GMX klagt mit Bayerischer Inkasso Dienst und Hörnlein&Feyler

Nyze

New member
So, da hat es mich auch erwischt. Vor ein paar Monaten bekam ich den ersten Brief, dass ich doch bitte die Rechnung für den ProMail Account begleichen sollen. Waren damals wohl glaube ich um die 20 euro, für das erste halbe Jahr.

Da ich bis dahin aber gar keine Umstellung des Accounts bemerkt hatte, bzw. ich selber ahnungslos über einen Abschluss eines Vertrages war, habe ich natürlich nicht bezahlt. Nach weiteren Briefen kam dann raus -> Meine kleine Schwester hat an meinem PC rumgeklickt und ausversehen eine der Abo-Fallen aktiviert. Das die mit einem Klick abschließbar sind, ist sowieso schon eine Frechheit, und so konnte ich auf sie kein bisschen sauer sein.

Auf jeden Fall habe ich dann nach einer Forderung des BID in Höhe von nun 99.17 Euro erhalten und im Anschluss einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine InternetService-Leistung an GMX höchstpersönlich geschickt. (Brief: http://www.vz-nrw.de/mediabig/218141A.pdf)

Antwort gab es auf den Brief natürlich nicht, dafür jedoch heute ein Papierchen von der Anwaltskanzlei Hörnlein&Feyler. Ich zitiere einfach mal die wichtigsten Stellen:

"Sehr geehrter ...,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung der o.g. Mandantschaft an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.

Wir sind mit dem Einzug Ihnen zugegangener und zur Zahlung fälliger Rechungen beauftragt, mit deren Ausgleich Sie sich in Verzug befinden und somit gem. §§280, 286, 288 BGB zur Erstattung des entstandenen Verzugsschadens verpflichtet sind.

[Dann kommen die Kostenaufzählungen: Verbindlichkeiten, Zinsen, Anwaltskosten = 126.25]

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft haben wir Sie aufzufordern die vorstehende Gesamtforderung bis spätestens 12.08.2013 auf das im Briefkopf angegebene Konto zu bezahlen. Wir haben Geldempfangsvollmacht.

[Dann kurz das Gequatsche, das ich Ratenzahlungsmöglichkeiten vorschlagen solle, falls ich möchte]

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserer Mandantin zur Klageerhebung raten. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass im Falle einer Klage weitere Kosten auf Sie zukommen können und aus einem obsiegendem Urteil ohne weitere die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann."

Was soll ich jetzt genau tun? Nichts? Noch ein Schreiben an GMX, welches wohl sowieso ignoriert wird? Ich hoffe ich finde hier ein paar Stimmen, die mir mit guten Tipps eine gewisse Sicherheit bieten können, vielen Dank schonmal :)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nach weiteren Briefen kam dann raus -> Meine kleine Schwester hat an meinem PC rumgeklickt und ausversehen eine der Abo-Fallen aktiviert.
Ich vermute das dies eine "Schutzbehauptung" von dir ist.
Wie kommt deine kleine Schwester an deine e-Mails?
Nur wenn sie an deinen Account kann könnte sie etwas aktivieren.
Was soll ich jetzt genau tun? Nichts?
es kommt darauf an ob dies vor der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale passiert ist.

Danach wurde das "Begrüssungs-;Glückwunschfenster" geändert.



Die Preisangabe ist deutlich zu sehen.
 

Nyze

New member
Wann wurde das denn geändert? Und was wäre, wenn es danach passiert ist? Keine Hoffnung auf Erfolg?

Und nein, mein PC war frei zugänglich und dort war eben unter anderem mein Mailfach offen.
 

schnippewippe

New member
Wenn deine kleine Schwester es war, wird sie ja wohl noch minderjährig sein . Dann können deine Eltern das dem Anwalt mitteilen.

Das Angebot für den Promail-Account wurde an Dich und Deine E-Mailadresse geschickt und über Deine E-Mail-Adresse angenommen.
Wie kommt aber deine Schwester da ran ? Da solltest du besser aufpassen.:whistle:

Verbraucherzentrale

Bezahlen für's eigene Geburtstagsgeschenk Abofallen bei web.de und gmx

Trotz Klagen: Web.de und GMX locken weiter in die Club-Falle
Trotz mehrfacher Schelten der Verbraucherzentralen halten die E-Mail-Anbieter Web.de und Gmx.de an einem umstrittenen Angebot fest. Beide bieten ihren Nutzern regelmäßig zum Geburtstag ein scheinbar kostenloses Postfach mit mehr Funktionen an. Doch dann drohen schnell versteckte Kosten.

Trotz Klagen: Web.de und GMX locken weiter in die Club-Falle - Lesen Sie mehr auf:
Trotz Klagen: Web.de und GMX locken weiter in die Club-Falle
Ich denke mal, dass ist im Rahmen einer "Geburtstagsaktion" passiert.
Hier ein Beitrag eines Anwalts zu dieser Sache von Web.de . Ist ja das gleiche wie bei GMX.
Vertragsabschluss von einem Minderjährigen ohne Erlaubnis Internetrecht, Computerrecht

Vorsicht Kunde! - Verkehrte Welt – Vertrag mit einer Minderjährigen

@ De kleine Eisbeer
es kommt darauf an ob dies vor der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale passiert ist.
Das war im August 2012
.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nyze

New member
Danke schonmal für die Artikel, jedoch hilft mir das im momentan nicht wirklich weiter, da ich einfach nicht weiss, wie ich handeln soll. Briefe werden von GMX ja anscheinend ignoriert, und an die Anwaltskanzlei bringt das doch gar nichts, oder?

Ich sehe einfach nicht ein, für etwas zu zahlen, was ich nicht abgeschlossen habe, und überhaupt für einen "Vertrag", bei dem man nur einen Klick als Zustimmung abgeben braucht.

Ebenso kann ich doch schwer beweisen, dass meine Schwester und eben nicht ich diesen Klick gemacht hat.

Das Angebot ist denke ich nicht eine Geburtstagsaktion gewesen, laut ihr gab es ein Geschenk dafür (2 Kinokarten), wenn man das annimmt.

Achja: Anfang 2013 müsste dies geschehen sein.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt und verklagt. Es konnte ein positiver Vergleich
geschlossen werden, bezogen darauf, dass das Unternehmen diese Werbung künftig
unterlässt. Der Rechtsstreit konnte daher am 02.08.2012 beendet werden.
Wirkung: Die Seitengestaltung wurde geändert.
[....]
Stand nach Buttonlösung: Das Unternehmen wurde am 22.08.2012 erneut abgemahnt.
Durch Versäumnisurteil vom 01.08.2013 wurde der Unterlassungsklage stattgegeben.
Quelle& Mehr: Verfahren des vzbv zu Abofallen im Internet
Ich denke das nach diesem datum die Gestaltung geändert wurde.
Das Urteil Landgericht Koblenz vom 01.08.2013 – 1 O 55/13 ist (Stand 01.08.2013) noch nicht rechtskräftig.
 

schnippewippe

New member
Verbraucherzentrale gmx und web .de Kostenfallen

Stand: 02.09.2013

Eine nette Geste von gmx und web .de
Sie lesen einen Artikel zu Abofallen bei Freemaildiensten. Es sollte ein Foto mit einem Gratis Button zu sehen sein.

Mehrfach haben wir auf Kostenfallen bei Freemail-Diensten wie web oder gmx .de aufmerksam gemacht. An Jubiläumstagen öffnen sich Popup-Fenster. Ein anderes Mal erhalten Sie ein einfaches "Dankeschön" per E-Mail. Oder man bietet Ihnen einen Premium-Status an, damit Ihr Konto nicht wieder inaktiv geschaltet wird. Nette Gesten, wenn nicht nach wie vor Verbraucher dadurch in Kostenfallen gerieten.

"Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag" heißt es in den E-Mails. Manchmal öffnet sich auch ein Popup-Fenster, in denen Ihnen für Ihre Treue gedankt wird. Das Geschenk: Ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen.

"Ihr Zugang ist wieder freigeschaltet" lautet eine andere Nachricht. Sie hätten sich länger nicht eingeloggt, deshalb sei das Postfach inaktiv geschaltet. Um nie wieder inaktiv zu sein, empfehle sich der 'Premium'-Status.

Die Vorzüge dieser Accounts werden beworben: mehrere Gigabyte Speicherplatz oder hundert Megabytes E-Mail-Anhänge versenden und/oder empfangen. Im "Kleingedruckten" steht dann, dass sich - nach Ablauf eines Testzeitraumes - die Laufzeit des Vertrages automatisch um jeweils 12 Monate verlängert. Mit dem ‚Kaufen’Button bestätigen Sie den Abschluss des Dienstes.

Fälschlicher Verlass auf "Gratis"/"Kostenfrei"-Werbung
................weiter im link
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Rechnungen und Mahnungen verschicken die Anbieter zunächst per E-Mail. Werden diese von Ihnen ignoriert, sperrt man Ihren Account. Die Freemaildienstanbieter gehen nun dazu über, Ihnen Rechnungen oder Anwaltsschreiben per Post zuzusenden. Schrecken Sie jetzt erst auf, ist es zu spät! Sie müssen zahlen.
Das steht im Widerspruch zu allen sonstigen Informationen der VZen, schließlich bieten die immer noch ihre Musterbriefe zur Forderungsabwehr an. Da hat sich jemand in Niedersachsen vergallopiert.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
So sieht aktuell die Geburtstagsmitteilung aus.



wer hier nicht die kostenpflicht sieht sollte einen Optiker aufsuchen.Oder es ist der bekannte Error40
 

JoshMosh

New member
Zu vorher geschriebenem re: Erläuterungen wer waann was nicht etc.

Das spielt m.E. auch keine Rolle, Verbraucher lassen sich leider regelmässig
in die Rechtfertigungsrolle drücken, aber:
unser Rechtssystem sieht für derartige Fälle keine Beweislastumkehr vor.

Sprich: hast du keinen Vertrag abgeschlossen, reicht die einmalige Darlegung
desselben. Seriöse Anbieter schicken dir eine eMail, die du gegenbestätigen
musst, wenn es schon zur Schriftform nicht reicht, das heisst die werden
beweisen müssen, das du einen Vertrag abgeschlossen hast, dazu reicht
es nicht, von irgendwelchen Buttons zu schwadronieren, die von bestimmten
Antiwerbe und Spamprogrammen und Filtern auch mal easy technisch wegrationiert
werden können - da müssen die schon mehr aufbieten zur
Beweisführung.

Die Vorgehensweise ist immer die Gleiche:
Kunde drückt versehentlich oder gar nicht irgendwo einen Button ohne
ausreichend über das Abgeben einer Willenserklärung und die Rechtsfolgen
informiert zu sein (Verpflichtung des Anbieters das eindeutig darzustellen).

GMX, web.de und wie sie alle heissen betrachtet das als Vertragsabschluss
und schickt penetrant Rechnungen und gibt gegebenenfalls an Inkasso ab,
der Kunde wird systematisch zermürbt um ihn aus Angst vor Rechtsfolgen
zur Zahlung zu bewegen.

Grösster Fehler den Verbraucher regelmässig machen: mehr Angaben als
das Bestreiten des Vertragsabschlusses zu machen, sprich sich in die
Rechtfertigungsposition drängen zu lassen. Darauf sind die Zermürbebriefe
ausgerichtet, um doch noch Anhaltspunkte zu bekommen, ob jemand Angriffsfläche bietet oder nicht!
Nochmal: es gibt keine Beweislastumkehr für solche Pseudo-Verträge!!!

Also Bestreiten der Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach
(wenn dem so ist),
und Abwarten falls ein gerichtlicher Mahn-Bescheid kommt, ohne weitere Angaben
ebenfalls Widerspruch einlegen und sämtliche aus der Luft gegriffenen Behauptungen
der Abofallen-Unternehmen bestreiten.

Formaler Ablauf immer:
1. zuerst mahnt GMX - dem Grunde als auch der Höhe nach bestreiten
2. GMX mahnt mit Androhung von Inkasso und unter Hinzufügen von Rechtsfolgekosten
aufgrund Verzugs - dem Grunde als auch der Höhe nach bestreiten und Einstellung des Schriftverkehr ankündigen
3. ggfls weitere Mahnungen - ignorieren
4. Mahnung kommt von Inkasso - den vorherigen Schriftverkehr unter
Aufrechterhalten des Bestreitens der Vertragssache zugehen lassen, sowie
ebenfalls Ankündigen des Einstellens des kosten- und zeitintensiven Schriftverkehrs

5. Inkasso mahnt mehrfach unter Erhöhung der Kosten und schliesslich
Androhung gerichtlicher Schritte - die sind da penetranter, das kann sich schonmal ein Jahr ziehen - ignorieren
6. in Ausnahmefällen wenn GMX sich seiner Sache sicher ist und nachweisen kann (regelmässig nicht der Fall)
ein gerichtlicher Mahnbescheid - diesen ohne Angabe von Details dem Grunde als auch der Höhe nach sofort bestreiten

Normalerweise hören die Abzocker nach 5. auf, da für sie kostenintensiv und ohne
wirkliche Aussicht auf Erfolg, so man denn wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen hat,
es gab allerdings auch schon dreiste Fälle die bis zum
Mahnverfahren gingen, GMX kalkuliert hier, das ein bestimmter Prozentsatz der Betroffenen
zahlt, ein weiterer die Frist für den Einspruch versäumt, und
schon lohnt sich das für sie...

Also: Nerven bewahren, die Forderung, ohne sich in die Rechtfertigungsrolle
drängen zu lassen, abweisen (maximal zweimal bei Anbieter und Inkasso
selbst) und spätestens dann dürfte es GMX zu teuer werden, unberechtigte
Forderungen einklagen zu wollen.

Wenn, und der Seitenhieb muss sein, es nicht ausreichend Naive gäbe, die
auf diese Masche hereinfallen und zahlen, würde es auch solche Unternehmen
mit solchen Geschäftspraktiken nicht geben.

Die Hinweise und Drohungen mit Verbraucherschutz quittieren die
übrigens mit einem müden Lächeln - kann man sich sparen, hier stösst
sich eine ganze Abzockindustrie gesund (Anbieter UND Inkassounternehmen
dieser Art würde es sonst nicht geben).


Und: spart euch den Anwalt ausser wenn es vor Gericht geht, ist sinnlos
und genau die Angst vor den Anwaltskosten benutzen solche Unternehmen
mit Ihrem Abofallenterror.
Wechselt zu seriösen Anbietern wie gmail oder outlook.de , und niemals,
wirklich niemals zu viele personenbezogene Daten, auf keinen Fall aber
Bankverbindungen bei irgendeinem hinterlegen!

Musterbrief: http://www.vz-nrw.de/mediabig/218141A.pdf

(ich würde ihn nichtmal so ausführlich machen, das Bestreiten des Button-
Drückens reicht im Regelfall um den Anbieter in die Beweislast zu bringen)

LG, Josh

PS. so lästig das auch ist, Grundregel Nr. 1: sachlich bleiben und Nerven bewahren!
Ich hatte mehrere solcher Fälle und sie gingen stets gleich aus: die nicht
berechtigte Forderungseintreibung ist irgendwann einfach eingeschlafen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Nutella

New member
JoshMosh, endlich eine direkte und hilfreiche Antwort/Anweisung für solche Fälle. Wenn keiner über diese Sachen öffentlich redet gibt es noch mehr Menschen die auf diese Betrüger reinfallen.:mad: Ich habe bei meinem Problem auch mehrere Tage gebraucht um im Internet nach gebrauchlichen Informationen zu suchen.

Das schlimmste ist dass Mann sich an keine lebende Seele wenden kann wenn Mann solche Probleme hat. Der Anwalt ist teuer und kostenlose rechtliche Beratung gibt es nirgendwo. Und das nutzen diese Betrüger gut aus.

Ich habe auch Hilfe und Rat bei der Polizei gesucht und die haben nur gesagt ich soll am Besten zum Anwalt gehen. Die gleiche Antwort habe ich beim Verbraucherschutz bekommen. Keiner tut etwas! Was machen Diese Leute dann eigentlich???:confused: Gar nichts! Die kassieren nur Geld um ihre fette Ärsche am Stuhl zu polieren.

Ich habe gelernt dass hier in DE der Verbraucher den Kriminellen ausgeliefert ist. :sad:
 

erwin

New member
Es scheint so, als wenn 1&1 Mail & Media GmbH (Namensänderungs der Firma WEB.DE GmbH) immer noch abzocken.
Heute vom Bayerischer Inkasso Dienst eine Forderung von 104,34 € bekommen. Auffällig die Kosten von 27 € für die Adressermittlung. Die wissen also noch nicht mal den Namen und die Adresse von den Kunden, mit dem sie einen ANGEBLICHEN Kauf von einer WEB.DE Club 1000 Mitgliedschaft abgewickelt haben.
Habe jetzt mich per Einschreiben mit Rückantwortkarte mit den Vordruck vom Verbraucherschutz gemeldet.
https://www.aboalarm.de/blog/abofalle/web-de-club-mahnung/

Wann schreitet endlich der Gesetzgeber ein???
 
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