Internethandel
Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird ab
11. Juni zum Teil neu geregelt. Bislang gilt für im Internet ersteigerte Waren eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist. Diese Frist wird den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen und auf
zwei Wochen verkürzt. Um die Rechtssicherheit beim Online-Handel für die Kunden zu erhöhen, wird die Muster-Widerrufsbelehrung von der bloßen Verordnung in den
Rang eines Gesetzes gehoben. Damit ist sie "gerichtssicher" und ihr Inhalt kann nicht mehr – wie mehrfach in der Vergangenheit geschehen – von Gerichten als unzulässig betrachtet werden.
Quelle&mehr:
vz-bawue.de