Also dann noch einmal,
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Zitat:
Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.
Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.............................hier der link dazu
|
Wie kann man da den Betreiber schädigen, wenn er gar keinen Preis mitgeteilt hat. Habe mal so getan als wenn ich mich anmelde.
Erste Seite nichts von Kosten. Man braucht nur eine E-mail angeben.
Dann kommt das hier

. Also auch keine Kosten.
Wer viel schreibt bekommt viele Antworten