Abofallen und die Umsatzsteuer

bakerman

New member
Moin.

Die Umsatzsteuer ist doch immer im voraus fällig. Ich stelle mir gerade die Frage, wenn man das hier liest, dass bei 800.000 Abmahnungen á €96.- eine Umsatzsteuer in Höhe von €14.592.000 anfallen, warum hier das Finanzamt nicht tätig wird.
Man kann bis zu einem Umsatz von €500.000.- die Umsatzsteuer nach der Einnahme abführen. So bald der Betrag höher ist, muss die Umsatzsteuer im Voraus abgeführt werden. Vielleicht sollte man sich mal überlegen, ob man dem Finanzamt mal eine kurze Nachricht über die aktuellen Abofallen Anbieter zukommen lässt, damit die dann auch die fälligen Steuern einzieht oder was meint die Community dazu?
Gibt es Probleme bei diesem Vorgehen? Andere Vorschläge zum Thema Finanzamt!?
Gruß
Bakerman
 

bakerman

New member
Habe ich noch vergessen:

Es scheint ja leider sehr häufig der Fall zu sein, dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft gerne mal Betrugsanzeigen einstellt. Das Finanzamt hingegen ist da sehr gewissenhaft hinterher, wenn es um vermeintliche Steuerbetrüger geht oder die fehlende Vorauszahlung von Umsatzsteuer! :thumbsup:
Und wenn das Finanzamt feststellt, das man auf Grund von unseriösen Geschäftsgebaren Umsätze generiert, aber nicht gesichert ist, das Steuern gezahlt werden, können die Kurzerhand auch das Geschäft schließen :thumbsup:
 

schnippewippe

New member
800.000 Abmahnungen.....Du meinst bestimmt Frank D. Das sind aber Mahnungen wo die Opfer zum Glück gar nicht zahlten. :laugh:
Also keine wirklichen Einnahmen.

http://www.echte-abzocke.de/compute...bh-hat-gewonnen-und-darf-weiter-mahnen-2.html

Als es mit dieser Art von Abzocke nicht mehr lief, versuchte er es damit.
http://www.echte-abzocke.de/compute...-ab-geschaeftsfuehrer-ein-herr-frank-d-2.html

Und da war noch: Klammheimliche Freude: Massenabmahner von Onlineshops zu Schadenersatz verurteilt

Der Geschäftsführer der KVR Handelsgesellschaft Frank Dre*** und seine Anwälte U + C Rechtsanwälte wurden zu Schadenersatz verurteilt, weil sie Massenabmahnungen gegen 1043 vermeintliche Online-Handels-Konkurrenten ausgesprochen hatten. Gegenstand der Abmahnungen waren fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen und unvollständige Anbieterkennzeichnungen (vgl. § 5 Abs. 1 TMG). Mit diesen Abmahnungen sollte ein Geldbetrag für die Rechtsanwälte von mehr als 670.000 Euro generiert werden.
Das Amtsgericht Regensburg stufte die Abmahnungen als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ein. Demnach hatte Drescher die KVR Handelsgesellschaft nur als Fassade genutzt, um ein Wettbewerbsverhältnis vorzutäuschen. Damit habe er die Möglichkeit geschaffen, zu Unrecht Online-Händler abzumahnen, um damit Geld zu verdienen
Ich schätze der hatte sich als Kleinunternehmer angemeldet.

Ob bei denen noch ein Gewinn zu verbuchen ist. ? :whistle:


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