Und wir laufen auch nicht Gefahr im Kitchen zu landen.
Betrug ist den Betreibern der meisten Abzock-Sites aus juristischer Sicht nicht vorzuwerfen.
Zitat:
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Entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen in diesem Bereich sehr aktiven Anbieter wurden eingestellt. Denn, so die Begründung, der Anwender erhält nach der Anmeldung ja tatsächlich Zugang zu Informationen. Dass diese Inhalte meist wenig wert sind und anderswo im Web frei verfügbar, ändert an der Sachlage nichts. Auch die Preisangaben sind vorhanden – zumindest, wenn man genau hinschaut. Die Praxis, die Preisinfo ganz tief unten auf der Seite zu verstecken, haben die meisten Anbieter auf Druck von Verbraucherzentralen inzwischen aufgegeben. Trotzdem tappt noch immer eine beträchtliche Zahl an Anwendern in die Abo-Falle. Das ist ein Indiz dafür, dass die Preisinformation noch immer nicht deutlich genug zu erkennen ist...............................und noch viel mehr im link
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Nicht vergessen , hier ist es das Strafrecht.
Wenn wir oder die Betreiber klagen zählt das Zivilrecht. Aber die Kunden klagen ja nicht. Also werden wir reich.
OK, ich habe auch keine Klage eingereicht.