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Alt 28.12.2009, 11:14   #1 (permalink)
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Hallo,

im Bereich Landkreis Offenbach hat die Premium Content GmbH in Carl- Zeiss-Str. 43, 63322 Rödermak ihren Sitz. Wie üblich ein Bereich mit einem Büro und in diesem "residieren" mehrere Computerfirmen. Man trifft dort nie jemanden an. Wer kennt diesen Abzocker?
Ermittler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2009, 13:02   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Ermittler Beitrag anzeigen
Wer kennt diesen Abzocker?
Google??
Ist eine altbekannte Firma.
Ehemaliger "Geschäftsführer" Ronny N.
Jetzt,Viliam A.
Seiten:
Smilies-sofort.de
my-downloads.de
top-fabrikverkauf.de...........
Viliam A. gehört zum frankfurter Kreisel.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2009, 14:06   #3 (permalink)
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Danke "kleiner Eisbär", melde mich, wenn es von meiner Seite etwas zu berichten gibt. Gruß Ermittler:
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Alt 13.01.2010, 05:13   #4 (permalink)
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Wenn wir hier schon als Überschrift "" premium content"" haben
mal ein paar Auskünfte über Premium Content Ltd. / my-downloads.de

HAUPTSEITE Premium Content Ltd.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

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Alt 13.01.2010, 11:06   #5 (permalink)
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Danke kleiner Eisbeer.
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Alt 24.02.2010, 02:15   #6 (permalink)
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Betreff: Re. Premium Content GmbH geschrieben am 27.01.2010

Zitat:
ich bekam eine letzte Mahnung (17.11.09) über 96 € zuzügl. Mahngeb. 5 € für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit My-Downloads. Ich habe meines Wissens nichts abgeschlossen und widersprach per Einschreiben (03.12.09) mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale dieser Forderung wegen arglistiger Täuschung und widerrief den Vertrag hilfsweise und kündigte hilfsweise fristlos. Mit Datum vom 14.01.10 bekam ich von der Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH (GF: Katja Günther) eine Hauptforderung von nun 140 €. Wie soll ich vorgehen, damit mir kein Schaden entsteht oder mir ein Mahnbescheid zugestellt wird? Sollte ich auch Strafanzeige gegen Premium Content und Frau Günther erstatten?........Antwort des Anwalts im Link
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Geändert von schnippewippe (24.02.2010 um 02:19 Uhr)
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Alt 11.03.2010, 12:46   #7 (permalink)
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Standard AW: premium content Betrugsverfahren „vermutlich einstellen“

Nicht jede Abo-Falle ist Betrug

Zitat:
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage unserer Zeitung.
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil Besucher von „my-downloads.de“ die Kosten für ein Abo hätten sehen können. Damit entfalle der für einen Betrug maßgebliche Vorwurf des Vorsatzes. „Der mögliche Straftatbestand ist aber nur eine Seite“, erklärt Verbraucherschützerin Bitter........weiter im link
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Alt 17.05.2010, 01:52   #8 (permalink)
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Standard AW: premium content

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Hier schreibt ein Journalist seine Meinung über das, was hier in Deutschland in Sache Abzocke usw, abgeht.

Ich habe die Hoffnung auf ein Ende schon lange aufgegeben.
Die Staatsanwaltschaftschaften legen die Ermittlungen immer wieder nieder.

Wenn man immer nur liest das die Ermittlungen eingestellt werden ,wird auch bald keiner mehr Anzeige erstatten.
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Alt 20.05.2010, 10:39   #9 (permalink)
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Standard AW: premium content Betrugsverfahren „vermutlich einstellen“

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Zitat:
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“
Lese auch hier: readers-edition.de
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Alt 18.06.2010, 12:25   #10 (permalink)
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COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle [.b]online-gedichtesammlung.de[/b] verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen.
(...)
Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)
Quelle&mehr: presseportal.de/computer_bild

Ebenfalls aus dem Link:
(....)
Auch gegen die Firma Content Services Ltd. hat ein Opfer mit COMPUTERBILD-Unterstützung beim Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.
(...)
Antrag in der Klage: Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, nach Strafgesetzbuch also wegen Betrugs. Darüber wollten der offizielle Geschäftsführer Alexander V. und seine Hintermänner wohl lieber nicht vor Gericht verhandeln. Sie ruderten zurück, der Vertrag wurde rückwirkend abgewickelt und das gezahlte Geld plus Zinsen erstattet. (Az. 231 C 9386/09)

Und dann war da noch:
(....)
Zudem erzielte die Redaktion einen ersten Teilerfolg gegen ein Unternehmen von Michael B., der Kopf einer Abzockergruppe aus Frankfurt am Main sein soll. Die Firma wehrt sich mit Hilfe eines Anwalts dagegen, dass zwei Internetseiten vom COMPUTERBILD-Abzockschutz negativ bewertet wurden. Die kostenlose Zusatzsoftware für Internetbrowser ist Teil der Anti-Abzocke-Kampagne und warnt Nutzer beim Aufruf von Kostenfallenseiten im Internet. Das Unternehmen von Michael B. verlor in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, B. hat Berufung eingelegt.
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