centrobill/fainmount

chriser55

New member
Hallo liebes Forum

Ich wende mich heute mit einem Problem an euch. Ich habe schon viel im Internet recherciert, möchte aber nochmal eure Meinung haben.

Ich habe auf der Seite .....germang**girls.com....eine 2 tägiges abbo für 1,99 abgeschlossen. Dies wurde natürlich automatisch verlängert, obwohl ich es vorher gekündigt habe. das kann ich natürlich nicht beweisen.

Der Dienstleister centrobill, hat eine Zahlung in Höhe von 39,95 von meinem Konto abgebucht. Der Lastschrift habe ich wiedersprochen. Auf EMails reagiert das Unternehmen nicht.

Heute kam die folgende EMail an:

_____________________________________________________________

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

Sie haben bei unserer Auftraggeberin, die sich aus dem nachfolgend angehängten Schreiben
ergibt, eine Dienstleistung in Anspruch genommen, ohne zu bezahlen. Einzelheiten zu diesem
Angebot und zur Höhe des geschuldeten Betrages entnehmen Sie ebenfalls dem angehängten
Aufforderungsschreiben.

Die Zustellung unseres Mahnschreibens an die von Ihnen bei der Nutzung des
Onlineangebotes angegebene Adresse war nicht möglich. Sollten Sie vorsätzlich bei der
Inanspruchnahme der Dienstleistung falsche Kontaktdaten eingegeben haben, so könnten Sie
sich des sogenannten Eingehungsbetruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch strafbar gemacht
haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auftraggeberin die IP Adresse Ihres
bei der Anmeldung verwendeten PCs mitgeloggt hat und die Staatsanwaltschaft mittels dieser
und Ihrer Mail-Adresse eine Adressermittlung vornehmen kann.

Wir geben Ihnen hiermit letztmals Gelegenheit den geforderten Betrag unter Angabe des
unten genannten Aktenzeichens binnen 8 Tagen nach Zugang dieser E-Mail auf unser Konto
zu überweisen. Gegebenenfalls können Sie den Forderungsbetrag in monatlichen Raten
begleichen. Beachten Sie bitte, dass eine Zahlung ohne Angabe des Aktenzeichens nicht
zugeordnet werden kann!

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH

Grimmaische Straße 78
04720 Döbeln/Dresden

Telefon: 01805 05 16 65 *
Telefax: 01805 05 16 75 *
* Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min

inkasso*fairmount.de

Bankverbindung:
Postbank AG
IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
BIC: PBXXXXXXX




_____________________________________________________________
Text der bereits per Post übersandten, aber nicht zustellbaren Zahlungsaufforderung
_______________________________________________________________________________________

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

wir zeigen Ihnen an, dass wird die Firma Centrobill Ltd., 21 Wiltshire Close, GB-WA1 4DA Warrington, vertreten.

Sie haben das von unserer Mandantin vertriebene Erotikangebot germangoogirls.com gebucht, ohne die
vereinbarte Vergütung hierfür zu entrichten. Bei der Buchung wurden der von Ihnen gewählte
Username sowie Ihre Emailadresse xxxxxxxxxx@web.de von unserer Mandantschaft
erfasst. Auch die IP Adresse Ihres Computers, der bei der Buchung verwendet wurde, konnte
mitgeloggt werden.

Sie schulden die fällige Vergütung in Höhe von EUR 39,95 zuzüglich Mahngebühr, Bankspesen
und Zinsen in Höhe von EUR 10,00. Einschließlich unserer Kosten in Höhe von EUR 40,50
haben Sie einen fälligen Betrag von insgesamt EUR 90,45 zu bezahlen.

Wir haben Sie aufzufordern, diesen Betrag unter Verwendung des anhängenden Überweisungsformulars
bis spätestens 31.03.2016 zu überweisen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein!

Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.
Andernfalls wären wir gezwungen, den Vorgang unmittelbar an eine auf die Geltendmachung und
Durchsetzung von Forderungen spezialisierte Anwaltskanzlei abzugeben.
Hierdurch werden erheblich weitere Kosten in Form von Anwaltshonorar, Gerichtskosten und
Gerichtsvollziehergebühren auf Sie zukommen und Sie müssen, soweit die Vorschriften des BDSG
erfüllt sind, unter Umständen mit einer Meldung an die SCHUFA rechnen.

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH
_____________________________________________________________




Hier mein Antwortschreiben:



Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen Ihre Forderung widerspreche ich!

Aus welchem Grund soll diese Mahnschreiben genau an mich gesendet werden? Nur weil hier eine 2 tägige Probemitgliedschaft abgeschlossen wurde, bedeutet dies nicht, das anschließend, das Abo verlängert wird. Dies ist laut deutscher Rechtsprechung nicht zulässig. (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07).

Zitat: "1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist."

Genau so ist es auf der angegebenen Seite vorzufinden. Hierzu habe ich Ihnen einen Screenshot beigefügt. Hier ist ganz klar kein Hinweis auf eine Abo, welches mehr als 2 Tage läuft, zu finden.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine testweise Nutzung, mit einemBetrag von 1,99,- gewollt war und kein kostenpflichtiges Abbonement.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Des weiteren hatte der Dienstleister "Centrobill", keine Einzugsermächtigung für die Abbuchung anderer Beiträge, ausgenommen 1,99,- für die Probemitgliedschaft. Trotzdem wurde abgebucht.

Außerdem wurde nach Abbuchung eines Beitrages von 39,95,- versucht, die Frage des "Wieso" mit der Firma "Centrobill" selber zu klären. Leider liegt bis heute keine Antwort auf Support anfrage vor. Bestätigungen über den Eingang der Mails an den Support, sogenannte "Ticket's", liegen an der Zahl, 4!!!!!!! vor. Diese sind selbstverständlich archiviert. Wieso erhalte ich hier keine Antwort?

Sollte tatsächlich, bei der Anmeldung, eine falsche Adresse angegeben worden sein, was stark bezweifelt werden kann, ist dies mit Sicherheit nicht vorsätzlich geschehen.

Ich setze Ihnen für die Antwort zu diesem Schreiben eine Frist von 5 Arbeitstagen. Des weiteren fordere ich einen persönlichen Ansprechpartner. Antworten ohne persönlichen Ansprechpartner, werden als standardisierte, Rundmails bewertet und nicht weiter bearbeitet.

Sollte ich nicht fristgerechte Antwort erhalten, sehe ich die Sache als erledigt an.


Ich verbleibe mit freundlichem Gruß

_____________________________________________________________

Was meint Ihr dazu? Bitte bitte bitte bitte helft mir!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Zum Glück ist der Link zu der Seite weg. Nee das ist nichts was man hier einstellen sollte.

Sollte tatsächlich, bei der Anmeldung, eine falsche Adresse angegeben worden sein, was stark bezweifelt werden kann, ist dies mit Sicherheit nicht vorsätzlich geschehen.
Das würde ich nicht mitteilen.
Wenn ich ein Testabo eingehe und ich meine E-mail-Adresse und meine Bankdaten mitteilte, hätten sie ja das Geld für die Testzeit abbuchen können.
Die Adresse brauchen die doch nur, weil sie das mit der Verlängerung in der AGB versteckt haben.
BGH-Urteil: Abo-Fallen im Internet sind versuchter Betrug 2014

Die Betreiber von sogenannten Abo-Fallen im Internet machen sich wegen versuchten Betrugs strafbar und müssen mit einer Haftstrafe rechnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzurteil. (Az. 2 StR 616/12)

Im verhandelten Fall hatte der Angeklagte verschiedene kostenpflichtige Internetseiten wie beispielsweise einen Online-Routenplaner betrieben. Bei dem Routenplaner war es für flüchtige Nutzer nur sehr schwer erkennbar, dass sie sich mit der Nutzung zum Abschluss eines dreimonatigen Abonnements für knapp 60 Euro verpflichteten. ...........................weiter im link
Das Jugendschutzgesetz wird nicht eingehalten. Da kann jedes Kind reingehen.
Also ich als Mutter hätte was dagegen, wenn meine Kinder auf diese Seite gelangen. :mad:

Wirksamer Jugendschutz gegen Pornoseiten | Multimedia
Denn mit der Alterskontrolle soll durchgesetzt werden, was seit gut vier Jahren im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag steht. Danach sind Pornoseiten nur erlaubt, wenn "sichergestellt" ist, dass nur Erwachsene darauf Zugriff haben. Die Anbieter müssen sogenannte geschlossene Benutzergruppen bilden; rein darf nur, wer mindestens 18 ist.

Weil der virtuelle Wächter aber nicht erkennen kann, wer am Bildschirm sitzt, geht es aus Sicht des BGH nicht ohne Gesichtskontrolle. An irgendeinem Punkt des Prüfverfahrens muss der Nutzer sein Gesicht zeigen, sei es gegenüber einem Postzusteller im Post-Ident-Verfahren oder, wie bei Vodafone, im Shop eines Unternehmens. Die "Eintrittskarte" kommt dann später als USB-Stick oder Chipkarte mit persönlichen Nutzerdaten, vielleicht auch als Adult-PIN oder Kennwort.............................
noch ein Link Erotikseiten im Internet - BGH verlangt wirksamen Jugendschutz - Digital - Sddeutsche.de
Schicke das Schreiben mit Einwurf-Einschreiben. Mit Übergabe, kann die Annahme verweigert werden.
Du kannst dir hier die Einwurfbestätigung ausdrucken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

chriser55

New member
Hallo.

Dank für die Antwort. Sorry erstmal das ich die Adresse zur Seite nicht unkenntlich gemacht habe. Ich Habs vergessen.

Gut das mit der Adresse nehme ich raus.

Zum abbuchen nochmal: die 1,99 wurden abgebucht. Anschließend auch 39,95,- nur dieser Abbuchung habe ich widersprochen.

Soll ich hier das Urteil, Welches du aufführst, mit dem Betrug noch in dem Brief benennen?

Das mit Einwurf einschreiben ist klar. Aber dann haben die ja meine Adresse? Kann mir dies bezüglich nochmal jemand helfen bitte?

Danke schonmal.
 

schnippewippe

New member
Was ich aus meinen Erfahrungen machen würde.

Ich würde beide Urteile vom BGH mitschicken.
Das mit der Abzocke und mit dem Jugendschutz. Der BGH ist ja noch über unsere Gerichte.
Ich würde auch ruhig mitteilen, dass ich wenn weiter Geld gefordert wird, ich Anzeige wegen versuchten Betrug stellen werde.

:mad:Ich finde es unmöglich, dass Kinder kein Problem haben, sich da umzusehen. :mad:

Wenn die meine Adresse nicht haben, würde ich bei deren E-mail auf Antwort klicken und den Brief als Antwort schicken. Alles Ausdrucken. Sollte dir ein Anwalt dann per E.-mail eine Zahlungsaufforderung schicken, ( musste mit rechnen) würde ich mitteilen, dass ich dieses Abo nicht abgeschlossen habe. Meine Schreiben müssen ihm ja vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

chriser55

New member
@schnippewippe vielen Dank schonmal!

Hier nun mein überarbeiteter Antwortbrief:


Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen Ihre Forderung widerspreche ich!

Aus welchem Grund soll diese Mahnschreiben genau an mich gesendet werden? Nur weil hier eine 2 tägige Probemitgliedschaft abgeschlossen wurde, bedeutet dies nicht, das anschließend, das Abo abgeschlossen wird. Dies ist laut deutscher Rechtsprechung nicht zulässig. (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07).

Zitat: "1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist."

Genau so ist es auf der angegebenen Seite vorzufinden. Hierzu habe ich Ihnen einen Screenshot beigefügt. Hier ist ganz klar kein Hinweis auf eine Abo, welches mehr als 2 Tage läuft, zu finden.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine testweise Nutzung, mit einemBetrag von 1,99,- gewollt war und kein kostenpflichtiges Abbonement.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Des weiteren hatte der Dienstleister "Centrobill", keine Einzugsermächtigung für die Abbuchung anderer Beiträge, ausgenommen 1,99,- für die Probemitgliedschaft. Trotzdem wurde abgebucht.

Anscheinend handelt es sich hier um eine sogenannte "Abofalle" Diesbezüglich gibt es ein Grundsatzurteil vom BGH (Az. 2 StR 616/12).

Sollten weiter Zahlungsaufforderungen eingehen, wird unverzügliche eine Anzeige wegen versuchten Betruges eingeleitet.

Ich setze Ihnen für die Antwort zu diesem Schreiben eine Frist von 5 Arbeitstagen. Des weiteren fordere ich einen persönlichen Ansprechpartner. Antworten ohne persönlichen Ansprechpartner, werden als standardisierte, Rundmails bewertet und nicht weiter bearbeitet.

Sollte ich nicht fristgerechte Antwort erhalten, sehe ich die Sache als erledigt an.


Ich verbleibe mit freundlichem Gruß

Anlage
Screenshot
_____________________________________________________-

Ist das ok so? Wo kann ich die beiden Urteile
AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07
Az. 2 StR 616/12
finden? Am liebsten auf einer ofiziellen Seite!?

Den Brief und den Screenshot, sowie die Urteile erstelle ich als PDF, dann sende ich diese als Email.

Wenn ich einen Brief erstelle müsste ich normalerweise als Briefkopf meine Anschrift einfügen. Wie löse ich diese Problem?

Vilen Dank schonmal
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Wie ich es schreiben würde

Datum

Betreff: Mahnung vom Datum für die Webseite Erotikangebot …………. Kundennummer.? Wenn du eine hast.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom …….., teile ich Ihnen mit, dass eine Zahlung des Betrages nicht erfolgen wird.
Es gibt keinen Grund ein Mahnschreiben an mich zu senden ! Nur weil hier eine 2- tägige Probemitgliedschaft abgeschlossen wurde, bedeutet dies nicht, dass es anschließend in ein teures Abo übergeht. Gerichte haben entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht. Ist für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar, wieviel er wofür bezahlen muss oder wie lange er sich vertraglich bindet, ist der Vertrag in der Regel unwirksam. Dies betrifft insbesondere so genannte überraschende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Beispiel : (AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07).
Zitat: "1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist."

Genau so ist es auf der angegebenen Seite vorzufinden. Hierzu habe ich Ihnen einen Screenshot beigefügt. Hier ist kein deutlicher Hinweis auf eine Aboverlängerung nach Ablauf des 2-tägigen Probezeitraums zu finden.
Hier handelt es sich um eine sogenannte "Abofalle" Diesbezüglich gibt es ein Grundsatzurteil vom BGH (Az. 2 StR 616/12).

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen Täuschung nach § 123 BGB und Irrtum nach § 119 BGB weil von mir lediglich eine testweise Nutzung mit einem Betrag von 1,99 € gewollt war und kein verstecktes teures kostenpflichtiges Abonnement.

Schließlich mache ich auch hilfsweise von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Des Weiteren hatte der Dienstleister "Centrobill", nur eine Einzugsermächtigung über 1,99 € für die Probemitgliedschaft. Darum wurde die unberechtigte Abbuchung von 39,95 € von meiner Bank wieder zurück geholt.

Sollten weiter Zahlungsaufforderungen eingehen, wird unverzügliche eine Anzeige wegen versuchten Betruges eingeleitet.
Ich setze Ihnen für die Antwort zu diesem Schreiben eine Frist von 5 Arbeitstagen.
Sollte ich nicht fristgerechte Antwort erhalten, sehe ich die Sache als erledigt an.

*********************************************************
Das würde ich nicht mitteilen.

Des Weiteren fordere ich einen persönlichen Ansprechpartner.
Antworten ohne persönlichen Ansprechpartner, werden als standardisierte, Rundmails bewertet und nicht weiter bearbeitet.

Ich hätte nicht die Absicht mich auf ein weiteren Schriftwechsel einzulassen. Wer viel schreibt macht den Eindruck von Unsicherheit und bekommt viele Antworten.

Ein Eintrag bei der SCHUFA ist nur möglich, wenn man weder der ursprünglichen Rechnung, noch den beiden Mahnungen widersprochen hat, dann kann es zu einem negativen Schufaeintrag kommen.

https://openjur.de/u/121558.html

BGH 2 StR 616/12 - 5. März 2014 (LG Frankfurt a. M.) · hrr-strafrecht.de

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nr=68299&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

Pressemitteilung Nr.*43/14 vom*6.3.2014

OLG Dresden und LG Leipzig Hier kannst du die Urteile anklicken
 
Zuletzt bearbeitet:

chriser55

New member
So hier das soeben erhaltene Antwortschreiben:

____________________________________________________________
Sehr geehrter Herr XXXX,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben und dürfen wie folgt Stellung nehmen:

Sie haben bei unserer Mandantschaft ein Test-Angebot gebucht. Dieses Test-Angebot ver-
längert sich automatisch, wenn nicht innerhalb des Testzeitraumes die Kündigung erklärt wird.
Unsere Mandantschaft hat allerdings von Ihnen keine wirksame Kündigung erhalten, so dass
sich das von Ihnen gewählte Angebot zum Vollzugang verlängert hat.

Sie wurden auf die automatische Verlängerung bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten
explizit hingewiesen. Die entsprechende Verlängerungsklausel befindet sich direkt unter der
Eingabemaske.

Desweiteren wurden Sie über die Verlängerung des Angebots zum Vollzugang ausführlich in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeklärt. Und schließlich haben Sie auch bestätigt,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.

Ihren Einwand können wir aus diesem Grund nicht akzeptieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb,
gerade im Hinblick auf die Kosten des Gerichtsverfahrens, die bisherige Forderung in Höhe von
EUR 90,45 binnen 7 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu bezahlen.

Nach erfolglosem Fristablauf sind wir gehalten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlicher Empfehlung

Fairmount GmbH
________________________________________________________

Ich glaube ich zeige die jetzt wirklich an.

Was soll ich darauf Antworten? AUf den Widerruf, auf Grund der nicht erhaltenen AGBs gehen die nicht ein, ebenso wie auf die Gerichtsurteile.

Gut es ist klar das die hartnäckig bleiben, jedoch habe ich für so einen Blödsinn weder Zeit noch Lust.

Soll ich noch einmal Antworten, oder direkt zum Anwalt und Anzeige erstatten?

Bitte nochmal um Meinungen

Grüße

Chris
 

Sven1963

New member
Mal so nebenbei. Ist der erste Kontakt von Fairmount per Brief oder auch nur per Mail erfolgt.
Solange nur was per Mail kommt würde ich überhaupt nicht regieren.
Auch wenn Mails von einem Anwalt kommen sollten, nicht regieren.
Mails haben vor Gericht keine Beweiskraft. Also erst würde ich nur die Füße still halten, erst wenn der gelbe Brief vom Gericht kommt, was ich nicht glaube, muß du tätig werden.
Die wissen genau, das sie damit nicht durch kommen.
 

schnippewippe

New member
Ich würde es ab jetzt so machen wie @ Sven1963 geschrieben hat. Das die deine E-Mail mit den Anfechtungen erhalten haben, wurde durch Ihre Antwort bestätigt. Um sich sicher zu fühlen, würde ich mir meine E-mail ausdrucken. :) Beruhigt die Nerven. Kenne ich selber noch aus den anderen Abofallen. :devil:

So ich habe bei deren Seite auf das 2 – tägige Angebot geklickt, E-mail Adresse und Passwort eingegeben. Dann kam eine Seite wo das zu lesen ist.

€1 - 2 Days Trial Membership “““““Es besteht ein Mitgliedsbeitrag von €1. Nach 2 Tage der Probezeit wird das Abo automatisch verlängert und es werden jede 30 Tage €39.95 abgebucht bis das Abo gekündigt wird.““““
Das ist für mich Irreführend. Wir wissen alle, dass ein Probeabo/Probezeit/Testzeit gekündigt werden kann. Das Wort Probe / Test ist doch Aussage genug. Die Probezeit ist ein vereinbarter angeordneter Zeitraum um das Angebot erproben zu können und wenn es einen nicht gefällt, teilt man es der anderen Seite mit. Damit ist die Sache dann vorbei. In den meisten Fällen muß man diese Probezeit kündigen. Ein deutlicher Hinweis auf die Pflicht zur Kündigung innerhalb der Probezeit gibt es hier nicht. Man hindert mich daran, mich zu entscheiden,ob ich den Misst haben will oder nicht.
So wie das hier steht, geht das meiner Meinung nach nicht.Geht auch aus deren Antwort auf dein Schreiben hervor.

Im 2 Abschnitt steht unten dann
"""""Ich will 1 Day Free Trial Membership für ? kaufen, Produkt: myporndownloads.com
Es besteht ein Mitgliedsbeitrag von €39.95 nach dem Ablauf der Testperiode! Die Abogebühr wird jede 30 Tage abgebucht bis Sie das Abo kündigen.""""""
Auch hier kein Hinweis auf die Pflicht zum Ablauf der Testperiode zu kündigen. . Da frage ich mich , wozu brauche ich dann eine Probezeit/ Testzeit. :w00t:
Das habe ich noch nie gesehen.:mad:

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/pornoeeeebiyuo02361.png

Aus deren Antwort auf dein Schreiben
Sie haben bei unserer Mandantschaft ein Test-Angebot gebucht. Dieses Test-Angebot ver-
längert sich automatisch, wenn nicht innerhalb des Testzeitraumes die Kündigung erklärt wird.
Unsere Mandantschaft hat allerdings von Ihnen keine wirksame Kündigung erhalten, so dass sich das von Ihnen gewählte Angebot zum Vollzugang verlängert hat.
Es gibt kein Hinweis über die Kündigung innerhalb des Testzeitraumes. Da aber viele User durch die Abo-Abzocke dazu gelernt haben, wollen sie innerhalb der 2 Tage kündigen. Aber wie ? Bei einer kündbaren 2 Tage Probezeit kann man ja nur über die Centrobill Website oder per E-Mail kündigen. Schriftlich per Post würden sie dann bestimmt mitteilen, dass die Kündigung zu spät kam.

@ chriser55
Ich habe über die Centrobill Website gekündigt, mehrfach. Leider nie eine Bestätigung erhalten. Auf Fragen über den Support gibt es keine Antwort.
So wie die das mit der Probezeit und Verlängerung schreiben kann ich mir das gut vorstellen. So wie es da steht, gibt es ja in Wirklichkeit gar keine echte Probezeit. :mad:
Rechtlich betrachtet ist das nicht möglich, denn alleine durch den Abschluss eines Probevertrags kann kein vollwertiger normaler Vertrag entstehen.
Was auf deren Seite steht entspricht nicht der Antwort von Fairmount GmbH auf dein Schreiben.
. Das vermeintliche Probeangebot mit kurzer Laufzeit und günstigem Preis
Die Vertragsfalle - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin
Tatsächlich schreiben die Betreiber der Vertragsfalle gänzlich andere Vereinbarungen in ihre Geschäftsbedingungen: Darin heißt es dann, dass sich das Probeangebot nach Ablauf der Probezeit automatisch in ein vollwertiges Vertragsverhältnis umwandelt. Manchmal stehen diese Hinweise in den AGBs, manchmal in kleiner Schrift auf der Registrierungsseite, manchmal fehlen sie vollständig. Rechtlich betrachtet ist das nicht möglich, denn alleine durch den Abschluss eines Probevertrags kann kein vollwertiger normaler Vertrag entstehen. Der Nutzer muss hiervon Kenntnis erlangen und sein Einverständnis abgeben. Ging der Nutzer davon aus, dass es sich nur um ein zeitlich beschränktes Probeangebot handelte, so bleibt es dabei. Es entsteht kein weiterer Vertrag. Ein solcher angeblicher Hauptvertrag kann mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln erfolgreich zu Fall gebracht werden. Zahlungen an den Betreiber der Vertragsfalle bzw. Abofalle müssen nicht geleistet werden.

Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen | verbraucherrechtliches…

Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment wo man es erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei dieser Seite, werden sich kaum Besucher im Internet beschweren. :whistle: Der Jugendschutz wird da auch nicht eingehalten.
Ich finde es schlimm, das da auch Minderjährige rein können.:mad:
Da sie deine Daten nicht haben, wird da auch nichts weiter kommen. Das sind so unsere Erfahrungen aus der Abo-Abzocke.
 
Zuletzt bearbeitet:

chriser55

New member
Hallo.

Vielen Dank für deine Mühe. Du hast mir wirklich sehr geholfen. Ich werde das jetzt so machen: Ich mache erstmal gar nix.

Die müssten erstmal meine Adresse rausfinde, was für die eh schon fast unmöglich wird. Ansonsten habe ich ja nach §119 angefochten. Den Erhalt haben sie ja im Grunde bestätigt, so wie diu schon geschrieben hast.

Mal abwarten, was passiet.

Danke nochmal und schöne Ostertage!
 

fhrdjhrserghg

New member
hey chriser55
ich habe genau das gleiche Problem mit der selben Domain und der selben Firma. Immer diese 39,95 € die ich erst die letzten Tage realisiert habe...das geht schon ein halbes Jahr so, obwohl ich nach den 1,99 (oder so) der Kündigung bzw. automatischen Verlängerung widersprochen habe...

Was hast du genau gemacht um bei der Bank die Lastschrift zu wiedersprechen? Muss ich das jeden Monat neu machen?

Welchen Endbrief hast du letztendlich an welche Adresse geschickt?

Danke Dir!
 

Barsoi

New member
Nimm die 6 Kontoauszüge, auf denen die Abbuchungen stehen und lasse sie von deiner Bank zurückbuchen. Die Rücklastschriftgebühr zahlt der Abbucher.
Dann lege dir ein dickes Fell zu und reagiere überhaupt nicht mehr auf Mahnungen oder sonstige Drohungen.
 

fhrdjhrserghg

New member
Habe die Bank telefonisch kontaktiert und habe alle Lastschriften rückwirkend platzen lassen. Immerhin an die 400 Euro seit letztem August. Diesen 1 Euro konnte mir die Dame am Telefon nicht gutschreiben, klar, denn ich habe ja mal überwiesen mit einer TAN.

Lösungsvorschlag war jedoch leider ernüchternd, da es sich um eine Firma handelt und man dort nur gerichtlich vorgehen kann (Erfolgssaussichten gering). Sie sagte ich soll es weiter beobachten und schauen, ob sich jemand daraufhin meldet. Letzte Bastion: Konto neu eröffnen

Ich weiß, dass ich damals direkt nach der Überweisung des einen Euros direkt eine Kündigung geschrieben habe. Auf diesem Kontaktformular der Firma bekommt man jedoch keine Bestätigung, obwohl gefordert. Auch eine direkte Mail brachte nichts (...ob da überhaupt jemand hinter sitzt?)

naja, ich warte jetzt mal ab was passiert. Dank Euch weiß ich schonmal, was mich erwartet.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Um eine illegale Abbuchung zurückbuchen zu lassen hat man 13 Monate Zeit . Informieren muss man die Bank allerdings sofort, wenn man von der illegalen Abbuchung erfährt.

Ein Ratgeber zum Thema Lastschriften und Lastschriftrückbuchungen: Welche Frist besteht für die Rückbuchung einer Lastschrift?


Bei Unberechtigte Abbuchungen

.......... Wenn die Bank trotz dieser Regelungen die Rückbuchung der Lastschrift verweigertsollten Sie sich zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Bank wenden und diese unter Fristsetzung von 14 Tagen dazu erneut auffordern, die entsprechende Lastschrift auf Ihr Konto zurückzubuchen. Berufen Sie sich auf die oben genannten Vorschriften bzw. legen Sie einen Ausdruck dieser Homepage-Seite bei. Sollte Ihnen Ihre Bank andere Fristen nennen, so verlangen Sie die Vorlage dieser Vorschrift in Kopie und eine ausführliche Erklärung, warum in Ihrem Fall keine Rückbuchung vorgenommen werden kann. ..................................
 
Zuletzt bearbeitet:

fhrdjhrserghg

New member
so, nachdem die letzte Lastschrift geplatzt ist und ich im nachhinein (nochmal) gekündigt habe sind zwei Mails reingeflattert

Kündigungsbestätigung, unfassbar:

Ihre Mitgliedschaft bei g************ls.com wurde gekündigt

Künftig wird Ihnen nichts für diese Mitgliedschaft abgebucht.

Hier ist Ihre Kündigungsinformation:

Bestellnummer: <nummer>
Datum der Kündigung: 15/04/2016

Sie sind Kunde der Seite “g***********ls.com”, welche über das Centrobill Zahlungssystem abgerechnet wird.
Leider konnte die am “11/03/2016” ausgeführte Buchung Nummer “<nummer>” nicht eingelöst werden, so dass wir Ihren Zugang sperren mussten.
Bitte loggen Sie sich nun in den Kunden Verwaltungsbereich ein, um genauere Details zu diesem Vorgang zu erfahren und eine Buchungsübersicht einzusehen.
Die Adresse lautet: http://centrobill.com/consumer

Bitte gleichen Sie den ausstehenden Betrag innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail aus. Ansonsten müssen wir leider eine postalische Mahnschrift in die Wege leiten, die neben den Stornierungs- und Bearbeitungskosten weitere 5,- EUR Mahngebühr vorsieht.
dann noch kontodaten mit 49,95 € Kosten insgesamt.

sehe ich natürlich nicht ein, da ich direkt nach Anmeldung wieder gekündigt habe ohne Rückmeldung. Anscheinend haben die auch noch nichts von dem Rest der geplatzten Lastschriften mitbekommen. (Rückwirkend an die 400 Euro)

support@e-support24.com war die Adresse zum abmelden bzw. das Kontaktformular. Damals keine Reaktion heute schon...

Als anständiger Bürger reizt es mich ja schon darauf zu antworten und auf die Kündigung direkt nach der Anmeldung aufmerksam zu machen, aber ich bin mir nicht sicher...

was meint ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:

Barsoi

New member
Ich würde vorerst nichts mehr unternehmen.
Haben die deine postalische Adresse? Wenn nicht, was wolln sie dir?
Entspannen und zurücklehnen.
 
Oben