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20.12.2011, 11:28
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#321 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Top-of-Software.de
Abzocke mit Software von Tropmi Payment GmbH
software-und-tools.de
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28.01.2012, 00:47
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#322 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Top-of-Software.de
Zahlung für das zweite Jahr
Zitat:
Noch mehr Geld verlangt. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Z*** mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht.
Vertrag widerrufen oder anfechten. Ob Personen, die sich angemeldet haben, zahlen müssen, ist äußerst fraglich. Nach Ansicht des Heidelberger Anwalts Sebastian Dosch kommt durch die Anmeldung kein mit Kosten verbundener Vertrag zustande. „Zumindest kann man ihn widerrufen beziehungsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten“, sagt Dosch. Auf top-of-software.de sei zwar ein Kostenhinweis zu sehen, er sei aber für die Situation zu unscheinbar. Denn über Top of Software verlinkte Programme sind beim Hersteller direkt meist kostenfrei erhältlich. Dass sie über Top of Software plötzlich Geld kosten, erwartet niemand. ..............mehr im link
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28.01.2012, 07:45
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#323 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 883
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AW: Top-of-Software.de
Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück ist schon länger bekannt. Meldungen dazu datieren bereits seit August 2011
http://www.google.de/#sclient=psy-ab...w=1024&bih=581
Die ersten beiden Treffer auf den Laden selber strotzen nur so von Lügen und Heuchelei
Ein armseliger Nachleseversuch. Das Thema Abofalle im zweiten Jahr ist seit Jahren tausendfach in Foren/Blogs diskutiert und hundertausendfach gelesen worden.
In Foren/Blogs hat sich bisher kaum ein Betroffener erneut zu diesem Uraltmärchen mit einer Anfrage gemeldet.
Die VZ Hamburg mit einer Infoseite vom Oktober 20 10:
Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
Zitat:
Abofalle zweites Jahr
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.
Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Stand vom Donnerstag, 19. August 2010
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Geändert von Niclas (28.01.2012 um 09:54 Uhr)
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18.02.2012, 08:10
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#324 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 1
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AW: Top-of-Software.de
Hallo, bin leider auch darauf reingefallen. Hatte mich in 2010 auch mit "falschen Namen/Adresse" angemeldet, aber den Fehler gemacht, für das 1. Jahr zu bezahlen. Nun habe ich per Mail die Rechnung für das 2. Jahr bekommen von "Tropmi Payment". Soll/kann ich das nun einfach ignorieren?? Evtl. haben die ja jetzt meinen richtigen Namen durch die 1. Zahlung. Aber solange die mir keine Briefe zustellen können, kann doch nicht wirklich was passieren, oder? Seht mal, was die in der E-Mail geschrieben haben:
Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung
Im Rahmen Ihrer Anmeldung wurde die IP-Adresse, die Ihrem Rechner zum
Anmeldezeitpunkt zugewiesen war, protokolliert. Auf diese Weise kann der
Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte IP-Adresse zum
Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.
Anmeldungen unter falschen Daten
Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals top-of-software.de bewusst
mit falschen Daten angemeldet haben, könnte dies strafrechtlich relevant sein.
So hat beispielsweise das Kammergericht (NStZ 2010, 576) entschieden, dass die
Eröffnung eines Mitgliedskontos auf einem Internetportal unter falschen
Personalien den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs.
1 StGB) erfüllen kann.
Soll man da wirklich absolut nicht reagieren???
Danke für eure Hilfe!!
Geändert von De kleine Eisbeer (18.02.2012 um 10:38 Uhr)
Grund: Direktlink entfernt
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18.02.2012, 08:51
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#325 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 883
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AW: Top-of-Software.de
Zitat:
Zitat von isolde50
aber den Fehler gemacht, für das 1. Jahr zu bezahlen.
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Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
Zitat:
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.
Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
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Zitat:
Zitat von isolde50
Soll man da wirklich absolut nicht reagieren???
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law blog Archiv Bloß nicht diskutieren
Zitat:
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.
Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
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23.02.2012, 21:10
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#326 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 55
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AW: Top-of-Software.de
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23.02.2012, 22:30
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#327 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 883
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AW: Top-of-Software.de
Zitat:
Zitat von Insider
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Zitat:
Herr T., Sie haben das Inkasso-Geschäft aufgegeben und sind inzwischen in München
als Anwalt neu gestartet. Sehr erfolgreich, wie man hört.
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Strafverteidiger München - Infoseiten FOCUS Online
Zitat:
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Strafrechtskanzlei K G. – Strafverteidiger in München mit Einfühlungsvermögen und Engagement
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München das gelobte Land der ( ehemaligen) Abofallenanwälte
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25.02.2012, 13:36
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#328 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 10.09.2009
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 243
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AW: Top-of-Software.de
Zitat:
Zitat von Insider
Das Video von Akte 2012
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 Ich denke das dieses >> Nachfolger von Olaf T. gemeint ist.
m.f.G.
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05.03.2012, 09:47
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#329 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Top-of-Software.de
Ende der Abzocke?
Zitat:
Die Abofallen-Abzocker und ihre Gehilfen geben keine Ruhe. Angebliche Forderungen werden derzeit von einer Tropmi Payment GmbH beigetrieben, die Forderungen sollen über die Internet-Seite top-of-software.de zustande gekommen sein. Das ist eine von Bloggern als „Nutzlosseite“ bezeichnete Internetpräsenz. Auf sie wurden Verbraucher via Internetwerbung gelockt, die kostenlose Software herunterladen wollten.
.............................................
Ob die Neuregelung Akteure mit krimineller Energie bremsen wird? Die Tropmi Payment GmbH etwa gibt vor, zu Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt zu sein. Sie ist allerdings im hierfür einschlägigen Rechtsdienstleistungsregister gar nicht registriert.
Das aber verwundert nicht, weil der Geschäftsführer dieses Unternehmens, Alexander Va..n, bereits im Visier der Justiz steht: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat wegen des gewerbsmäßigen Betrugs auf den Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de in der Zeit vom September 2008 bis Februar 2010 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben - wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Die anderen Verfahren, etwa wegen der Seite top-of-software.de ruhen im Hinblick auf die genannte Anklage..............aus dem link
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05.03.2012, 10:31
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#330 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 883
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AW: Top-of-Software.de
Die verstärkte Aktivität dieses Nutzlosladens läßt an den erhöhten Hits der jeweiligen Threads in den
Foren mit diesem Thema ablesen. Gepostet wird relativ wenig, da seit Jahren alles gesagt und
geschrieben ist, was es dazu zu sagen gibt.
Der Schlussatz des obigen Artikels ist allerdings wieder die übliche Angsteinflössung
Zitat:
Richtig ernst wird es erst, wenn gegen Sie als Verbraucher ein Mahnbescheid erwirkt worden ist.
Dann sollte wirklich gehandelt werden.
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Erstens hat der Laden noch nie einen MB verschickt ( schließlich kostet der 23€ und
die Abzocker sind nun mal geizig) und zweitens würde "das Handeln" aus einem
simplen Kreuz auf dem Antwortbogen und dem Gang zur Post bestehen.
Eine etwas genauere Darstellung wäre schon wünschenswert.
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