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Alt 31.07.2011, 11:31   #61 (permalink)
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Amtsgericht Langen stellt richtig

Zitat:
Aufgrund zahlreicher telefonischer und schriftlicher Anfragen weisen wir auf folgendes hin:

Unter dem Aktenzeichen 58 C 6/10 ist am 14.06.2010 ein Urteil in einem Zivilprozess ergangen. Dieses Urteil entfaltet eine Rechtswirkung nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits.

Eine Rechtsberatung oder weitere Informationen über die Berechtigung angeblicher Forderungen Ihnen gegenüber, kann durch das Amtsgericht Langen nicht erteilt werden.
Für die Betroffen heisst es , das dieses Urteil keine Wirkung auf andere Forderungen hat und somit von uns nicht beachtet werden muss.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
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Alt 14.08.2011, 15:58   #62 (permalink)
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Da M.B. in seinem Blog die Netzindianer ( womit die Verbraucherschützer gemeint sind) auffordert Strafanzeige zu stellen. Werde ich mal hier meinen Senf zu den Urteilen auf der Seite von "zivilurteile.de" die für Content4U GmbH da eingestellt wurden dazu mitteilen.

Zitat:
Quelle : ImageShack® - Online Photo and Video Hosting
In den verschiedenen virtuellen Tipis der Netzindianer wird permanent behauptet, dass die Urteile auf der Internetseite zivilurteile.de fingiert bzw. aufgrund von Absprachen mit den Urteilsgegnern zustande gekommen seien.....
Ich denke nun, dass die Netzindianer ihren wahnhaften Verdacht zur Strafanzeige bringen sollten.
Erstens kann man es nicht beweisen, man war ja nicht dabei gewesen.
Aber die Urteile sind ja nun echt oft mit sehr grossen ? zu lesen.

War heute noch einmal auf der Seite von zivilurteile.de gewesen.
Bei den Urteilen für Content4U GmbH hat sich nichts geändert. Bis auf 3 Urteile alles nur von den Staatsanwaltschaften. Da es hier bei den Staatsanwaltschaften um das Strafrecht geht, interessiert mich das nicht. Wenn es bei uns zum Prozess kommen sollte, zählt ja das Zivilrecht. Im Strafrecht wird festgestellt das es weder Betrug noch Betrugsversuch ist. Wenn ich das nun weg lasse , bleiben noch 3 Urteile übrig.

Kläger sind die " Kunden" . Schadensersatzforderung für Rechtsanwaltkosten für Beratung und schreiben von Briefen.

Wie ich es laut Urteilserklärung sehe.


Köln 126 C 83/11
Hier hat der Kunde einen Anspruch wegen betrügerischen Vorgehens nach § 823 BGB angegeben. Das lehnte der Richter ab.

Der Kunde hatte angegeben keinen Dienstleistungsvertrag eingegangen zu sein. Wie man aber lesen kann hatte er sich doch angemeldet.
Hat sich zur Abwehr einen Anwalt genommen und dann auf Rückzahlung dieser Kosten geklagt. Bis dahin wusste der Abzocker nicht das der Kunde diesen Vertrag nicht wollte. Also versuchte er an sein Geld zu kommen. Somit lagen für den Richter keine betrügeriche Absichten vor.
Auch das er von einer kostenlose Seite auf eine kostenpflichtige Seite umgeleitet wurde konnte er nicht beweisen. Wer klagt sollte aber auch alles beweisen können.


Frankfurt am Main 31 C 2892/10 (23)
Auch hier teilt der Kunde mit, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Somit erklärte der Richter auch dazu, dass er dann auch keinen Schadensersatz fordern kann. Denn ......... lest Euch den Text den ich gekennzeichnet habe mal durch.

ImageShack® - Online Photo and Video Hosting
Somit ist klar ,dass auch die nachfolgenden Punkte vom Richter abgewiesen werden. Denn Vermögensschäden sind dann ja auch nicht entstanden.

Frankfurt . 30 C 2486/10(71)
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung ihrer außergerichtlichen entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem. § 91 ZPO besteht nicht, weil noch keine Klage eingereicht war
Bei dieser Meinung muss ja alles Andere auch abgelehnt werden.

********
Also ich sehe auf der Seite der "zivilurteile.de "kein Urteil das aussagt , dass man bezahlen muss.

Content4U GmbH erhält neue Schlappe vor dem Amtsgericht in Frankfurt

Content4U GmbH erhält neue Schlappe vor dem Amtsgericht in Frankfurt

Content4U GmbH muss Forderung zurücknehmen und Prozesskosten tragen
AG Frankfurt: Forderung der Content4U GmbH besteht nicht - Rechtsanwalt Thomas Meier - Rechtsanwalt Thomas Meier
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Alt 06.10.2011, 06:29   #63 (permalink)
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Standard 1 Content4u vor Wiener Handelsgericht verurteilt -- Download-Service.de

Content4u vor Wiener Handelsgericht verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mal sehe ob sie Berufung einlegen? !

Laut Urteilsbegründung sind die Abzockseiten absichtlich so aufgebaut, um die Kostenpflicht vor den Nutzern zu verschleiern.

Zitat:
VKI geht erfolgreich gegen Internetabzocke vor
03.10.2011

Die Kostenhinweise der Firma Content4u auf Download-Service.de für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln. Hier das Urteil.
Damit es nicht verloren geht
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Auf der Seite ""Savonarola.org "" von unserem Freund M.B ist davon nichts zu finden.
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Alt 11.10.2011, 06:16   #64 (permalink)
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Standard Vorsicht vor Fängerseiten zur Seite von Download-Service.de

Kauderwelsch, oder was wird beim im Frankfurter Kreisel gesprochen?

Zitat:
In welcher Sprache wird beim Frankfurter Kreisel eigentlich gesprochen? Offensichtlich ist es Kauderwelsch, denn deutsch kann es nicht sein!
Momentan wird vom Frankfurter Kreisel um Michael Bu**t das Netz mit Fängerseiten für die Abzockwebseite Download-Service.de - Redaktionelle Download-Links & Informationen - Kostenpflichtig regelrecht verseucht.

Bei der Suche nach „openoffice“ wurden jeweils links und rechts an erster Stelle die Fängerdomains für Michael B***ts Abzockseite angezeigt.............weiter im link
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Alt 11.01.2012, 11:29   #65 (permalink)
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OLG Wien lässt Berufung gegen Content4u-Urteil zu
Zitat:
Michael B. hat für eins seiner Downloadportale einen Etappensieg vor dem Wiener Oberlandesgericht erreicht. Die Kammer hob ein vorinstanzliches Urteil auf, dass der Internetseite download-service.de des Anbieters content4u GmbH erhebliche Rechtsmängel vorgeworfen hatte. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation. Beide Parteien hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Berufung von Content4u wurde in nicht öffentlicher Sitzung statt gegeben. Michael B. feiert’s als “Endsieg

Das OLG Wien schloss sich nicht der Handelsgerichtsmeinung an, dass die Vertragsschlüsse unrechtmäßig zustande gekommen seien. Die Kostenhinweise seien zwar klein, aber gut lesbar.

Auch die Tatsache, dass es angebotene Downloads überall sonst gratis gibt, erschien OLG-Richter Dr. D***** nicht relevant. Gegen das aktuelle Urteil gibt es keine ordentliche Revisionsmöglichkeit, allerdings gibt es im österreichischen Recht das Mittel der außerordentlichen Revision, über die dann der oberste Gerichtshof der Alpenrepublik zu entscheiden hat. Ob der Klage führende Verein diesen Schritt gehen kann und wird ist nicht bekannt. Eine normale Revision ist mangels erheblicher Rechtsfragen nicht zulässig............................aus dem link
Damit endet der Bericht im Blog von M.B
Der Verein für Konsumenteninformation schuldet mir nun über EUR 9.000,00.

Ich wünsche mir für 2012 das bestimmte Richter auch mal im Internet auf die Nase fallen. Aber dazu müssten diese ja erst einmal im Internet unterwegs sein.
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Geändert von schnippewippe (11.01.2012 um 13:10 Uhr) Grund: Namen ausgeschrieben gehabt.
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Alt 11.01.2012, 11:57   #66 (permalink)
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Zitat:
Das OLG Wien schloss sich nicht der Handelsgerichtsmeinung an, dass die Vertragsschlüsse unrechtmäßig zustande gekommen seien. Die Kostenhinweise seien zwar klein, aber gut lesbar.
Von der Abofallentrickkiste scheint dieses Gericht Nullahnung zu besitzen insbesondere
von diesem Satz: "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"....
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2012, 09:32   #67 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Niclas Beitrag anzeigen
Von der Abofallentrickkiste scheint dieses Gericht Nullahnung zu besitzen insbesondere
von diesem Satz: "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"....
Ich habe ja auch einige Zeit gebraucht bis ich das begriffen habe. Aber Richter sollten schon wissen wie es läuft worüber sie urteilen.

Unser Freund brüstet sich mal wieder mit einen Sieg.
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Hier bröselt ein Anwalt das URTEIL vom Oberlandesgericht Wien mal auseinander.

kLAWtext: Herr B. feiert den Abofallen-"Endsieg in Österreich"



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