LG.Unwirksame Widerrufsbelehrung eines Dating-Portals

schnippewippe

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Unwirksame Widerrufsbelehrung eines Dating-Portals Landgericht Frankfurt (Oder) Urteil vom 13.08.2013 Az.: 16 S 238/12
Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin betreibt die Internetseite ..., bei der sich die Beklagte angemeldet hatte. Die Internetseite soll bei der Suche nach einem „idealen Lebenspartner“ helfen. Die Klägerin verlangt die Zahlung von Beiträgen für eine „Premium-Mitgliedschaft“.

Die Beklagte registrierte sich am 28.4.2011 auf der Internetseite der Klägerin. Dabei musste sie zunächst nur eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort angeben und das Feld „AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert“ anklicken. Durch einen weiteren Klick auf den mit „Kostenlos ... werden“ beschriebenen Button wurde die Registrierung abgeschlossen. Wegen der Einzelheiten der Registrierungsseite wird auf Anlage K3 (Bl. 31 d.A.) Bezug genommen.

Die AGB der Klägerin enthalten folgenden Abschnitt:

“11. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen

a. Widerrufsrecht.............................das müsst ihr euch langsam im Link alles durchlesen.
 
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