Alte Ware als neu verkauft? - Online-Shops - IT-Services - PC-WELT
.....................................Online-Händler verkaufen Retourartikel wieder als neu
So günstig das Widerrufsrecht auf den ersten Blick für die Verbraucher erscheint, sie haben doch selbst mit den Folgen zu kämpfen. Was sollen die Händler auch anderes tun, als die Retourware wieder zu verkaufen? Genau das machen sie auch, wie die DIHK-Umfrage bestätigt. In der Folge bekommen Kunden Artikel zugeschickt, die schon einmal in Umlauf waren. Im besten Fall hat der Erstbesteller das Produkt nur ausgepackt, im schlimmeren Fall regelrecht in Gebrauch genommen. Was aber sollten Sie als Kunde tun, wenn Sie einen vermeintlich neuen Artikel erhalten, der offensichtlich bereits in Umlauf war? Die Antwort ist nicht ganz einfach, weil es keine gesetzliche Definition von „neu“ und „gebraucht“ gibt.
Kurz zusammengefasst gilt, dass das Testen und Ausprobieren ein elektronisches Gerät nicht automatisch als „gebraucht“ klassifiziert. So ist insbesondere auch das Öffnen einer Verpackung unschädlich. Gerade Elektrokleinartikel sind in sogenannten BlisterVerpackungen regelrecht eingeschweißt, die man mit der Schere aufschneiden muss, um die Ware ausprobieren zu können. Nach vorherrschender Rechtsprechung liegt hier kein Gebrauch vor, damit muss der Händler den erneut angebotenen Artikel auch nicht gesondert kennzeichnen – selbst, wenn das aus Kundensicht ärgerlich ist............................................