Oh -ist ja gar nicht peinlich

Das kommt davon wenn man nicht richtig aufpasst.

Habe ich doch echt übersehen das auf der ersten Seite der Preis sogar zweimal mitgeteilt wird. Also auch auf dem ersten Bild von mir steht der Preis auch schon . Der auch noch gut hervorgehoben wird.

Das ist ein gutes Beispiel dafür ,was einem passiert, wenn man im Internet nicht aufpasst .
Ich würde es mal so sagen . Ich hätte jetzt erst einmal einen echten Vertrag am Hals.
OLG Hamburg: Der kleine Unterschied zwischen Abo-Falle und rechtmäßigem Vertrag
Zitat:
Für eine Täuschung des Verbrauchers und der daraus folgenden Wettbewerbswidrigkeit der Werbung komme es darauf an, wo genau der Hinweis der Kostenpflichtigkeit platziert und wie dieser zur Kenntnis zu nehmen sei. .................................................. ..............................
“Abo-Fallen” sei, dass in den Fällen, wo eine Täuschung bzw. Täuschungsabsicht über den Vetragsschluss angenommen wurde, zumeist die aufklärenden Hinweise über einen Vertragsschluss sich erst unter dem Registrierbutton befanden................aus dem link
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Hier käme wohl meiner Meinung nach nur noch ein Widerruf in Frage. Da ich die Widerrufsbelehrung aber unten aufrufen kann ist das für mich in Ordnung. Nun werden viele User wieder sagen, das ist kein
Dauerhafter Datenträger.
Wenn ich es als PDF aufrufe erhalte ich das hier

Wenn ich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mitbekomme das ich einen Vertrag eingegangen bin, würde ich zur Verbraucherzentrale gehen und mich beraten lassen. Wenn ich eine Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung hätte ,würde ich da mal einen Anwalt fragen.