B2B WEB Consulting GmbH./ ..Date2Day GmbH

schnippewippe

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Frankfurter Kreisel – Innovationen im B2B-Business oder: Alte Abofallen im neuen B2B-Gewand

Der Patchworkmarkt zeigt ein aktuelles Foto vom Briefkasten der Stacheldrahtfestung in Rodgau. Auf dem Foto findet sich auch eine B2B Web Consulting GmbH (vorher Date2Day GmbH | GF: Silvia Marencakova), welche sich für kostenpflichtige B2B-Portale nach dem Schema der Vendis GmbH bzw. JW Handelssyteme GmbH (vorher Melango.de GmbH) unter Avenue-Shopping.de und Profi-Kochrezepte.de verantwortlich zeichnet. Dies zeigt wohl die ersten Versuche, die B2B-Masche auf weitere “Zielgruppen” auszuweiten.

Hatten sich Unternehmen wie die JW Handelssysteme GmbH (vorher Melango.de GmbH | GF: David Jähn, Thomas Wachsmuth), die sich ebenfalls in Rodgau befindliche Vendis GmbH (GF: Eva Rüpps), Erscheinungen wie die Sagaleo UG (GF: David Jähn) und die jüngst thematisierte YaTaDa UG (GF: Jasmin Reischl) bisher als “Großhandelsplattform“ für Gewerbetreibende definiert, so macht die B2B Web Consulting GmbH den nächsten Schritt und richtet sich mit Profi-Kochrezepte.de, lt. eigener Beschreibung, an die gewerblichen Zielgruppen:....................................Weiteres und die Links dazu befinden sich im Beitrag im Link
Für die Leser die nicht alle Links angeklickt haben.
Hier noch einmal die Anmeldeseite für die Kochrezepte
Hintergründe, Infos und sonstiges Material- Abzocktalk.de - Mitreden, recherchieren, verstehen und vieles mehr...

Hier ein etwas einfacher gehaltener Beitrag dazu :)
Ein Briefkasten im Rodgau. Date2Day, B2B Web Consulting, Avenue-Shopping - Ein Blog für Rödermark
 

schnippewippe

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B2B Technologies Chemnitz GmbH:

B2B Technologies Chemnitz GmbH:
Und wieder ein eine neue Falle im Internet.

Was gibt unsere Suche bei ""JW Handelssysteme GmbH"" her ?
Echte-Abzocke.de - Suchergebnisse
Wenn ich mir die HITS bei ""Vorsicht Melango"" ansehe und wie es bei den späteren Seiten (Firmen) immer weniger werden, haben die Warnungen im Internet ja wohl einen Erfolg gehabt.:whistle:

Der alte Trick mit der Urteilsdatenbank
Österreich Internet Ombudsmann

Die JW Handelssysteme GmbH – ein bekannter Betreiber zahlreicher „Abzocke“-Websites – verweist in ihren Zahlungsaufforderungen auf den Link ****b2b-urteile.de Hier finden Sie Informationen, Urteile und Rechtssprechungen rund um das Thema B2B wo aktuelle Gerichtsentscheidungen „rund um das Thema B2B“ zu finden sein sollen. Diese vermeintliche Urteilsdatenbank wird jedoch von der JW Handelssysteme GmbH selbst betrieben und enthält ausschließlich Urteile, die zu deren Gunsten ausgegangen sind........

Auch umfasst die „Urteilssammlung“ keinesfalls Urteile, die sich auf Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmen (B2B) im Allgemeinen beziehen, also in denen etwa Fragen des Handels- oder Wettbewerbsrechts erörtert werden. Vielmehr beschränkt sich diese auf Urteile, die sich mit der Frage befassen, inwieweit eine Anmeldung auf den zahlreichen Websites der JW Handelssysteme GmbH eine Zahlungspflicht auslöst.

Desweiteren sind auf der Website b2b-urteile.de Beiträge zu finden, die keinesfalls Urteile oder Urteilsbesprechungen, sondern vielmehr die Rechtsansicht der JW Handelssysteme GmbH darstellen... ..........................Nicht einschüchtern lassen..............Desweiteren gibt es auch zahlreiche Urteile, die eine Zahlungspflicht im Falle einer Anmeldung auf den Websites der JW Handelssysteme GmbH verneint haben......dazu weiter im link
 
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schnippewippe

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B2B Web Consulting versendet "Mahnbescheide"

B2B Web Consulting versendet "Mahnbescheide"
Mit einerm neuen Trick versucht die B2B Web Consulting, ahnungslose Bürger zu einer Zahlung zu bewegen. In einem gelben Briefumschlag (gelb ist die typische Farbe für gerichtliche Zustellungen) ist zunächst nur in Schreibmaschinenschrift zu lesen:

GERICHTLICHER MAHNBESCHEID

Aktenzeichen: B2B-R-XXXXXX.21014

Vorn und hinten sind Stempel angebracht: "Eilt sehr, bitte sofort vorlegen" und: "Fristablauf am: [Datum]". Ein unbescholtener Empfänger, der nicht weiß, wie ein echter Mahnbescheid aussieht, denkt zunächst einmal, er habe nun einen Mahnbescheid von einem Gericht bekommen. Die echten Mahnbescheide sind allerdings in einem helleren Gelb als dieses und haben Zustellungsvermerke auf den Umschlägen.

Wenn man den Brief auspackt, entpuppt er sich bei genauerem Lesen als normale Mahnung. Ich habe Strafanzeige erstattet.



Mein Rat:...........................................
 

schnippewippe

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Und wieder eine Rechnung von der B2B Web Consulting GmbH
03.02.2016
Wilhelmshaven: Knapp 300 Euro für "profi-kochrezepte"
Eine Verbraucherin aus Wilhelmshaven legte unserer Beraterin Elsbeth Noatzsch ein Schreiben der B2B Web Consulting GmbH vor. Darin wurde sie aufgefordert 284,17 Euro zu zahlen. Sie hatte den Link profi-kochrezepte.de auf der Suche nach Rezepten gefunden. In Erwartung von kostenlosen Rezepten hatten sie ihre Daten eingetragen. Wir berichteten schon in Vorsicht Falle und in einem Artikel. Weisen Sie die Forderung als unberechtigt zurück! Zahlen Sie nicht! Zur Beratung per Telefon, E-Mail oder vor Ort. ...............................mehr zu Abocke im link
 

schnippewippe

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AW: B2B WEB Consulting GmbH.profi-kochrezepte.de..LG Dortmund

LG Dortmund schiebt fadenscheinigem B2B-Portal einen Riegel vor: profi-kochrezepte.de

B2B-Abofallen sind darauf ausgerichtet, Verbraucher zu einem Vertrag über entgeltpflichtige Leistungen zu bestimmen, wobei dem Verbraucher seine Rechte unter Berufung auf eine vermeintlich unternehmerische Tätigkeit verwehrt werden. Das Landgericht Dortmund hatte Gelegenheit, sich mit der Website “profi-kochrezepte.de” der B2B Web Consulting GmbH zu beschäftigen und die Anforderungen an eine wirksame Beschränkung eines Angebotes auf Gewerbetreibende herauszustellen. Dabei schließt es sich der Rechtsauffassung des OLG Hamm – Urteil vom 28.02.2008, 4 U 196/07 – an, wonach der Wille, ausschließlich mit Gewerbetreibenden zu kontrahieren, klar und transparent kommuniziert werden muss. Diesen Anforderungen genügte die Website profi-kochrezepte.de zum damaligen Zeitpunkt nicht.

LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2016 – 25 O 139/15 (nicht rechtskräftig)
 
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