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Alt 30.12.2011, 00:27   #41 (permalink)
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Standard AW: Kino.to

Ist bereits das Anschauen von rechtswidrigen Internetstreams nach Art von kino.to strafbar?


Zitat:
Amtsgericht Leipzig

"""" Zitat
Nach seiner Ansicht mache sich ein Nutzer allein durch Abruf des Streams strafbar, da allein im Downloaden eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung zu sehen sei. Der Gesetzgeber habe mit dem Begriff „vervielfältigen“ ein Herunterladen gemeint, so der Richter. Auch beim Streaming erfolge ein zeitweiliges Herunterladen von Datenpaketen, woraus sich eine sukzessive Vervielfältigung ergebe. Aufgrund dieser unerlaubten Vervielfältigungshandlung seien auch die Nutzer als strafbar anzusehen. (via)...................aus dem Link
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Alt 23.01.2012, 00:14   #42 (permalink)
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Standard GVU bereitet Strafantrag gegen kinox.to vor

GVU bereitet Strafantrag gegen kinox.to vor
Zitat:
Gleiches Vorgehen wie bei kino.to

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vertraut bei der Bekämpfung der neuen Webseite kinox.to auf das gleiche Vorgehen wie gegen dessen Vorgänger. Im Juni 2011 stieß die GVU ebenfalls durch einen Strafantrag die Ermittlung gegen die Betreiber des Streaming-Portals kino.to an. Damals erklärten sich einige Mitbetreiber bereit, gegen den Hauptbetreiber Dirk B. auszusagen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, wer hinter der Neuauflage steckt. Vermutlich sind es jedoch enge Vertraute der Ursprungsseite, da kinox.to im Prinzip ein Abbild darstellt, die neuen Betreiber also Zugriff auf eine Art Vorlage gehabt haben müssen...............weiter im link
Musik-Streaming-Anbieter schließt deutsche Plattform
Zitat:
Die deutsche Musik-Streaming-Plattform Grooveshark schließt wegen „unverhältnismäßig hoher Betriebskosten“, heißt es auf grooveshark.com. Damit zieht sich das Unternehmen aus Deutschland zurück und schimpft dabei auf die GEMA, die angeblich die hohen Betriebskosten verursachen soll................weiter im link
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Alt 12.02.2012, 09:49   #43 (permalink)
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Standard Nutzern von kino.to oder kinox.to drohen Strafverfahren

Nutzern von kino.to oder kinox.to drohen Strafverfahren
Zitat:
Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenamgazin "Focus". Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte "Focus": "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts." Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte "streamen" von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers "Focus". Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers.
Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.................aus dem link
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Alt 13.02.2012, 10:07   #44 (permalink)
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Standard AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Die Meldungen gehen weiter.

Filesharing: Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte ... Teilweise Entwarnung


Zitat:
Laut übereinstimmenden Presseberichten müssen tausende ehemalige Nutzer der stillgelegten Plattform Kino.to mit Strafverfahren rechnen (vgl. zB Focus). Dabei solle es sich allerdings vorerst nur um diejenigen Kunden handeln, die sog. Premium-Accounts auf Kino.to unterhielten. Diese Premium-Kunden hatten (per PayPal) dafür gezahlt, Zugang zu den Filmen auf der Plattform zu erhalten, ohne dass in diesen die ansonsten üblichen Werbebanner eingeblendet wurden. Was wir davon halten? Es sollte nichts so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird. Das Urteil des LG Leipzig, welches das bloße Betrachten von Streaming-Angeboten als strafbar ansieht, steht bis jetzt noch allein auf weiter Flur. Es ist nach wie vor heftig umstritten, ob beim Anschauen eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da keine Vervielfältigungshandlung stattfindet. Außerdem dürfte es sich bei den Nutzern der Plattform eher um “kleine Fische” handeln, deren Strafbarkeit, sofern diese dann bejaht würde, im Bagatellbereich einzustufen wäre. Mit Verhaftungen ist daher nicht zu rechnen. Wer gleichwohl Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhält, sollte sich zu der Angelegenheit vorerst überhaupt nicht äußern und sofort unsere anwaltliche Hilfe (hier: Kontakt) in Anspruch nehmen...........................aus dem link
Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben, nun vor den Kadi ziehen will.
Man hat ewig nichts gegen diese Seiten unternommen !!!!!!! Wieso wurden diese Seiten nicht vom Netz genommen???????? Die Rechtslage hat sich ja nicht verändert !!!!!!!!
Die Blinde mit der Binde.
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Alt 13.02.2012, 10:31   #45 (permalink)
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Standard AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen


Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben nun vor den Kadi ziehen will.
Nur angeschaut? Man konnte,und bei den Seiten die noch online sind kann man es immer noch, die Angebote runterladen.
In der Regel handelt es sich um FLV-Dateien.
Und ein Premium-Account ist nicht nur zum anschauen.

Ps.
Diese Geizistgeilfraktion,runterladen bis die Abmahnung kommt,hat das Filesharing kaputt gemacht.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2012, 10:45   #46 (permalink)
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Standard AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Nur angeschaut? Man konnte,und bei den Seiten die noch online sind kann man es immer noch, die Angebote runterladen.
In der Regel handelt es sich um FLV-Dateien.
Und ein Premium-Account ist nicht nur zum anschauen.

Ps.
Diese Geizistgeilfraktion,runterladen bis die Abmahnung kommt,hat das Filesharing kaputt gemacht.
Ich meine sehr wohl nur anschauen !!!!! Das man auch runterladen kann ist ja eine andere Sache. Das runterladen haben aber nicht alle User gemacht. Man sollte nicht alles über einen Kamm scheren. Das die nun dafür büssen müssen ! Neeee das finde ich nicht ok.
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Alt 13.02.2012, 12:14   #47 (permalink)
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Standard AW: Kino.to Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Ich meine sehr wohl nur anschauen !!!!! Das man auch runterladen kann ist ja eine andere Sache.
Wenn ich mir die Filme nur anschauen will brauche ich keinen Premium-Account.
Und einen Premium-Account hole ich mir wenn ich es runterladen, und das schnell,will.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von link
Es ist nach wie vor heftig umstritten, ob beim Anschauen eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da keine Vervielfältigungshandlung stattfindet.
Das schreibt ein Rechtsanwalt?
Hat er vergessen das schon der Download von einer illegalen Quelle strafbar ist?
Und auch wenn ich die Filme nur ansehe "kann" es eine Urherrechtsverletzung sein da beim streamen Daten im Cache gespeichert werden.
Und hier streiten sich die Rechtsgelehrten ob dies ein Download im Sinne vom Urheberrecht ist.
Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Man sollte nicht alles über einen Kamm scheren. Das die nun dafür büssen müssen ! Neeee das finde ich nicht ok.
?? Also ist es Ok wenn man eine kriminelle Vereinigung unterstützt?

Ps.
Früher,bei Napster & Co war es ein Sport wer das neueste Lied hatte.Filme downloaden war bei einer 56er k-Leitung schwer und dauerte Wochen.
heute ist der Bewegrund Geiz ist geil.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2012, 13:19   #48 (permalink)
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Standard AW: Kino.to

Zitat:
?? Also ist es Ok wenn man eine kriminelle Vereinigung unterstützt?
Premium-Account

Was ist wenn ich ein Premium-Account habe ! Ich würde mir nie Filme runterladen !!! Aber ansehen. Wenn das kriminell ist frage ich mich echt, warum das alles so lange geduldet wurde.Warum hat man da nicht schon vorher gehandelt.
Ich glaube es gibt bestimmt genug User die nur geschaut haben.
Zitat:
Und auch wenn ich die Filme nur ansehe "kann" es eine Urherrechtsverletzung sein da beim streamen Daten im Cache gespeichert werden.
Und hier streiten sich die Rechtsgelehrten ob dies ein Download im Sinne vom Urheberrecht ist.
Da kann man nur hoffen das es für die User, die sich Filme nur angesehen haben gut ausgeht.
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Alt 13.02.2012, 16:00   #49 (permalink)
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Standard AW: Kino.to

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Da kann man nur hoffen das es für die User, die sich Filme nur angesehen haben gut ausgeht.
Allein schon durch die Bezahlung haben die eine kriminelle Vereinigung unterstützt.

Ps.
Der Hehler wird bestraft wie der Stehler.
Und gut so.
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Alt 13.02.2012, 16:11   #50 (permalink)
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Standard AW: Kino.to

Nur, dass der Medienkonsument weder Hehler noch Stehler ist, sondern Käufer. Das macht es nicht richtig, aber weniger moralisch bedenklich, meiner Meinung nach. Wo kämen wir hin, wenn alle "Streamer" gesetzlich verfolgt werden? Die Jugendstrafanstalten würden aus allen Nähten platzen...
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