vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen
12.08.2010 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitere Erfolge verzeichnen können. Nachdem der vzbv geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten "Outlets.de" und "Onlinedownloaden.de" mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", untermauert vzbv-Rechtsexperte Martin Madej die Forderung nach einem Einschreiten der Politik. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.
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1)Urteil des LG Hamburg vom 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 - nicht rechtskräftig
2)Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09 - nicht rechtskräftig
Quelle&mehr:
vzbv.de
Das Urteil zu 1):
vzbv.de/lg_hamburg_onlinedonwloaden_06_07_2010 pdf
Das Urteil zu 2):
vzbv.de/lg_frankfurt_main_outlets_17_06__2010 pdf
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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