Top-of-Software.de

schnippewippe

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TRO..I forderte Geld trotz Forderungsverzicht durch Olaf T........
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden in Sachen “Top-of-Software.de” zeigt der Abofallenbranche einmal mehr die Grenzen auf. Gegenüber einem Mandanten von Rechtsanwalt Rader hatte die inkassierende Tro**i GmbH den Beitrag für das zweite Vertragsjahr gefordert. Allerdings: Der Mandant hatte bereits die Forderung für das erste Jahr abwehren können und vom damaligen für das Antassia-Inkasso zuständigen Anwalt Olaf T....... einen schriftlichen Forderungsverzicht erreicht. Dass Tro..i nun das zweite Jahr in Rechnung stellte ist auch ein Zeichen dafür, wie gut gepflegt die Datensätze sind und sauber die Branche mit Kundendaten umgeht.

Nachdem die Tro..i GmbH trotz entsprechenden Hinweises weiter auf Ihrer Forderung beharrte, hatte Anwalt Rader aus Bonn Klage erhoben und beantragt:

1. Es wird festgestellt, dass eine Forderung der Beklagten gegen den Kläger aus einem Vertrag über die Nutzung der Datenbank top-of-software.de aus abgetretenem Recht nicht besteht. ...........................weiter im link
 
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schnippewippe

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AW: Top-of-Software.de-Tropmi-Payment-GmbH-2013 fordert alte Rückstände

Die Tropmi Payment GmbH fordert Geld für längst vergangene Abofalle

Eine Tropmi Payment GmbH treibt jetzt Rechnungen ein, deren Ursprung lange zurück liegt. Viele Jahre weit. Gezahlt werden soll auf ein Konto einer Inside Heute GmbH. Die Firmen sitzen sinnvoller Weise alle unter einem Dach: in der Geschwister-Scholl-Straße 4 in 65428 Rüsselsheim.

Gleich vorweg die Zusammenfassung, Sie können sich damit ein weiteres Lesen dieses Blog-Beitrages ersparen:

Reagieren Sie nicht auf die E-Mail! Zahlen Sie nichts!

Man erinnert sich vielleicht noch an die Nuller-Jahre, wenigstens dunkel. Als die Abofallen im Internet noch primitiv zusammengeschustert waren. Als man für Software zahlen sollte, die es überall im Netz kostenlos gab - wenn man beispielsweise die Seite opendownload.de besucht hatte. Sehr, sehr viele fielen darauf herein. 96 EUR sollten es dann pro Jahr sein. Mal zwei, denn man wollte für zwei Jahre abkassieren. An die Hintermänner kann man sich erinnern, die bösen Gebrüder beispielsweise, Andreas Walter Schmi*** und Jan Manuel Schmi***. An den Rechtsanwalt Olaf Ta**, der am Schluss noch versuchte, die Kurve zu kriegen; da war es fünf Minuten nach zwölf...............................weiter im link
Während gerade die Anklage in Darmstadt zugelassen ist legt Landshut einen oben drauf und klagt Olaf Ta**gleichzeitig an.

http://www.echte-abzocke.de/compute...e-gegen-olaf-tank-zugelassen-3.html#post33246

Osnabrück. Vor knapp zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Klage gegen den früheren Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Ta** erhoben. Passiert ist bislang nichts. Ein Grund: Der spektakuläre Prozess gegen Heidi K. kam dem Landgericht Darmstadt in die Quere.

Die Sprecherin des Landgerichts Darmstadt bittet um Verständnis für die lange Verfahrensdauer.
http://www.abzocktalk.de/News/Schlechte-Witze-Heutecom_543

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schnippewippe

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Tropmi Payment GmbH

Die Abzocktour geht in eine neue Runde

Sie haben noch keine Mahnung von der Inside Heute GmbH oder der Tropmi Payment GmbH erhalten? Das kann noch kommen. Denn Geschäftsführer beider Internetseiten ist Andreas Schmidtlein, der uns bereits in vergangenen Jahren wegen zahlreicher Abzockereien beschäftigt hat. Aktuell ist er wieder sehr rege......................
..........Zahlen Sie nicht!

Zahlen Sie nicht! Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Denn die Anmeldungen auf den Internetseiten aus den Jahren 2007 und 2008 sind und waren Abofallen. Mit der verbraucherfreundlichen Buttonlösung vom 1. August 2012 ist diese Abzocke nahezu zum Erliegen gekommen.

Nun versucht Herr Schmidtlein, aus einem alten einträglichen Geschäft neue Gewinne zu erzielen. Selbst wenn Sie aus Unsicherheit und in Unkenntnis für ein erstes Vertragsjahr Geld bezahlt haben - die Forderung für das zweite Vertragsjahr wird dadurch nicht berechtigter. Auch wird die Internetabzocke mit einer Zahlung für das erste Vertragsjahr weder wirksam noch bestätigt und auch nicht anerkannt. Abhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung kann es sein, dass ein Teil der Forderungen bereits verjährt ist.
 

Nicky343

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An alle Skript-Bastler da draußen:

bitte ein Script scripten zum Thema Abzocke, das folgende Daten auf Webseiten per Klartext-Abfrage im Dokument finden soll und dann eine barrierefreie Warnung, gerne auch als gesprochene Ansage oder großer Sperrbildschirm im Browser mit Fettschrift für unsere Farbenblinden und Gehörlosen/Gehörgeschädigten:
1. Währungsbezeichnungen: als Wortlaut sowie als Kurzzeichen/Sonderzeichen
2. Dinge finden wie "Ihnen entstehen Kosten in Höhe von ... pro Jahr/Monat/Woche/Tag."
3. das alles bitte MULTILINGUAL, man weiß ja nie, welche "Ausländer" ebenfalls zu Betroffenen werden können und da ist die Beschränkung auf nur die deutsche Sprache äußerst sinnfrei

MfG Nicky343
 

schnippewippe

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AG Göppingen: Forderung von top-of-software.de besteht nicht

AG Göppingen: Forderung von top-of-software.de besteht nicht
Das Amtsgericht in Göppingen hat ganz aktuell entschieden (Urteil v. 22.05.2014, Az.: 16 C 573/14), dass eine Forderung seitens der Betreiber der Internetplattform top-of-software.de aus einem möglichen Vertrag (aus abgetretenem Recht) tatsächlich nicht besteht. Die Firma, die vorliegend die Zahlung für die Betreiber geltend machen wollte, unterlag demnach nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale warnt an verschiedenen Stellen seit geraumer Zeit vor Zahlungsaufforderungen der Betreiber und mit ihr verbundenen Unternehmen.....................................
 

schnippewippe

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Erneute Forderungen nach alter Abofalle in top-of-software.de
vom 09.12.2014
Andreas Schmi**ein/Tropmi Payment verschickt Mails

Die Abofallen im Internet sind deutlich weniger geworden, nachdem der Paragraf 312g im BGB entsprechend angepasst wurde ("Buttonlösung"). Dennoch kommt es vereinzelt immer noch zu Vorfällen mit Abofallen.

So wurden wir darüber informiert, dass der Geschäftsführer der Tropmi Payment GmbH aus Rüsselsheim, Herr Andreas Schmi***ein, neue Forderungen über Mail an die damaligen "Kunden" verschickt. Darin wird auf noch ausstehende Forderungen der alten Verträge hingewiesen. Um die Bezahlung so schnell wie möglich zu gewährleisten, werden die passende Bankverbindung (IBAN: RO12BREL000200... usw.) oder die Zahlung über "ebank2pay" mitgeliefert. Die IBAN und die BIC weisen auf eine Bank in Rumänien hin. Weiter wird ergänzt, dass eine Nichtzahlung zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht, Mahngebühren) zu Folge hat. ...............................
 

gloria5160

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stimmt, war auch lange nicht mehr hier. Bis jetzt hat sich bei mir auch mit Abzocke
keine Falle aufgetan und ich bin ganz froh drüber. Brauche mich z.Zt. nicht mit soetwas
rumschlagen und es bleibt hoffentlich auch so....
 
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