schnippewippe
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Da nicht ganz klar hervor geht um welche Branchenbuchabzocke es geht, stelle ich es mal extra ein.
Ich glaube, das Landgericht Düsseldorf (37 O 8/11) hat sich erneut in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit den Formularen der “Gewerbeauskunft-Zentrale” beschäftigt. Im Kern ergibt sich nichts neues, vielmehr wird – für mich wenig überraschend – unter Berücksichtigigung aktueller BGH-Rechtsprechung in wenigen Sätzen eine wettbewerbsrechtliche Irreführung des behandelten Formulars erkannt (dazu unten). Die Entscheidung ist die weitere Verfestigung der Düsseldorfer Linie, die bekannte “Branchenbuch-Masche” sprichwörtlich gegen die Wand laufen zu lassen.
Aus der Entscheidung, sehr lesenswert zur Irreführung:............................weiter dazu im Link