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Alt 20.12.2011, 12:28   #321 (permalink)
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Abzocke mit Software von Tropmi Payment GmbH

software-und-tools.de
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Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
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“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
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Alt 28.01.2012, 01:47   #322 (permalink)
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Zahlung für das zweite Jahr

Zitat:
Noch mehr Geld verlangt. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Z*** mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht.

Vertrag widerrufen oder anfechten. Ob Personen, die sich angemeldet haben, zahlen müssen, ist äußerst fraglich. Nach Ansicht des Heidelberger Anwalts Sebastian Dosch kommt durch die Anmeldung kein mit Kosten verbundener Vertrag zustande. „Zumindest kann man ihn widerrufen beziehungsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten“, sagt Dosch. Auf top-of-software.de sei zwar ein Kostenhinweis zu sehen, er sei aber für die Situation zu unscheinbar. Denn über Top of Software verlinkte Programme sind beim Hersteller direkt meist kostenfrei erhältlich. Dass sie über Top of Software plötzlich Geld kosten, erwartet niemand. ..............mehr im link
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Alt 28.01.2012, 08:45   #323 (permalink)
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Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück ist schon länger bekannt. Meldungen dazu datieren bereits seit August 2011
http://www.google.de/#sclient=psy-ab...w=1024&bih=581
Die ersten beiden Treffer auf den Laden selber strotzen nur so von Lügen und Heuchelei

Ein armseliger Nachleseversuch. Das Thema Abofalle im zweiten Jahr ist seit Jahren tausendfach in Foren/Blogs diskutiert und hundertausendfach gelesen worden.
In Foren/Blogs hat sich bisher kaum ein Betroffener erneut zu diesem Uraltmärchen mit einer Anfrage gemeldet.
Die VZ Hamburg mit einer Infoseite vom Oktober 2010:
Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
Zitat:
Abofalle zweites Jahr
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.
Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

Geändert von Niclas (28.01.2012 um 10:54 Uhr)
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2012, 09:10   #324 (permalink)
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Hallo, bin leider auch darauf reingefallen. Hatte mich in 2010 auch mit "falschen Namen/Adresse" angemeldet, aber den Fehler gemacht, für das 1. Jahr zu bezahlen. Nun habe ich per Mail die Rechnung für das 2. Jahr bekommen von "Tropmi Payment". Soll/kann ich das nun einfach ignorieren?? Evtl. haben die ja jetzt meinen richtigen Namen durch die 1. Zahlung. Aber solange die mir keine Briefe zustellen können, kann doch nicht wirklich was passieren, oder? Seht mal, was die in der E-Mail geschrieben haben:

Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung
Im Rahmen Ihrer Anmeldung wurde die IP-Adresse, die Ihrem Rechner zum
Anmeldezeitpunkt zugewiesen war, protokolliert. Auf diese Weise kann der
Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte IP-Adresse zum
Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.

Anmeldungen unter falschen Daten
Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals top-of-software.de bewusst
mit falschen Daten angemeldet haben, könnte dies strafrechtlich relevant sein.
So hat beispielsweise das Kammergericht (NStZ 2010, 576) entschieden, dass die
Eröffnung eines Mitgliedskontos auf einem Internetportal unter falschen
Personalien den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs.
1 StGB) erfüllen kann.


Soll man da wirklich absolut nicht reagieren???
Danke für eure Hilfe!!

Geändert von De kleine Eisbeer (18.02.2012 um 11:38 Uhr) Grund: Direktlink entfernt
isolde50 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2012, 09:51   #325 (permalink)
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Zitat:
Zitat von isolde50 Beitrag anzeigen
aber den Fehler gemacht, für das 1. Jahr zu bezahlen.
Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
Zitat:
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.
Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
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Zitat:
Zitat von isolde50 Beitrag anzeigen
Soll man da wirklich absolut nicht reagieren???
law blog Archiv Bloß nicht diskutieren
Zitat:
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
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abofalle, abzock, alexander varin, download, firma, mainz, top-of-software, top-of-software.de

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