Keine Klage bei Abzocke

siebendreissig

New member
So verweist der Abzockblog, auf einen interessanten Artikel auf Stern.de der sich mit der Abzocke von Seiten wie millionenquiz.de oder lebenserwartung.de befasst.

“Die Drohungen sind Masche und werden tausendfach verschickt. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem Unternehmen wie die Internet Service AG wirklich geklagt hätten. Die Anbieter wissen schon warum", sagt der Jurist Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Landgericht Stuttgart einen Sieg.
Die “Internet Service AG” errechnete u.a. die Lebenserwartung oder den Sex-Typ und kassierte daür mächtig ab.
Das Gericht entschied, das die Seiten nur darauf abzielen die Anmelde-Daten auszuüllen damit Rechnungen verschickt werden können.

Doch trotz solcher Urteile machen die Betreiber immer weiter.
 

schnippewippe

New member
Soviel ich weiss sind es 4 Urteile dieser Art bis jetzt. Dagegen stehen 2 Urteile die ich kenne ,die für den Kunden nicht gut ausgingen.

Das aber ohne die Schmidtlein Urteile. Die für die Kunden verloren gingen, weil sie grobe Fehler machten. Ratenzahlung eingegangen und nicht bezahlt.

Darum hier auch noch einmal. Wer auf Ratenzahlung eingeht muss Zahlen.

Oder haben weder auf einen Mahnbescheid noch auf den Vollstreckungsbescheid reagiert :eek: Aber so blöd wird ja keiner von Euch sein :D YouTube - Abzocker bekommt Recht?

Das sind doch aber Zilvilrechtliche Sachen. Da wird jeder Fall für sich selbst verhandelt. Was soll dem Betreiber da schon gross geschehen. Welcher Kunde klagt denn schon.

Strafrechtlich bewegen sie sich ja in einer Grauzone. Das bedeutet das sie den letzten Schritt zum Betrug noch nicht gemacht haben. Das wäre der Fall, wenn gar keine Kosten stehen würden. Was aber nicht der Fall ist.

YouTube - Gerichtsurteil zum Thema Onlineabzocke und Betrug
Das Urteil und seine Erklärung hat einen ganz schön umgehauen.

Wenn die nicht bald die Gesetze ändern , wird es wohl immer so weiter gehen. Leider sollen immer noch über 10 % bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben