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17.10.2010, 17:47
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#61 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 13
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Hat hier jemand unter Euch schon einmal mit der Firma NEXNET zu tun gehabt ? Soweit ich das verstehen konnte , beläuft sich der Eigentliche Gewinn dieser Firma durch deren Mahngebühren . Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen , VORSICHT dabei , sich von der Auskunft der Telekom eine Verbindung herstellen zu lassen !!!
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18.10.2010, 09:55
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#62 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Hier mal für die User die nicht wissen worum es geht.
mr. nexnet GmbH lässt von Bussek und Mengede mahnen Ist eine etwas andere Baustelle.
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Hier mal eine Erklärung im Video der Anwälte Wilde Beuger & Solmecke
Hier der link dazu
Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Sie wurden von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg abgemahnt?
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18.10.2010, 10:53
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#63 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 13
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Dann hatte ich ja noch "Glück" . Bei mir ging es damals um 5,48 Euro
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18.10.2010, 10:56
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#64 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung
Verband sozialer Wettbewerb e.V. beauftragt Anwaltskanzlei mit der Formulierung von Abmahnungen wegen angeblich irreführender Werbung
Zitat:
Ein Vertragsanwalt von it-recht-PLUS hat uns mitgeteilt, dass der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mit Sitz in 10627 Berlin, Kantstraße 100, momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch eine Kanzlei aussprechen lässt. Man will vermeintlich irreführende Werbung mit dem Zusatz ”CE-geprüft” auf der Online-Plattform eBay rügen lassen.
Die “Abmahn-Masche” läuft nach einem einstudierten Muster. Es wird vom Beschuldigten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.
Wir raten Ihnen als Betroffene, eine an Sie adressierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann; denn nicht selten entsteht die Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe. Lassen Sie die Abmahnung in Ihrem Interesse anwaltlich prüfen. Oft kann man dagegen vorgehen, z. B. mittels einer Gegenabmahnung.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten also nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen sowie erhebliche Kosten in der Folge drohen.
Die Vereinbarung unserer Vertragsanwälte mit it-recht-PLUS sieht vor, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.....................weiter im link
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22.10.2010, 20:09
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#65 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Habe ich eben auf jura blog gefunden. Könnte bestimmt interséssant sein.
Was wird abgemahnt? Kostenloses und freizugängliches Abmahnarchiv eröffnet
Freitag, 22. Oktober 2010
Zitat:
Die Kanzlei MS Concept Rechtsanwälte steht hinter dem Projekt “abgemahnt-hilfe.de“. Die Anwälte sind deutschlandweit bereits einer Vielzahl von Abmahnungsbetroffenen zur Seite gestanden.
Vor Kurzem hat nun die Kanzlei nach monatelanger Vorarbeit auf der Webseite " abgemahnt-hilfe.de "ein kostenloses und frei zugängliches Abmahnarchiv ins Leben gerufen. In diesem Archiv kann mit wenigen Klicks überprüft werden, welche Musikstücke, Alben, Filme, Software, PC-Spiele etc. aktuell abgemahnt werden.
Für die Pflege eines derart umfangreichen Archivs ist stets die Mithilfe von Betroffenen und anderen Unterstützern erforderlich. Je mehr Personen auf das Archiv zugreifen, desto umfassender und vollständiger werden die Daten. Über die Weiterempfehlung des Projekts würden wir uns daher sehr freuen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung – auch im Namen derer, die sich über das Archiv informieren............weiter im link
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Geändert von schnippewippe (22.10.2010 um 20:14 Uhr)
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25.10.2010, 16:06
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#66 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafte
OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung - Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung
Zitat:
Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Abmahnung bereits dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn in der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhaften Verstößen anfallen soll. Das OLG Hamm machte so abermals einem Serienabmahner einen Strich durch die Rechnung. Allerdings müssen Abgemahnte stets daran denken, dass diese Ansicht von vielen Gerichten nicht geteilt wird.
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"Zu diesen mehrfachen Abmahnungen kommt entscheidend eine besondere Art der Rechtsverfolgung hinzu, die in der Gesamtschau nur den Schluss zulässt, dass mit den Abmahnungen in erster Linie Kosten und Vertragsstrafen generiert werden sollten.
[...]
Die unstreitigen Abmahnungen enthalten in Bezug auf die gerügten, teils stark abstrahierten Wettbewerbsverstöße vorformulierte Unterlassungserklärungen, in denen für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,-- € vorgeschlagen wird. Diese Vertragsstrafe ist angesichts der hier in Rede stehenden Wettbewerbsverstöße schon für sich sehr hoch. Es kommt hinzu, dass diese Vertragsstrafe ungewöhnlicherweise auch noch bei fehlendem Verschulden verwirkt sein soll.
[...]
Das Verlangen, die erhebliche Vertragstrafe unabhängig von einem Verschulden für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu versprechen, deutet vielmehr eindeutig darauf hin, dass die Generierung möglicher Vertragsstrafenansprüche in erheblicher Höhe, die der Antragstellerin zufließen und die Mitbewerber empfindlich treffen, hier im Vordergrund stand. "..........................mehr darüber im link
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27.10.2010, 16:18
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#67 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel
Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel
Zitat:
Lawblogger Udo Vetter weist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin, das einer Empfehlung des Branchenverbandes BITKOM und der GEMA die Höhe für Lizenzschäden bzgl. Liedern von durchaus bekannten Künstlern auf 15,- Euro taxiert. Den astronomischen Begehrlichkeiten der Abmahnindustrie wurde mithin ein deutlicher Dämpfer verpasst.
Die angeblich hoch zu bemessenden Lizenschäden werden damit begründet, weil beim Filesharing der Downloader seinerseits das betreffende Stück zum Abruf bereitstellt, also für eine kurze Dauer ein kleiner Piratensender ist. Das Recht zum Senden und verteilen hat der Downloader erst recht nicht, und dafür soll er bluten. Aber nicht mit den Fantastillionen, welche die Musikindustrie regelmäßig von Abmahnopfern verlangt, sondern für Titel von 2006 gerade einmal für 15,- Euro..................mehr darüber und das Urteil im link
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04.11.2010, 12:02
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#68 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Filesharing: Zuordnung von IP-Adressen ist fehlerhaft
Filesharing: Zuordnung von IP-Adressen ist fehlerhaft
Entscheidung des Gerichts
Zitat:
Das Landgericht Köln entscheid mit seinem Beschluss vom 25.09.2008 (Az.: 109 – 1/08) gegen den Antrag der Antragstellerin. Diese Entscheidung begründeten die Richter damit, dass die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht darlegen müsse. Dabei nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor. Die Richter waren der Auffassung, dass dem Interesse der Antragstellerin das überwiegende schutzwürdige Interesse der Beschuldigten und Dritter der Gewährung von Akteneinsicht gegenüberstehe. Die Offenlegung der von der Staatsanwaltschaft ermittelten Anschlussinhaber würde in deren Persönlichkeitsrechte und in die Persönlichkeitsrechte aller Mitbenutzer des Anschlusses eingreifen.
Die Richter stellten dann fest, dass die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adressen, unter denen die Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, überdenkenswert seien. Grund hierfür ist, dass die IP-Adresse einem bestimmten Provider zugeordnet sei und dieser sie "dynamisch" – also bei jeder Internetanwahl eines seiner Klienten aufs Neue – vergibt. Dadurch sei die IP-Adresse nicht einem bestimmten Nutzer zugeordnet, sondern werde nacheinander einer unüberschaubaren Vielzahl von Nutzern zugeordnet. Die Zuordnung zu einem konkreten Festnetzanschluss hänge demzufolge davon ab, den genauen Zeitpunkt der Einwahl ins System und die Dauer der Sitzung zuverlässig zu ermitteln....................lest bitte auch das was geschehen ist im link
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05.11.2010, 01:16
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#69 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Illegale Downloads: Millionengeschäft für Anwälte
Musik, Filme und Software illegal aus dem Internet herunterzuladen ist strafbar. Die Methoden, mit denen die Anwälte der Musikindustrie vorgehen, sind allerdings fragwürdig.
Sendung vom NDR.de
Man da bekommt man echt Angst. Man hat nichts gemacht und muss trotzdem zahlen.
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05.11.2010, 08:59
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#70 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2010
Beiträge: 883
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Zitat:
Zitat von schnippewippe
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Zitat:
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Leider konnte die von Ihnen angeforderte Seite nicht aufgerufen werden. Möglicherweise ist sie umgezogen oder gelöscht worden. Eventuell ist Ihnen beim Eingeben der Adresse auch nur ein Tippfehler unterlaufen.
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Hab versucht die Seite zu finden, aber keinen Erfolg gehabt
scheint bereits gelöscht zu sein, was auf die "Sensibilität" der Anwälte hindeutet
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