Branchenbuchabzocke-Erneute Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf

schnippewippe

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Da nicht ganz klar hervor geht um welche Branchenbuchabzocke es geht, stelle ich es mal extra ein.
Ich glaube, das Landgericht Düsseldorf (37 O 8/11) hat sich erneut in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit den Formularen der “Gewerbeauskunft-Zentrale” beschäftigt. Im Kern ergibt sich nichts neues, vielmehr wird – für mich wenig überraschend – unter Berücksichtigigung aktueller BGH-Rechtsprechung in wenigen Sätzen eine wettbewerbsrechtliche Irreführung des behandelten Formulars erkannt (dazu unten). Die Entscheidung ist die weitere Verfestigung der Düsseldorfer Linie, die bekannte “Branchenbuch-Masche” sprichwörtlich gegen die Wand laufen zu lassen.

Aus der Entscheidung, sehr lesenswert zur Irreführung:............................weiter dazu im Link
 

schnippewippe

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LG Saarbrücken:Anbieter von Internet-Branchenbucheintrag hat keinen Zahlungsanspruch

LG Saarbrücken: Anbieter von Internet-Branchenbucheintrag hat keinen Zahlungsanspruch

Der Anbieter eines Internet-Branchenbuchdienstes hat keinen Zahlungsanspruch, wenn die Entgeltklausel im Vertrag überraschend ist (LG Saarbrücken, Urt. v. 26.10.2012 - Az.. 13 S 143/12).

Der Kläger verlangte die Bezahlung einer Eintragung in ein Internet-Branchenbuch. Der Beklagte berief sich auf den Umstand, dass es sich bei der Entgeltpflicht um eine überraschende Klausel handle.

Das LG Saarbrücken folgte dieser Ansicht und wies die Zahlungsklage ab. ............................weiter im link
 
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