklicken.
Der Praktikant hat mein Posting gelesesen:
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen

Ps.
Freeware wird nicht nur von den ABO-Fallenbetreiber kostenpfichtig angeboten.
Lesen: Gratis-Software für 3 Franken.


Herr Praktikant,
Dort wird mir der Preis nicht versteckt angezeigt.

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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2010, 14:19   #14 (permalink)
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Beiträge: 10.424
Standard Deutsche Zentral Inkasso GmbH - Webtains GmbH

Könnte sein das es jetzt rund geht und die Inkassoschreiben eintrudeln,

Laut Pressemitteilung von: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH 27.08.2010 Denkt daran, dass was da steht ist von der Inkasso.

Deutsche Zentral Inkasso GmbH erweitert Mandantenkreis mit Webtains GmbH
Webtains GmbH unter der Leitung von Geschäftsführer Nico Neugeboren

Die Methoden der Webtains GmbH / kochrezepte-sammlung.de / songtexte-24.de / Tattoos-vorlagen.de usw.
Juni 2010 Webtains kassiert Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband

Abofallen – Ein Geschäft für die ganze Familie
Zitat:
Wie das Portal Verbraucherabzocke.info aktuell berichtet, tummelt sich mit einer neuen Firma namens Webtains GmbH ein wohl eingeborener Neugeboren(er) in der Nutzlosbranche mit Uralt-Maschen unter Domains wie Kochrezepte-Sammlung.de oder Songtexte-24.de, die sich nicht nur inhaltlich mit den Abzock-Angeboten des Frankfurter Kreisels um Michael Burat und Konsorten in Verbindung bringen lassen..........weiter im link
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen
02.06.2010
Internetabzocke aus Thüringen
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH
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Geändert von schnippewippe (06.09.2010 um 15:33 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 16:26   #15 (permalink)
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Beiträge: 14
Standard AW: verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

Hilfe, ich bin auch auf denen reingefallen. habe bis jetzt eine Zahlungserinnerung bekommen und vor 2 Tagen eine 2. Mahnung. Was soll ich tun?
bernd72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 16:48   #16 (permalink)
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Standard AW: verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

Kannst du vielleich ein wenig mehr darüber schreiben. Das hilft bestimmt anderen Usern auch.

Zitat:
Hier noch mal was die Verbraucherzentrale mitgeteilt hat.
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]
"Es fehlt hier an der Willenserklärung der Verbraucher", so Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. "Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass es so viel Geld kosten soll, hätten sie sich dort nicht angemeldet. Schließlich bekommt man Routenplaner oder Kochrezepte woanders kostenlos. Die Preise sind im "Kleingedruckten", den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), versteckt. Auch die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher."

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:

Routenplaner-Service.de - Routenplaner
Routenplaner-Service.de - Routenplaner
Kochrezepte-Sammmlung.de - Kochrezepte - Rezepte - Backrezepte
Songtexte-24.de - Die Songtexte & Lyrics Suchmaschine
Gedichte-Download.de - Über 2500 Gedichte zum Downloaden

Was können Verbraucher tun, um den Betreibern solcher Internetseiten das Handwerk zu legen?

* Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Schreiben Sie an die Bank oder Sparkasse, an die das Geld überwiesen werden soll. Äußern Sie den Verdacht, dass über das Konto illegale Beträge fließen. Appellieren Sie an die Bank, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
* Beschweren Sie sich über das kooperierende Geldinstitut bei der Banken- und Versicherungsaufsicht.
* Beschweren Sie sich über die kooperierenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen...........aus dem link
Ich stelle hier mal so ein grosses Zitat ein , da die Verbraucherzentralen von bestimmten Abo Abzockern in den Dreck gezogen werden.
Glaubt nicht was ihr in den Pressemitteilungen im Internet zu lesen bekommt. Schaut Euch genau an , wer das geschrieben hat. Es sind unsere besonderen Freunde. Sie wollen das die User nicht auf das hören was die Verbraucherzentralen sagen -schreiben. Sie wollen das gezahlt wird. Darum stolpert man überall über deren blöden Pressemitteilen über ihre tollen Seiten.

Hier ist mal ein toller Beitrag aus einem anderen Forum.
Die Selbstsicht der Abzocker am Beispiel der Webtains GmbH
Solltet ihr echt lesen.
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Geändert von schnippewippe (19.09.2010 um 16:55 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 17:01   #17 (permalink)
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Beiträge: 14
Standard AW: verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

Mein Sohn (12 Jahre) hat sich bei routenplaner-service mit meinem Namen angemeldet, ohne das ich etwas davon wusste. Das hatte ich auch an Webtains geschrieben, aber die sagen ich muss trotzdem zahlen. Habe das ganze bis jetzt auch ignoriert, und nicht bezahlt.

Folgendes steht nun in der Mahnung:
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können
und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – die gesetzlich nunmehr in § 28a BDSG geregelt sind –
sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird diese Forderung einem darauf spezialisierten
Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen.
Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit der Webtains GmbH abgeschlossenen Vertrag über die
Bereitstellung einer Online - Dienstleistung. Sie haben sich nachweislich für ein Dienstleistungsangebot der Webtains
GmbH unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder
unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss
akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit
seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen
Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der
Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht
Mannheim 2 O 268/08, sowie Amtsgericht Langen 58 C 6/10).
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG
zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal
schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die
verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten
Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische
IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die
Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der
Webtains GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden
möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der
Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann.
Insofern kann sich ein Minderjähriger für ein Datenbankangebot der Webtains GmbH lediglich dann anmelden, wenn er
ein unzutreffendes Geburtsdatum eingeben hat. Diese Handlung kann im Hinblick auf eine Fälschung
beweiserheblicher Daten gem. §§ 269 Abs. 1, 2 StGB; 1, 3, 105 JGG von strafrechtlicher Relevanz sein, vgl. AZ 320 Js
11615/06 jug sowie AZ 3400 Js 16868/06.
Die Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten kann außerdem zu Schadensersatzansprüchen gegenüber den
Erziehungsberechtigten führen, die einen Internetzugang für ihre Kinder bereitstellen (Urteil des Landgerichts Köln vom
28.02.2007, Az.: 28 O 10/07; LG Hamburg ZUM 2006, 661).
bernd72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 17:14   #18 (permalink)
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Standard AW: verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

Dein Sohn 12 !!!!! Dann vergesse es erst recht. Der kann gar keine Verträge ohne deine Zustimmung abschliessen.
Also mache dir keine Sorgen .

Zitat:
§110 Bewirken der Leistung mit eignen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Das dürfte hier nicht der Fall sein.

Man was ist das denn für eine Mahnung.
Die müssen es aber nötig haben den Usern Angst zu machen.
Die muss ich mir erst einmal ganz langsam durchlesen.
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Geändert von schnippewippe (19.09.2010 um 17:18 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 17:32   #19 (permalink)
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Sollte ich dieser Mahnung widersprechen? Oder am besten gar nichts mehr machen?
bernd72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2010, 17:48   #20 (permalink)
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Was willst du machen ? Ihnen mitteilen das es dein Sohn (12) war ? Dann freuen die sich und das Drohen geht erst recht los.
Du kannst aber auch widersprechen ! Dann bekommst du wieder einen langen Brief mit Erklärungen, wieso du zahlen musst.

Ich darf leider nicht sagen was du machen sollst-kannst.
Aber das würde dir die Verbraucherzentrale sagen
Auch die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher."

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