LG München: Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam

schnippewippe

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LG München: Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam


Die Kündigungsklausel der Online-Dating-Plattform "eDates.de" ist unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt (LG München, Urt. v. 30.01.2014 - Az.: 12 O 1857/13).

Die Dating-Plattform "eDates.de" verwendete in ihren AGB nachfolgende Kündgungsklausel:

"Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten."

Der Vertragsabschluss hingegen war elektronisch möglich. .....................
 

schnippewippe

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Unwirksamer Vertrag über eDates: Nach Klageerhebung – BeBeauty GmbH lässt Nichtschuld durch Auer Witte ****bestätigen
...............................Der Mandant hatte sich am 26.12.2013 bei eDates für das “Einmalige Angebot” von eDates für 2,90 Euro registriert und nur wenige Minuten später über das Kontaktformular zum Ablauf der 15 Tage gekündigt. Diese Kündigung wies die BeBeauty GmbH unter Berufung auf ein Schriftformerfordernis zurück und forderte für eine wirksame Kündigung weiterhin die Angabe von Benutzername und Tranksaktions- bzw. Vorgangsnummer von unserem Mandanten.

Die Kündigung akzeptierte die BeBeauty GmbH erst nach zwei weiteren eMails durch den Mandanten. Zu diesem Zeitpunkt war die Kündigungsfrist von 7 Tagen für das “15 Tage Angebot” nach Auffassung des Unternehmens aber nicht eingehalten, so dass nunmehr ein Vertrag über ein “6 Monats Paket” für 19,90 Euro wöchentlich für die Nutzung von eDates vorliege..................mehr im link
 

schnippewippe

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AW:OLG München: Kündigungsklausel von eDates.de unwirksam

OLG München: Unwirksam Kündigungsregelung bei Online-Datingplattform eDates.de
Eine Kündigungsklausel, die eine elektronische Kündigung ausschließt (hier: die Online-Datingplattform eDates.de), verstößt gegen geltendes Recht und ist unwirksam (OLG München, Urt. v. 09.10.2014 - Az.: 29 U 857/14). ...............

......................Die OLG-Richter bestätigen damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I (Urt. v. 30.01.2014 - Az.: 12 O 1857/13).
 
Oh ja, die kenne ich. Waren auch mal bei Spiegel TV zu sehen.

Was ist zu tun? Ich würde stets die Kündigung per Brief versenden und darüberhinaus auch zusätzlich eine E-Mail oder Fax senden.
Quelle

Ist eine vorab versendete Kündigung per E-Mail sinnvoll? Also erst per E-Mail senden, mit dem Hinweis, dass diese per Post ebenfalls versandt wurde?
Und wie sieht das Urteil des OLG aus? Beim Landgericht heiß es ja, dass es noch nicht rechtskräftig ist, ab wann gilt ein Urteil vom Gericht denn als rechtskräftig?
 

schnippewippe

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Viele User haben per Email gekündigt und diese Kündigung wurde von E-Dates nicht angenommen.



Das LG München sah hierin eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers. Es gebe keinen sachlichen Grund, bei der Kündigung eine andere Form zu wählen als beim Zustandekommen des Vertrages.
Du hast nach dem Urteil eine gewisse Zeit in Berufung zu gehen. Wenn die Zeit verstichen ist und keine Berufung eingelegt wurde ist es rechtskräftig.

Hier wurde Berufung eingelegt und es ging zum OLG und wurde wieder verloren. Das OLG gab dem LG Recht.
 
Ah okay, danke für die Erklärung. Und ist bekannt, ob eDates vor das Bundesgerichtshof damit zieht oder ist das gar nicht möglich?

Und sobald es rechtskräftig ist, kann man sich darauf auch bei anderen Anbietern beziehen, richtig? Also wenn ich online einen Vertrag abschließe, sollte dieser auch online wieder zu kündigen sein?!
 

Augen_Auf

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Weiß nicht, ob dieses Thema hier noch aktuell ist, aber weiß vielleicht jemand, ob das auch bei Parship sein müßte, dass ich wieder online kündigen kann. :unsure:Hier wird gesagt, dass man am besten eine schriftliche Kündigung schickt. Weiß das jemand? Schon mal merci.
 

schnippewippe

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Wenn du es noch rechtzeitig per Einschreiben schicken kannst, würde ich es machen.
Bei deren AGB werden die dir sonst bestimmt Druck machen. Das kostet Nerven.

Wenn ich es per E-Mail schicke, würde ich mich auch auf die Urteile beziehen.

Nicht vergessen.
Wichtig: Wenn Sie Premium-Mitglied sind, reicht es nicht, nur Ihren Account zu kündigen, Sie müssen natürlich auch Ihre Premium-Mitgliedschaft beenden, sonst läuft der Vertrag weiter.

Was man zur Parship Kündigung wissen muss


Kündigung per E-Mail zulässig

Und selbst, wer die Kündigungsfrist einhält, kann noch nicht unbedingt aufatmen. Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht formgerecht erfolgt. So sahen etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elitepartner.de vor, dass eine wirksame Kündigung schriftlich eingehen müsse. Eine Kündigung per E-Mail sei ausgeschlossen. In diesem Fall schlug sich das Landgericht (LG) Hamburg auf die Seite des Abonnenten und kassierte die Klausel.

Die Anforderungen an eine Kündigung seien intransparent dargestellt und benachteiligten die Kunden unangemessen (Urt. v. 30.04.2013, Az. 312 O 412/12). Schon das AG Hamburg hatte in einem anderem Fall entschieden, dass derartige Klauseln unwirksam seien, da der Verbraucher mit Recht davon ausgehen könne, dass ein online geschlossener Vertrag auch online kündbar sei (Urt. v. 17.06.2011, Az. 7c C 69/10)..
Falle Nr. 5: Kündigung nur per Brief

Obwohl die Anmeldung problemlos via Internet möglich ist, schreiben einige Anbieter wie etwa parwise.de, flirtcafe.de, flirt-fever.de oder partnersuche.de für eine Kündigung die Schriftform per Brief vor. Wir halten die entsprechende Klausel – ebenso wie das Amtsgericht Hamburg (Az. 7c C 69/10) – für unwirksam.
Hier mal ein paar Urteile über verschiedene Flirt- und Datingportale die schon gelaufen sind.
Flirt- und Datingportale | Rechtsanwalt Thomas Rader

Verbraucherzentrale Hamburg | - Parship verliert ? schon wieder

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Augen_Auf

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Für alle, die es interessiert: Kündigung wurde akzeptiert!
Vielen Dank noch ein mal für den Tipp schnippewippe :)
 
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