Käufer bei eBay sind keine Hehler

siebendreissig

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Sollte bei einem eBay Verkauf gestohlene Ware ersteigert werden, so ist der potentielle Käufer nicht als Hehler anzusehen.

Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Dort wurde gegen einen Käufer geklagt, der ür ein Navigationsgerät nur 670 Euro statt der rund 2000 Euro Neupreis gezahlt hatte.

Das law blog schreibt dazu:

Käufer auf ebay müssen auffällig preiswerten Angeboten nicht mit übertriebener Skepsis begegnen. Das Landgericht Karlsruhe hob jetzt die Verurteilung eines Kunden wegen Hehlerei auf

In diesem Falle hatte der Verkäufer allerdings auch 99% positive Bewertungen, sollte diese Zahl jedoch weit unter 90% sein könnte die Sache schon wieder anders aussehen, in diesem Falle raten wir zur Vorsicht.
 
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