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Alt 13.10.2009, 18:00   #1 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
Standard Ein Urteil aus Österreich

Internetseiten sind irreführend und rechtswidrig, wenn sie die Preisangaben nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext enthalten, heißt es im Urteil. Grundlegende Vertragsbestimmungen wie Preis, Leistung und Bedingungen des Rücktrittsrechtes müssen in deutlicher und verständlicher Form dem Konsumenten übermittelt werden. „Das bedeutet, eine E-Mail mit den Daten muss vor Vertragsabschluss extra an den Verbraucher gehen“, sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.
Quelle und mehr: arbeiterkammer.at
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Stichworte
arbeitskammer, bundesarbeitskammer, gratisseite, irreführend, kleingedrucktes, konsument, kostenpflicht, preisangaben, rechtswidrig, rücktrittsrecht, urteil, österreich

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