Abmahngefahr! Automatische Vorschaubilder beim Einstellen von Links auf Facebook

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Abmahngefahr! Automatische Vorschaubilder beim Einstellen von Links auf Facebook nicht deaktivierbar - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen


Abmahngefahr! Automatische Vorschaubilder beim Einstellen von Links auf Facebook nicht deaktivierbar

Beim Posten von Links auf Facebook werden seit jeher automatisiert Vorschaubilder der jeweils verlinkten Webseite dargestellt. Facebook sucht dabei die verlinkte URL nach einem Bild ab und setzt dieses automatisiert in das Posting ein. Wir haben bei entsprechenden Anfragen unseren Mandanten stets dazu geraten, in diesem Fall von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Vorschaubild zu deaktivieren.

Durch das Anzeigenlassen von Vorschaubildern macht der postende Nutzer nämlich das auf der verlinkten Webseite befindliche Vorschaubild selbst öffentlich zugänglich. Der Nutzer greift damit gem. § 19a UrhG in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung des ausschließlichen Rechteinhabers an dem Bild ein. Rechtsfolge davon ist, dass er nicht nur die Abmahnkosten zu zahlen hat, sondern ggf. auch Schadensersatz zu leisten hat. .......................................weiter im link
 
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