geburtstags-ideen.de und geburtstags-archiv.de - Neue Abzocke?

siebendreissig

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Im letzten Jahr berichteten wir über Abzocke bei geburtstags-info.de. Die Seite war nach kurzer Zeit bereits wieder offline, nun scheint sie aber unter einer neuen Adresse wieder vorhanden zu sein.

Diesmal gibt es gleich zwei Adressen, beide identisch aufgebaut:, www.geburtstags-ideen.de und www.geburtstags-archiv.de, der Anbieter ist wieder die Online Content Ltd..

Die Seite ist wieder nach dem selben Schema aufgebaut, man verügt über einige Kategorien in denen man sich Geburtstags-Ideen herunterladen kann, aber erst nach kurzer Anmeldung.

Diese kommt wieder einem Vertrag gleich, zu Kosten von 59.95 Euro.

Interessant ist diesmal das eingeräumte Widerrufsrecht. Dieses gilt laut AGB einen Monat lang und es wird auch darauf hingewiesen, dass es erst gilt, sobald man darauf hingewiesen wurde. Ob das Einügen des Textes in die AGB bereits ein darauf Hinweisen ist, da bin ich allerdings nicht sicher, ich werde mich informieren.

Obwohl die Seiten scheinbar bereits seit Januar existieren sind im Netz noch recht wenig Informationen zu finden.

Vorsicht bei www.geburtstags-ideen.de und www.geburtstags-archiv.de ist geboten. Wer sich angemeldet hat sollte unverzüglich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
 
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siebendreissig

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1. Rosenstein Renate Schreibt:
May 2nd, 2008 at 13:24

Also ich bin auch übers Geburtstags-Archiv reingefallen, Ende Dez. 2007. Habe meine Anmeldung bestätigt, danach sofort nochmals die ABG`s durchforstet und “versteckt” u. natürlich klein geschrieben zum Schluß gesehen, daß sie 59.95 dafür in Rechnung stellen. Ich habe umgehend eine Kündigung zurück geschickt per Mail. Trotzdem verlangten sie das Geld plus 5 € für Bearbeitungsgebühr! Lachhaft!! Worauf ich nochmals einen Widerspruch hinmailte.Dann habe ich bis Ende Februar nichts mehr gehört. Dann flatterete mir eine “Letzte Mahnung” ins Haus. So hab ich denen einen Brief nochmals geschickt, ohne Rückmeldung erhalten zu haben. Heute 02.05.08, kam dafür ein Schreiben von deren Anwalt mit einer Forderung über 104 €!!!! Ich werde mich jetzt nicht mehr melden und warte was nun geschieht.
Trotzdem wäre ich für weitere Tipps dankbar!
Renate
2. Melanie Schreibt:
May 19th, 2008 at 10:20

Hallo Renate mir geht es genau so wie dir war im Januar auch auf der seite und habe auch immer per e-mail der affordrung die 59,95 zu zahlen wider sprochen,und soll jetzt auch 104€ bezahlen.ich habe mich aber mal rechtlich beraten lassen, und weiß das diese firma im unrecht handelt,doch da ich in meiner rechtschuz versicherung 150€ selbstbeteiligung habe weiß ich im moment nicht recht was ich machen soll,auf jeden fall wider strebt es mir das sich jemand so an mir bereichert,wo sind wir denn da wenn das jeder macht. ich wollts mal bei bei der verbraucherzentale probieren,ob die mir helfen können,da es woll mehrere giebt denen es so geht.War woll kein rechter tipp aber du bist nicht allein in der sch….
3. mandy Schreibt:
May 29th, 2008 at 15:39

also ich habe heute (an meinem geburtstag) ebenfalls eine solche mahnung erhalten. was soll ich denn nun machen? zahlen oder nicht? wo soll ich mit meinen 19jahren denn auf einmal so nen geld hernehmen. als schülerin. ich finde, das ist so ne abocke. vorallem wollte ich dann sofort natürlich meinen account löschen, aber die mails können nicht übermittelt werden. bitte helft mir. was soll ich tun, was droht mir, wenn ich das einfach ignoriere. zumal die ja nur meinen namen und meine mail-addresse haben (keine anschrift) und ggf. noch den zugang ermitteln könnten. was soll ich mac hen?
4. GipsyRose Schreibt:
June 26th, 2008 at 14:41
mandy,..
mach ihnen die hölle heiß droh ihnen mit Verbraucherschutz, anwalt, Gericht & du wirst deine ruhe bekommen !
und zahl auf keinnennn Fall!!
5. GipsyRose Schreibt:
June 26th, 2008 at 14:41

[Adresse entfernt]

Kundennummer: xxx
Rechnungsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren ,

mit Ihrem E-mail Schreiben vom 26.11.07 machen Sie eine Forderung in Höhe von 59,95 Euro gegen mich geltend. Diese ist unberechtigt. Aus den folgenden Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten:

Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite „geburtstags-info.de“ angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen.
Vorsorglich widerrufe ich hiermit den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Denn auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde. Sie wissen, dass bei solchen Angeboten der Preis -deutlich sichtbar- kommuniziert werden muss.
Sollten Sie hinsichtlich des Vertragsabschlusses anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich auf Anraten meines Rechtsanwaltes eben diesen einschalten. Dieser weist mich, und ich damit auch Sie, auf folgende Rechtssituation hin: Das Amtsgericht München hat im Urteil vom 16.01.07 (AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig) in einem ebenso gelagerten Fall gegen diese Art der “Kundengewinnung” dem durch die Betreiberfirma beklagten Nutzer Recht gegeben, welcher nach einer Anmeldung zu einem als kostenlos kommunizierten Service zu einer Zahlung aufgefordert wurde.

Da ich hinter ihrem Angebot die Absicht einer arglistige Täuschung vermute, werde ich außerdem den Verbraucherschutz informieren und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.
Halten Sie bitte auch davon Abstand, mich durch Schreiben von Mahnungen durch Inkassounternehmen einschüchtern zu wollen. Im Übrigen untersage ich die Nutzung meiner Daten durch Sie oder Dritte und fordere ferner die Löschung meiner Daten inklusive einer Bestätigung der Löschung.

Mit freundlichen Grüßen
6. pitufo Schreibt:
June 27th, 2008 at 9:07

hallo gipsy rose,

hast du erfahrungen mit der Seite gehaltsberater gemacht?
Ich habe den Preis, wie viele andere auch nicht gesehen und mich da angemeldet, Die wollen
jetzt für ein Abo 79,-.
Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich hab Angst vor immer mehr Kosten. ich hab nun schon ne Zahlungserinnerung.
Was soll ich tun?
Ich würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen!
7. Dr. Markus Schreibt:
July 6th, 2008 at 18:41

Hi alle zusammen,
mir fällt ein Stein vom Herzen, dachte schon wir sind die einzigen, die drauf reingefallen sind bzw. alle anderen zahlen brav und finanzieren den NetContent Leuten ihre Jetskis auf den Bahamas. Gleiches Spiel bei uns, nichts böses ahnend registriert und vier Wochen später die freundliche Aufforderung doch bitte 59,95 zu zahlen. Laut Verbraucherschutzzentrale vollkommen unseriös mit geringer Aussicht auf Erfolg solange Verwiese auf Kosten nur durch Sternchen, versteckt in den AGBs oder unterhalb des Anmeldebuttons gemacht werden (und die Bestätigungsemails mit keinem Wort die Kosten erwähnen, bis die Frist abgelaufen ist). Nach dem ich das hier alles lese bin ich in meiner Absicht bestärkt denen keine müde Mark zu überlassen. Wäre super wenn mal jemand ein update posten könnte wie es so weiterging mit den Mahnungen etc. Hoffe Ihr seid nicht alle im Knast… ;+)

Es ist echt traurig mit welchen miesen Mitteln manche Leute versuchen anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen, ich könnte da Nachts nicht mehr schlafen…

LG,
Markus
8. Kathrin Schreibt:
July 8th, 2008 at 12:17

Also ich bin jetzt auch bei der 3. mahnung angekommen. Hab aber in anderen foren schon viel über die seite gelesen.
Ich hab einmal widerrufen, das wurde angeblich wg doppelter bestätigung (bla, bla) nicht anerkannt, danach habe ich keinen finger mehr gerührt, nur den widerruf gespeichert.
Ich mache jetzt gar nichts, bis ich einen mahnbescheid vom gericht bekomme, wovon ich nicht ausgehe.
Also, AUF GAR KEINEN FALL IRGENDWAS BEZAHLEN!!!

viele grüße,

Kathrin
9. Anja K. Schreibt:
August 23rd, 2008 at 14:14

Hallo alle zusammen,mir ging es genauso wie allen hier. Ich habe das Kleingedruckte bei Geburtstags-Archiv.de auch erst nach dem Einloggen gelesen, danach aber gleich eine Widerrufs-E-Mail geschickt, die aber komischerweise bei denen nie angekommen ist. Leider habe ich aber das Geld bezahlt, vielleicht kann mir ja jemand ‘nen Tip geben, ob man es zurückfordern kann. Viele GrüßeAnja K.
10. Wolfgang Schreibt:
August 31st, 2008 at 11:17

Hallo, auch ich habe gestern eine Mahnung durch eine Rechtsanwältin aus München erhalten - nun über 105,17 - nachdem ich widerrufen und der ersten sowie der zweiten Mahnung schriftlich (einmal sogar per Einschreiben) widersprochen habe. ich bin gespannt wie es weiter geht.

Ich denke, dass man das Geld zurückfordern kann, aber nei bekommen wird - außer vielleicht über einem eigenen Anwalt.

Grüße Wolfgang
 
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schnippewippe

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Da ich sehe es wird auch hier noch gelesen, werde ich mal hier auch noch was einstellen.

Zuerst ein Link vom Stern .de . Hier könnt ih Euch einige Seiten die man meiden sollte ansehen. Auch diese Seite ist mit dabei.
Kostenfallen: Bei diesen Seiten müssen Sie aufpassen - Wirtschaft | STERN.DE

Online Content Ltd. legt schon wieder mit neuen Domains zur Abzocke von Minderjährigen nach | Abzocknews.de

Hier könnt ihr die Anwältin sehen .Akte 09 - Katja Gü***er, Deutschlands unbeliebteste Anwältin vor Gericht

7.000.000 € landen im Jahr auf ihr Konto.:(:(:(:(:(
 
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kruemeltee

Super-Moderator
man muss nun allerdings sagen, daß Katja Günther nicht wegen Ihrer "Machenschaften" vor Gericht war sondern vielmehr wegen ihrem Konto bei der Sparkasse. Die versucht wohl schon seit geraumer Zeit ihr Konto bei denen zu kündigen (aufgrund ihres schlechten Rufs). Da die Sparkasse allerdings verpflichtet ist, ihre Kunden bei sich zu behalten, wird die wohl versucht haben zu klagen. Allerdings in erster Linie um das Konto schliessen zu können.
Ich denke, daß sie als Anwältin für Strafrecht genügend Wissen hat, was ihre Rechte sind und was nicht. Daher geh ich davon aus, daß sie das Gesetz zu "beugen" weiß, ohne daß sie straffällig wird.

Wer dennoch von ihr einen Brief bekommt wird wissen, daß sie auch nur eine Mahnanwältin ist und darüber hinaus gehts meist nicht, denn auch Frau Günter weiß, daß sie da keine Möglichkeiten hätte und die Gefahr selbst Geld einzubüßen (bei einer Klage vor dem Gericht). Und wenn man mal sieht, daß sie im Jahr 7.000.000,- EUR bekommt, dann muss man sich selbst die Frage stellen, ob die Moral ein genügend großer Grund ist, um mit ihrem Job aufzuhören. Nehmt Euch einmal die Anwälte, die Mörder und Sexualverbrecher verteidigen möchten oder müssen. Wie schauts bei denen mit der Moral aus? Aber sie machen es trotzdem!

Gruß Maddin
 

schnippewippe

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VitaActive Ltd. war gestern, jetzt ist es die Online Service Ltd.
YouTube - Anwältin Katja Günther (ZDF WISO vom 27.10.2008)
Laut Angaben von WISO schickt Katja Günther alleine nur für die
für die Online Content LTD in drei Monaten rund 88.000 Rechnungen raus .Das wurde an Hand der Rechnungs-Nummern errechnet.

Katja Günther mahnt für Gehaltsvergleich Ltd.

Frau Rechtsanwältin Günther betätigt sich als Geldeintreiberin für dubiose Firmen wie Netcontent Ltd., Online Content Ltd. und Onlinequiz GmbH u

Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz zahlen

antiabzockenet.blogspot.com: Katja Günther
Die Abwehr einer unberechtigten Mahnung der Anwältin Katja Günther reichte einem betroffenen Opfer nicht aus. Er wollte selbstverständlich auch die daraus entstandenen Anwaltskosten erstattet haben. Deshalb beauftragte er seinen Anwalt damit, der schließlich eine Schadensersatzklage gegen Katja Günther beim Amtsgericht Karlsruhe einreichte. Das inzwischen gefällte Urteil war ein voller Erfolg für den Anwalt und seinen Mandanten.
Leider gibt es Urteile die anders ausgingen. Da ließ der Anwalt nicht vorher feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso- für die betreffene Seite nichtig ist.

Ich möchte nicht wissen, wieviel Geld sie schon gescheffelt hat.

Donnerstag, 23. Oktober 2008
Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen

Kostenfallen im Internet: Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen
 
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