Brauche dringend Hilfe !!!

ikks

New member
Hallo liebe Mitmenschen.
Ich habe mich letztes jahr bei eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler angemeldet ich war zum Zeitpunkt der anmeldeung aber noch minderjähtig (15 jahre) im Januar dieses Jahres wurde ich 16. Ich habe 3 Mahnschreiebn per Mail bekommen, dass ich eine Rechnung bezahlen solle, habe diese aber ignoriert. nun habe ich Post von "Intrum justitia" bekommen und soll plötzlich 52,47 Eur bezahlen.
Bei der anmeldung war ich 15 habe jedoch angegeben, dass ich 18 währe, da man volljährig sein muss. Was soll ich jetzt tun?
Bitte antwortet mir möglichst schnell danke.

liebe Grüße
Simon
 

schnippewippe

New member
Du kannst nur eines machen !!!! Rede mit deinen Eltern !!!
Selber kannst du nichts machen. Das würde dir im Ernstfall noch mehr Probleme schaffen. Die Anmeldung ist kostenlos.
Kosten ? Wofür ? Hast du was zum Kauf angeboten oder gekauft.

Zeige deinen Eltern mal den link.
Verträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht gültig?

Da du nicht mitteilst ob die Rechnung zu Recht besteht , kann man dir auch nur den einen guten Rat geben, rede mit deinen Eltern.

Text der Startseite.
Herzlich willkommen bei eGun dem Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler. Bitte beachten Sie, dass auf unseren Seiten u.a. Artikel angeboten werden, die dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Sie benötigen zum Erwerb eines solchen Artikels eine EWB (Erwerbsberechtigung).
Allgemein geschrieben.
Bitte beachten Sie, dass auf unseren Seiten u.a. Artikel angeboten werden, die dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.

Ich finde es echt unverantwortlich ,dass da die Möglichkeit besteht das Kinder sich anmelden können. Man muss nur anklicken das man über 18 ist. :mad:

Angebote und Versand erlaubnispflichtiger Waffen und Munition
Aus der AGB
Waffen und Munition die nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedürfen, können nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeboten werden. Deshalb muss in der Artikelbeschreibung der Zusatz "Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich" enthalten sein. Gewerbliche Anbieter sind zur Angabe Ihrer kompletten Anschrift in der Artikelbeschreibung verpflichtet. Der Verkäufer eines EWB - pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Für die Erfüllung der waffenrechtlichen Vorraussetzungen hat jeder Verkäufer selbst Sorge zu tragen, um strafrechtliche Konsequenzen auszuschließen.
Und wer überprüft ob der Verkäufer es nachprüft ob der Kunde Waffen kaufen darf.

Nicht einmal eine Altersüberprüfung per PostIdent wird bei der Anmeldung vorgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ikks

New member
Hallo,
erstmal danke für die antwort.
ich hab dort ein artikel gekauft und einen anderen verkauft.
ich glaube das die kosten beim verkauf entstanden sein sollen.
man muss übrigens um ich sag mal "echte" waffen zu kaufen noch einen nachweis füir son dingens haben. ich habe "nur" eine softair waffe gekauft die nach dem deutschen gesetzt legal ist. und eine verkauft (bzw. veruscht zu verkaufen)

mfg simon
 

ikks

New member
Im §110 was du empfohlen hast steht u.a.:
"Kauft die minderjährige Tochter, die 40 Euro für den Kauf von Schuhen erhalten hat, sich lieber die geschmackvolleren Schuhe für 100 Euro und legt die Differenz von ihrem Taschengeld drauf, dann können die Eltern das Geschäft rückgängig machen. Sie waren nicht mit dem Kauf von Schuhen für Euro 100 einverstanden."

heißt das wenn meine mutter mir z.bsp. geld gibt damit ich mir einen bildschrim kaufe und ich gebe nur einen teil für den bildschrim aus und den rest gebe ich so zu sagen für eine anzeige aus gilt dieses nicht?
 

schnippewippe

New member
Du hast was verkauft und was gekauft. Da hättest du doch die Einstellkosten für deine Sache bezahlen können.

Tut mir leid.Aber ich kann dir nichts anderes schreiben.

Wenn mein Sohn es gemacht hätte , würde ich die Inkasso anschreiben.
Würde mitteilen das mein Sohn minderjährig ist und ich sehr erschrocken bin, dass er sich auf diese Seite anmelden konnte. Das auf so einer Seite kein sicherer Nachweis über das Alter verlangt wird, ist auch nicht rechtens. Ich bin geschockt das Kinder sich da Waffen besorgen können.
Auch das man da vielleicht an scharfe Waffen kommen kann. Denn wer überprüft denn wie der Veräufer diese Waffen verschickt.
dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG).

Da ich als Elternteil mit der Anmeldung , Einstellung von ......... und den Kauf von ...........nicht einverstanden bin werde ich die gefordete Summe nicht bezahlen.
------------
Das Einzige wozu ich trotzdem bereit wäre zu zahlen ,wären die Einstellungskosten. Aber nur um weiteren Ärger zu vermeiden.

Nur zur Information, ich bin leider kein Anwalt . Aber vielleicht haben deine Eltern eine Rechtschutzversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:

ikks

New member
Ich hab noch eine Frage:
Ist dies "urkundenfälschung"?
ich habe eine mail bekommen in der steht:
"Was Sie hier begangen haben nennt man Urkundenfälschung! Das wäre uns dann eine Anzeige wert."

stimmt das und was kann passieren?
ich bin verunsichert.
 

Winnimaus

New member
Bei egun ist es genauso wie bei ebay. Verkaufst Du was, hast Du so genannte Einstellgebühren zu zahlen. Und da Du sie anscheinend nicht gezahlt hast, haste jetzt das Inkasso Unternehmen am Hals.

Weiterhin wirste ja jetzt wohl festgestellt haben, dass Du wissentlich, das heisst mit Absicht, ein falsches Alter angegeben hast.
Die Leute von egun sehen das in dem Sinne etwas eng mit dem Alter, da dort viele Sachen veräußert werden, die halt für Erwachsene sind. Und teilweise fallen dort auch gewisse Softair Geräte, welche eine gewisse Jule überschreiten.

In Deinem Fall wird Dir halt nix anderes übrig bleiben, als endlich mal mit Deinen Eltern zu reden. In dem Fall muss man wirklich sagen, hab nen Arsch in der Hose und steh zu Deinen Fehlern.

@Schwippe:

Ein Verkäufer wird schon darauf achten, dass er den richtigen Nachweis vom Käufer bekommt. Sollte es sich um "richtige" Waffen (wie z.B. ne Sig Sauer) handeln, dann müssen Käufer und Verkäufer eh andere Handlungsweisen angehen, damit die Waffe den Besitzer wechseln kann. In der Hinsicht wird der Kurze kaum an eine scharfe Waffe kommen.
 

schnippewippe

New member
@Schwippe:

Ein Verkäufer wird schon darauf achten, dass er den richtigen Nachweis vom Käufer bekommt. Sollte es sich um "richtige" Waffen (wie z.B. ne Sig Sauer) handeln, dann müssen Käufer und Verkäufer eh andere Handlungsweisen angehen, damit die Waffe den Besitzer wechseln kann. In der Hinsicht wird der Kurze kaum an eine scharfe Waffe kommen.
Glaubst du echt das es in so einem Auktionshaus nicht auch schwarze Schafe geben kann.
Ich bin da anderer Meinung. Der Bericht ist zwar schon von 2006 aber das Problem hat sich doch nicht geändert.
Er war zwar schon 18 aber einen Schein hatte er nicht.
Das Landeskriminalamt in Wiesbaden wollte am Mittwoch jedenfalls nicht ausschließen, dass es im Internethandel schwarze Schafe gibt, die scharfe Waffen illegal verkaufen - die sich also unter Missachtung der Vorschriften den für solche Geschäfte nötigen Waffenschein des Käufers nicht zeigen lassen. „Das kann man nicht immer verhindern“, gestand Kriminalhauptkommissar Helmut Beer vom LKA in Wiesbaden......aus dem link
Ich finde schon das es bei diesen Auktionshäusern bei der Anmeldung eine Alterskontrolle geben sollte. Wie zum Beispiel das Post-Ident-Verfahren .

Auch bei der Anmeldung könnte man hier schon einen kleinen Riegel vorschieben. Bei den Daten sind bis auf die Bankdaten alles auszufüllende Pflichtfelder.
Nur die Angabe von Bankdaten ist freiwillig.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
ich hab dort ein artikel gekauft und einen anderen verkauft.
Als Verkäufer musst du Einstellgebühren und bei erfolgtem Verkauf Provision bezahlen.
ich habe "nur" eine softair waffe gekauft die nach dem deutschen gesetzt legal ist.
Falsch...Nur mit einer Geschossenergie bis zu 0,5 Joule gelten sie als "Spielzeug".
"Was Sie hier begangen haben nennt man Urkundenfälschung! Das wäre uns dann eine Anzeige wert."

stimmt das und was kann passieren?
Ich bezweifle das die Anmeldung eine Urkunde ist.
Klare Auskunft kann nur ein Rechtsanwalt geben.Denn eine *verkörperte* Gedankenerklärung muss niedergeschrieben oder sonstwie aufgezeichnet sein.
Das heisst,eine Erklärung mit einem festen * körperlichen* Gegenstand,mit einem Blatt Papier, beispielsweise.

Richtig ist,du hast falsche Daten abgegeben.
Es könnte also § 269 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten greifen.Dafür sitzt du,bei Verurteilung, 5 Jahre ein oder zahlst eine Geldstrafe.
 
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