Moin.
Die Umsatzsteuer ist doch immer im voraus fällig. Ich stelle mir gerade die Frage, wenn man das hier liest, dass bei 800.000 Abmahnungen á €96.- eine Umsatzsteuer in Höhe von €14.592.000 anfallen, warum hier das Finanzamt nicht tätig wird.
Man kann bis zu einem Umsatz von €500.000.- die Umsatzsteuer nach der Einnahme abführen. So bald der Betrag höher ist, muss die Umsatzsteuer im Voraus abgeführt werden. Vielleicht sollte man sich mal überlegen, ob man dem Finanzamt mal eine kurze Nachricht über die aktuellen Abofallen Anbieter zukommen lässt, damit die dann auch die fälligen Steuern einzieht oder was meint die Community dazu?
Gibt es Probleme bei diesem Vorgehen? Andere Vorschläge zum Thema Finanzamt!?
Gruß
Bakerman
Die Umsatzsteuer ist doch immer im voraus fällig. Ich stelle mir gerade die Frage, wenn man das hier liest, dass bei 800.000 Abmahnungen á €96.- eine Umsatzsteuer in Höhe von €14.592.000 anfallen, warum hier das Finanzamt nicht tätig wird.
Man kann bis zu einem Umsatz von €500.000.- die Umsatzsteuer nach der Einnahme abführen. So bald der Betrag höher ist, muss die Umsatzsteuer im Voraus abgeführt werden. Vielleicht sollte man sich mal überlegen, ob man dem Finanzamt mal eine kurze Nachricht über die aktuellen Abofallen Anbieter zukommen lässt, damit die dann auch die fälligen Steuern einzieht oder was meint die Community dazu?
Gibt es Probleme bei diesem Vorgehen? Andere Vorschläge zum Thema Finanzamt!?
Gruß
Bakerman