Content Services AK-Erfolg gegen Internet-Falle

schnippewippe

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AK-Erfolg gegen Internet-Falle



Internetabzocke mit vermeintlichen Gratis-Angeboten: Eine sofortige Download-Möglichkeit nimmt KonsumentInnen nicht das Rücktrittsrecht. Erst wenn KonsumentInnen innerhalb der siebentägigen Rücktrittsfrist tatsächlich Downloads durchführen und es zusätzlich eine gültige Vereinbarung gibt, dass der Unternehmer bereits innerhalb der Rücktrittsfrist die Dienstleistungen zur Verfügung stellt, verliert der Konsument sein Rücktrittsrecht. Die AK hatte Content Services geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rücktrittsrecht von Aboverträgen

Das Oberlandesgericht Wien stellte auch klar: Auch ein weiterer gesetzlich vorgesehener Ausnahmetatbestand beim Rücktrittsrecht, nämlich die „Entsiegelung von Software“ spricht nach dem Oberlandesgericht Wien nicht gegen ein Rücktrittsrecht, denn dieser Ausnahmetatbestand nimmt nur die konkrete Software vom Rücktrittsrecht aus.

Mit dem Urteil sind nun weitere wesentliche offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit vermeintlichen Gratis-Angeboten geklärt worden. Im selben Verfahren gegen Content Services hat bereits im Juli der Europäische Gerichtshof entschieden: Es reicht nicht aus, den KonsumentInnen die bei Vertragsabschluss im Internet zu erteilenden wesentlichen Informationen wie Preis, Lieferkosten, Rücktrittsrecht nur per Link zur Verfügung zu stellen. Die wichtigsten Infos müssen dem Kunden etwa als Text in der E-Mail übermittelt werden. ................weiter im link
 
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