Internetservice AG
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Die Wettbewerbszentrale ist auch in der zweiten Instanz erfolgreich, das Kammergericht Berlin untersagte der Internetservice AG aus der Schweiz preisverschleiernde Onlineangebote (Versäumnisurteil vom 18.09.2009, Az. 5 U 81/07).
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Das Landgericht Berlin folgte bereits mit Urteil vom 15.06.2007, Az. 96 O 21/07 der Auffassung der Wettbewerbszentrale und verurteilte die Internetservice AG zur Unterlassung. Nachdem die Internetservice AG Berufung gegen dieses Urteil eingelegt hatte, hat das Kammergericht am 18.09.2009 ein entsprechendes Versäumnisurteil erlassen.
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