|
|
 |
|
09.07.2010, 18:29
|
#21 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
|
AW: premium content
Eine Sicherheit kann dir auch keiner geben. Das kann nicht einmal ein Anwalt.
Nicht mal ein Richter weiss wie der andere Richter urteilt.
Ist dir das im Urteil aufgefallen.
Widerruf an einer falschen Adresse geschickt.
Ich wunder mich nur , dass es dem Anwalt des Kunden nicht aufgefallen ist.
Also den Anwalt möchte ich nicht haben.
Hmmmmmm. Könnte sein das der Kunde sich mal wieder selber vertreten hat. Sieht für mich so aus.
Das man von einer kostenlosen Seite auf eine kostenpflichtigen Seite umgeleitet wurde steht nie in den Urteilen.
Warum kommt das nie zur Sprache ? Wissen es die Anwälte der Kunden nicht oder soll es bewusst nicht zur Sprache bei Gericht kommen.
Welche Firma der das Geld zusteht ,bettelt und droht und droht 1 1/2 Jahre lang.
Geändert von schnippewippe (09.07.2010 um 18:47 Uhr)
|
|
|
09.07.2010, 18:45
|
#22 (permalink)
|
|
Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.453
|
AW: premium content
Zitat:
Zitat von pacha111168
Doch doch, die haben schon noch Porto übrig, dies ist eine Email von mind. 12 Stück, die ich in unregelmäßigen Abständen seit über 1 1/2 Jahren bekomme. Es waren auch schon 3 Briefe per Post dabei, der übliche Ablauf halt, wie bei anderen auch.
|
Keine seriöse Firma verschickt soviel Mahnungen.Die hätten schon lange einen Mahn bescheid geschickt oder geklagt.
Zitat:
Zitat von pacha111168
Das Urteil macht mich nur etwas nervös, weil es schaut ja so aus, als ob es zugunsten von Premium Content enschieden wurde,
|
Das sind immer "Einzelentscheidungen",man weisss auch nicht wie sich die Person verhalten hat.
Die Anzahl der Urteile gegen die Abofallenbetreiber sind in der Mehrzahl und eindeutiger.
Lese dir die durch,das beruhigt.
Ps.
Zitat:
|
absolut kein Problem, ist deutschlandweit bekannt und nicht zulässig, das Ende vom Lied war, ich ging bei der Verhandlung in München voll auf den Bauch!!! Ich musste zahlen, fertig und aus!!! Es ist einfach so in Deutschland, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe!!!!
|
Auch hier sind viele Urteile "günstig" für den Parksünder ausgefallen.
Abschleppkosten bezahlen ja,aber nicht die oft überteuerten Tarife der Discounter-Abschlepper.
Allgemein:Abschleppen ist rechtmässig. BGH-Urteil Urteil vom 5. Juni 2009 – AZ: V ZR 144/08
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
|
|
|
09.07.2010, 22:30
|
#23 (permalink)
|
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.07.2010
Beiträge: 3
|
AW: premium content
Hallo, ich kann auch nur über diese [edit] lachen. Auch mich erreichte heute wieder mal ein Brief...hatte schon vor ein paar Jahren mit denen zu tun, zuletzt im September 09. Nachdem nun erfolgreich das Konto vom Vertragsanwalt Olaf Tank gesperrt wurde habe ich sofort Initiative ergriffen und habe bei der Sparkasse Barnim angerufen. Dies ist das Konto, auf das ich den geforderten Betrag zahlen soll. Ich habe dort auf die dubiosen Geschäfte dieses Unternehmens hingewiesen, auf Internetseiten verwiesen zu diesem Thema und gebeten, dieses Thema an die Rechtsabteilung weiter zu geben. Ferner habe ich eine Mail an die Zentrale der Sparkasse gesandt, mit dem Anliegen, sich der Sache anzunehmen. Ich empfehle daher, dass andere Betroffene ebenso handeln. Umso mehr Beschwerden eingehen, umso eher fühlt sich die Sparkasse bewegt zu handeln. Ihr müsst ja keine persönlichen Daten nennen. Gebt nur die Kontonummer und die Firma durch. Den [edit] sollte endlich das Handwerk gelegt werden.
Und ich sehe das auch so, dass die Urteile "gefaked" sind. Ich könnt mich tot lachen über diese Gebahren. Bin selbst Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.
Geändert von De kleine Eisbeer (10.07.2010 um 08:46 Uhr)
Grund: böse Wörter editiert
|
|
|
09.07.2010, 22:39
|
#24 (permalink)
|
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.07.2010
Beiträge: 3
|
AW: premium content
Auffällig ist ferner, dass die meisten Urteile Anerkenntnisurteile sind. Der Beklagte hat also nach Jahren des Terrors, Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Forderung einfach anerkannt...? UND den Verfahren aus den vorbenannten Urteilen sind keine gerichtlichen Mahnverfahren vorausgegangen, sondern es wurde gleich geklagt. Übliche Verfahrensweise ist ja aber anscheinend ein gerichtliches Mahnverfahren. Hiergegen kann ja bekanntlich binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Spätestens hier sind die [edit] dann gebeutelt... Nette Pressemitteilungen kusieren da im Netz rum... Wir sind also alle die "Diebe, Erschleicher und Betrüger".
Geändert von De kleine Eisbeer (10.07.2010 um 08:46 Uhr)
Grund: böses Wort editiert
|
|
|
10.07.2010, 14:29
|
#25 (permalink)
|
|
Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.453
|
AW: premium content
Zitat:
Zitat von Mauskuh
UND den Verfahren aus den vorbenannten Urteilen sind keine gerichtlichen Mahnverfahren vorausgegangen, sondern es wurde gleich geklagt. Übliche Verfahrensweise ist ja aber anscheinend ein gerichtliches Mahnverfahren.
|
 Rechtsanwaltsfachangestellte? Dann frage mal deinen Chef.
Als Gläubiger muss ich nicht erst mahnen oder ein gerichtliches Mahnfervahren einleiten.
Wenn ich als Gläuber einen fälligen Anspruch habe,dann kann ich sofort Klage einreichen.
Weil es sich oft um säumige Zahler handelt,und man keine Kunden verlieren will,wird erst gemahnt.
Bei faulen Zahlern,wo zu erwarten ist das auf Mahnungen nicht reagiert wird,kann man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten da es gegenüber der Klage kostengünstiger ist.
Ist zu erwarten das der faule Zahler gegen den Mahn bescheid Widerspruch einlegt,dann kann man sich die Gebühren für den Mahn bescheid sparen und gleich Klage einreichen.
Nachtrag:
Auch die Verbraucherzentrale RLP hatte aktuell vor Mahnschreiben der Firma gewarnt:
verbraucherzentrale-rlp.de/Premium Content GmbH verschickt angebliche Mahnbescheide
Massive Drohung soll Betroffene unter Druck setzen
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
Geändert von De kleine Eisbeer (10.07.2010 um 19:07 Uhr)
Grund: Nachtrag
|
|
|
12.07.2010, 10:28
|
#26 (permalink)
|
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.07.2010
Beiträge: 3
|
AW: premium content
Ich glaube, da hast du mich missverstanden. Sei dir sicher, ich weiß wie ein gerichtliches Mahn- und/oder Klageverfahren funktioniert. Mit "üblicher Verfahrensweise" nehme ich Bezug auf die Verfahrensweise der PC GmbH. Und diese drohen ja in der Regel erst ein gerichtliches Mahnverfahren an.Bei einer Klage, die ich gesehen habe wurde dies eben nicht vorher getan. Daran erkennt man schon wieder den Widerspruch: Von wegen es liegen eindeutige Urteile vor.
|
|
|
18.07.2010, 12:19
|
#27 (permalink)
|
|
Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.453
|
AW: premium content
Wie besorgt man sich neue Kunden?
Wie putzt man sein Imge auf?
In dem man sich an die zukünftige Klientele wendet
 Verein zur Förderung der Schule an den Linden e.V. in Rödermark
einen geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul,aber,garaniert stammen einige € von Schülern,Eltern der Schule.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
|
|
|
18.07.2010, 15:09
|
#28 (permalink)
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
|
AW: premium content
Ist ja echt der Hammer. Scheint wohl eine neue Masche zu sein.
Die hier im Link werden ja auch auf einmal die grossen Wohltäter.
http://www.echte-abzocke.de/7065-post5.html
Zuerst findet man überall im Internet diese Mitteilung.
Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein 
Zitat:
Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen “Vertrags-Abschluss” nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.............................................. ...........................aus dem link oben.
|
Sagt nicht das es mit dem Schufaeintrag nicht geht. Es wurde schon von Usern von anderen Seiten mitgeteilt das sie einen Eintrag hatten
Und nun stellt @ De kleine Eisbeer etwas über diese Mitteilung hier ein
Premium-Content GmbH: Schulspende mit Werbung für Abofallen
Hmmmm - keinen Kommentar von mir über die beiden Sachen  sondern nur ein Zitat aus dem link.
Zitat:
17.07.2010 (KOD) – Was ich da heute lese schlägt dem Fass den Boden aus. Da spendet in der Tat die Premium-Content GmbH an eine Schule in Rödermark 5.000,00 Euro und macht damit auch noch gleichzeitig Reklame für my-downloads. Die 5.000,00 Euro resultieren aus sehr dubiosen Geschäften. Viele Betroffene haben sicherlich nur deshalb an my-downloads (Premium Content GmbH) gezahlt, weil Sie den massiven Drohungen der Inkasssounternehmen (ein Beispiel von vielen) nicht mehr standhalten konnten. Es wird, wie man in den Foren lesen kann, selbst bei minderjährigen versucht das Geld einzutreiben.
My-downloads ist nicht das einzige Projekt der Premium-Content GmbH welches nach dem Muster eines ABO’s arbeitet. Hier zwei weitere Projekte bei denen Herr Viliam Adamac Geschäftsführer ist:
top-fabrikenverkauf.de. Ein Projekt nicht von Premium Content GmbH sondern der Content4u, Geschäftsführer Viliam Adamca, Frankfurt Quirinstraße 8, Download-Service.de. Die Content4u und die Premium Content GmbH haben die gleiche Postadresse..............................aus dem link
|
Ich bin mal auf Antiabzocke gegangen und habe da bei Premium-Content GmbH und bei Viliam Adamca angeklickt.
Die Ausbeute ist nicht schlecht.
http://antiabzockenet.blogspot.com/s...Content%20GmbH
antiabzockenet.blogspot.com: Viliam Adamca
Geändert von schnippewippe (18.07.2010 um 15:55 Uhr)
|
|
|
18.07.2010, 21:22
|
#29 (permalink)
|
|
Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.07.2010
Beiträge: 4
|
AW: premium content
Internet Abzocke Datenbank
diese Seite zeigt 100te Firmen unter denen besagte "Firma" ihr Unwesen treibt.
Mich würde ja interessieren ob die überhaupt noch gerichtlich an IP-Adressen herankämen, da lt. Verfassungsgerichtsurteil vom März die Vorratsdatenspeicherung unzulässsig ist und gespeicherte Daten unverzüglich zu löschen sind. Weiß das jemand von Euch?
Und was den 2 wöchigen Widerruf betrifft, der ist bei dieser Art von Verträgen IMMER unwirksam, da nach "Anmeldung" und login der vertrag schon erfüllt ist. (Bereitstellung der Dienstleistung). Irgendwie ist das eine Gesetzeslücke, da sich hierüber eigentlich alle (seriöse und unseriöse) Dienstleistungsanbieter im Netz um die Widerrufsfrist "herummogeln" können. Die Bereitstellung einer Dienstleistung gilt ja schon als Vertragserfüllung, was ja auch so stimmt.
Geändert von schweinehund (18.07.2010 um 21:37 Uhr)
|
|
|
18.07.2010, 23:53
|
#30 (permalink)
|
|
Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.453
|
AW: premium content
Zitat:
Zitat von schweinehund
Mich würde ja interessieren ob die überhaupt noch gerichtlich an IP-Adressen herankämen, da lt. Verfassungsgerichtsurteil vom März die Vorratsdatenspeicherung unzulässsig ist und gespeicherte Daten unverzüglich zu löschen sind. Weiß das jemand von Euch?
|
Der Provider muss die Daten,"zu Abrechnungszwecken" eine gewisse Zeit speichern,obwohl dies bei DSL/Flatrate garnicht notwendig ist.
Aus dem Grund muss er sie nicht unverzüglichlich löschen.
Nach dem Urteil mussten die bis dahin gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Bei einem Besuch einer Webseite wird deine IP-Nr. angezeigt und dokumentiert.Bei einem Regelverstoss,zum Beispiel Beleidigung (Beleidigung ist eine Straftat) muss man ja den Verursacher identifizieren können.
Zitat:
Zitat von schweinehund
Und was den 2 wöchigen Widerruf betrifft, der ist bei dieser Art von Verträgen IMMER unwirksam, da nach "Anmeldung" und login der vertrag schon erfüllt ist. (Bereitstellung der Dienstleistung). Irgendwie ist das eine Gesetzeslücke, da sich hierüber eigentlich alle (seriöse und unseriöse) Dienstleistungsanbieter im Netz um die Widerrufsfrist "herummogeln" können.
|
 Wo steht das?
Ausserdem,man muss dich vor Abschluss informieren. Informationspflicht des Anbieters.
Widerruf hin,Widerruf her....Siehe Informationspflicht,dazu gehört auch unmissverständliche Angabe zu den Kosten.
"Sollte" ein Widerruf nicht möglich sein,bleibt immer noch die alternative Anfechtung wegen "Täuschung","Irrtum."
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.
|