Abmahnung als Geschäftsmodell

schnippewippe

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The Pirate Bay-Gerichtsurteil:

The Pirate Bay-Gerichtsurteil: Geldstrafen und Gefängnisstrafen für Betreiber

Auch in der zweiten Instanz haben die Betreiber der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay eine derbe Schlappe einstecken müssen. Das Stockholmer Oberlandesgericht verminderte in dem neuen Urteil zwar die Gefängnisstrafen für drei der vier Initiatoren, erhöhte aber im Gegenzug die Schadensersatzsumme gegenüber der ersten Instanz. Die schwedischen Pirate-Bay-Initiatoren hatten gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Film- und Musikkonzerne sehen das Urteil als Sieg im Kampf gegen Urherrechtsverletzer. Die Verurteilten haben angekündigt, erneut Berufung einzulegen...........weiter im link
 

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Filesharing: LG Köln stärkt die Position der Rechteinhaber weiter

]Filesharing: LG Köln stärkt die Position der Rechteinhaber weiter

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Köln (Urteil v. 24.11.10, Az.: 28 O 202/10) erneut die Position der durch Filesharing geschädigten Rechteinhaber gestärkt.

Beachtlich ist hierbei nicht nur, dass das Landgericht einen Streitwert i.H.v. 400.000,00 € für angemessen hielt und somit auf zu erstattende Rechtsanwaltskosten i.H.v. 3.454,60 € kam, es nahm auch zu anderen Punkten Stellung, die häufig zu Diskussionen führen, wie

1. Bestreiten der Aktivlegitimation „ins Blaue hinein“


„Zwar hat der Beklagte die Aktivlegitimation bestritten. Dies erfolgte jedoch ersichtlich ins Blaue hinein und ist daher unbeachtlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich aus der H Datenbank die Rechteinhaberschaft der Klägerinnen zusätzlich ergibt. Die Klägerinnen sind nicht verpflichtet gewesen, eine vollständige Rechtekette für jeden Titel im Einzelnen darzulegen, die sie lückenlos mit dem ursprünglichen Rechteinhaber verbindet.“

2. Störerhaftung im Familienkreis...
..............weiter im link
 

schnippewippe

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Mo 13.12.10 20:15
Alles geschenkt? Musik-Downloads

Rund 400.000 Abmahnungen werden jährlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht versandt. Denn auch das kostenlose Musikherunterladen ist schon illegal. Ein weites "Geschäftsfeld" für Anwälte, deren Rechnungen bisweilen im vierstelligen Bereich liegen.
 

schnippewippe

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DieAbmahnIndustrie | 14. Januar 2011
ZDF Wiso - Abgemahnt wegen illegaler Musikdownloads:
Es ist ein lohnendes Geschäft: Abmahnungen für illegale Downloads, falsche Angaben in Internetauktionen oder sogenannte "Abo-Fallen". Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht aus Düsseldorf, erklärt, wie verunsicherte Verbraucher reagieren sollten.

Wer den Bericht lesen will sollte mal unter dem Video auf den einen Satz klicken.
 
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schnippewippe

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WDR - Geknackte W-Lanverbindung

Geknackte W-Lanverbindung

Familie Asbeck hat einen Internetzugang. Den nutzt sie nur zum Surfen und Emailverkeh und nicht für Musik – downloads. Doch plötzlich flattert ein Brief von einer Anwaltskanzlei ins Haus. Der Vorwurf: Familie Asbeck hat Musik zum Herunterladen angeboten. Und das sei verboten! Ein Hacker muss sich in das Netzwerk der Asbecks eingeklinkt und dann die Musikdateien angeboten haben. Laut Gesetz sind die Asbecks damit Hehler. Ihre Ware Musiktitel... Die Mahnung landet bei Asbecks im Briefkasten und es kommt noch schlimmer: Die eigene Unschuld lässt sich kaum beweisen......aus dem link
Das Video dazu
 

Niclas

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heise online - Abmahnanwalt scheitert mit Klage gegen Heise
Der Karlsruher Rechtsanwalt P. N. ist mit dem Versuch gescheitert, dem Heise Zeitschriften Verlag Teile der Berichterstattung über das Geschäftsgebaren von Massenabmahnern verbieten zu lassen. N., der selbst als Massenabmahner im Urheberrechtsbereich gilt, sah durch Passagen eines c't-Artikels seinen Ruf und seine Ehre verletzt. Dieser Ansicht widersprach das Oberlandesgericht Köln nun in einem Berufungsurteil deutlich.
 

schnippewippe

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USA: Musterklage gegen Sharehoster hotfile.com

USA: Musterklage gegen Sharehoster hotfile.com wegen Unterstützung illegalen Filesharings
Nach einem Bericht von Heise haben die Motion Picture Association of America (MPAA) und die fünf größten Hollywood-Studios in den USA (Florida) den Sharehoster hotfile.com verklagt, da der Betreiber das Filesharing von gestohlenen Kinofilmen durch Bereitstellung notwendiger Server unterstützen würde. Nettes Wortspiel: “hot files” bedeutet “heiße Dateien”, im übertragenen Sinne also “gestohlene Dateien”. In Deutschland haben ähnliche, gegen den Sharehoster rapidshare.com gerichtete gerichtliche Maßnahmen eher weniger Erfolg gehabt (vgl. OLG Düsseldorf 1, 2 und 3 sowie OLG Köln, aber auch OLG Hamburg), weswegen die Bundesrepublik schon auf der International Piracy Watch List aufgeführt wurde.............................
In dem Bericht im Link findet ihr links zu den Berichten über die Urteile .
 

schnippewippe

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„Gelbe Karte“ für Raubkopierer? K&W Legal

„Gelbe Karte“ für Raubkopierer?


Aktuell wird ein seit 2010 in Frankreich praktiziertes Modell diskutiert, nach dem die Betroffenen bei erstmaligen Urheberrechtsverstößen zunächst lediglich per E-Mail einen Warnhinweis, also quasi eine „gelbe Karte“ erhalten sollen, um so auf ihr rechtwidriges Verhalten sowie die drohenden Konsequenzen bei zukünftigen Wiederholungen hingewiesen zu werden. Die Industrie verspricht sich allein durch die erste Warnung bereits eine Erfolgsquote von gut zwei Drittel. In Frankreich erhalten Wiederholungstäter eine zweite Warnung per Post und müssen sich bei einem erneuten Verstoß schließlich vor Gericht verantworten. Die Strafen reichen hier von Geldstrafe bis zur Stilllegung des Internetanschlusses.

In Deutschland erwarten die Unternehmen, dass sich die Internet-Service-Provider an der Umsetzung eines solchen alternativen Modells beteiligen. Die Unternehmen wollen weiterhin die Ermittlung der Verstöße und der IP-Adressen übernehmen, letztere an die jeweiligen Internet-Service-Provider übermitteln, die dann ihre zu diesem Zeitpunkt noch anonymen Kunden identifizieren und per E-Mail warnen sollen. Hiergegen wehren sich jedoch die Internet-Service-Provider, da dies einen erheblichen technischen Aufwand sowie massive Kostenbelastungen bedeuten würde.

Erstaunlich ist, dass diese aktuell diskutierte Alternative auch sonst eher kritisch betrachtet wird, obwohl sie die bisherige Praxis kostenpflichtiger Abmahnungen erheblich eindämmen würde. Gegner kritisieren an diesem Modell, dass es, ähnlich wie bei den Abmahnungen, dazu kommen könnte, dass Unschuldige eine solche Warnung erhalten könnten und bezeichnen dies als Willkür. Eigene Alternativvorschläge, wie man einerseits geistiges Eigentum vor illegaler Verbreitung und Vervielfältigung schützen kann und andererseits das intransparente kostenpflichtige Abmahnwesen eindämmt, liefern die Kritiker hingegen nicht..................................mehr im link
 

schnippewippe

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BGH Haftung für private W-Lan-Anschlüsse

BGH Haftung für private W-Lan-Anschlüsse
Im Mai letzten Jahres entschied der BGH über die Frage der Haftung für private W-Lan-Anschlüsse bei der illegalen Nutzung von Tauschbörsen. Der BGH hatte eine Haftung im Falle der nicht ausreichenden Sicherung des W-LAN bejaht und das Verfahren an das OLG Frankfurt zurückgewiesen, um über die Höhe der Abmahnkosten zu entscheiden.
Was war geschehen?........................zu lesen im link
 

constantin

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Eine Liste mit Anwälten und eine Beschreibung über ihr Handeln , wie man reagieren kann und was schon geschehen ist.
Die Abmahnung: Start .....

W&B Anwälte Filesharing

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte
Hallo liebes Forum,

mal ganz provokant gefragt: ist dies auch u.a. eine Werbeforum für Filesharinganwälte?

Wenn dieser Thread den wie ich finde gut gewählten Titel "Abmahnung als Geschäftsmodell" trägt, solltet Ihr Euch einmal darüber bewußt werden, dass die sogenannten Filesharinganwälte, die spitze Zungen inzwischen auch als Abmahnwahnerhaltungseranwälte bezeichnen, zu diesem Geschäftsmodell dazugehören und sich nur unwesentlich von den Abmahnanwälten, die eher ein schlechtes Image haben, unterscheiden.

Insbesondere die beiden Kanzleien, die oben im Zitat zu finden sind, gehören zu den Martkführern der Branche. Sie vertreten nach eigenen Angaben über 10.000 bzw. 15.000 Mandanten. Die Vertretung spielt sich dabei fast ausschließlich außergerichtlich ab, weshalb ich diesen Job auch gerne als das Geschäft mit der ModUe (modifzierte Unterlassungserklärung) nenne, die jeder auch selbst ausfüllen kann, so dass ihm nur 4,40 € Unkosten (Porto für ein Einschreiben mit Rückschein) entstehen, sofern er sich für die Methode "Nichtzahlen" entscheidet. Diese Methode wird inzwischen auch u.a. von den beiden oben genannten Kanzleien angewandt, nur mit dem Unterschied, dass sie für den Standardschriftverkehr (ModUe reicht völlig bis zum Eintreffen des Mahnbescheid/Inkassoforderung) zwischen ca. 250€ bis 750€ verlangen. Sollte der Abmahner, dann versehentlich doch auf die dumme Idee kommen zu klagen, so stellt der Filesharinganwalt eine neue Rechnung, sofern man denn weiterhin seine Dienste in Anspruch nehmen möchte. Die außergerichtliche Vertretung ist wurde zwar schon bezahlt, ist aber durch Eintreffen einer Klageschrift abgegolten. Alle, die die ModUe selbst abgegeben haben, sollten sich in diesem sehr unwahrscheinlichen Falle (die Klagewahrscheinlichkeit bei Waldorf liegt derzeit bei unter 0,2%) einen Anwalt suchen. Für diese Gruppe würden also erstmals Anwaltskosten entstehen.

Diese kostenlose ModUe kann z.B. hier und hier (inzwischen neue, sehr fragwürdige Version) abgerufen werden. Autor dieser ModUe ist der gerade erwähnte Dr. Wachs.

Ganz selbstlos ist diese kostenlose Verfügungstellung der ModUe allerdings nicht. Wer auf diese ModUe-Seiten gelangt, findet dort jeweils auch eine Liste empfohlener Anwälte vor. AW3P, sozusagen das hauseigene Wachsforum wirbt bereits auf der Startseite unter dem Logo mit einer Top-Empfehlung. Bedenkt man nun, dass gerade die bekannten Filesharinganwälte nimmermüde sind, auf Ihren Webseiten, auf Youtube, in den Foren und als Experten in Presse und Fernsehen darauf hinzuweisen, dass ein Anwalt nach Erhalt der Abmahnung aufgesucht werden soll, ist es nicht verwunderlich, dass sehr viele Abgemahnte, die googeln, sich für einen Anwalt und eben nicht für die kostenlose Selbsthilfemethode entscheiden. Wenn dann auch nun angeblichen Selbsthilfeforen von Abgemahnten bestimmte Anwälte empfehlen, so traut man dieser Empfehlung und sucht sich einen aus der Liste aus oder entscheidet sich gleich für die Top-Empfehlung.

Eins sollte Euch auf jeden Fall klar sein: ein Anwalt, der seine Kanzlei fast ausschließlich auf die Vertretung von Filesharing-Abgemahnten ausgerichtet hat, steht dem Abmahner näher als seinem Mandanten. Sobald keine Abmahnungen mehr verschickt werden, gehen dem Filesharinganwalt logischerweise die Mandanten aus.

Eine nach wie vor beliebte Methode der Filesharinganwälte ist die des außergerichtlichen Vergleichs. In diesem Fall bezahlt der Mandant ganz normal seine Anwaltgebühren (ab. ca. 200 Euro aufwärts) und der Anwalt beginnt dann angeblich mit Verhandlungen und die Abmahnsumme zu drücken. Der Abgemahnte bezahlt dann zweimal: einmal die Gebühr für seinen Anwalt und einmal die gedrückte Vergleichssumme. Beides zuammengerechnet liegt meist nur knapp oder sogar noch über der Ursprungsforderung aus der Abmahnung. Der Vorteil dieser lange Zeit bevorzugten Methode ist: die Anwälte beider Seiten kommen auf Ihre Kosten und der Abmahnwahn geht munter weiter. Inwieweit bei einer Mandantenzahl größer als 10.000 aber tatsächlich jeweils aufwendige Vergleichsverhandlungen geführt werden oder nur eine einmalige Absprache erforderlich ist, überlasse ich Euch selbst, darüber nachzudenken. In diesem Zusammenhang nur ein Zitat aus einer sehr guten Reportage des RBB über den Abmahnwahn eines der wohl schwärzesten Schafe der Zunft:

Es ist grundsätzlich so, dass man sich dann heute von den Gedanken freimachen muss, das die Rechtsanwälte sozusagen ehrhafte Teile der Rechtspflege sind. Anwälte sind heute in der Regel kommerziell denkende Unternehmen.
......
Es geht immer darum, letztendlich möglich viel Geld zu verdienen. Quelle
Diesen gerade verlinkten Thread auf Netzwelt.de hatte ich übrigens selbst angelegt und temporär (so war es jedenfalls beabsichtigt) schließen lassen, um zu einem späteren Zeitpunkt das Thema "Unterwanderung der Selbsthilfeforen für Abgemahnte" sowie "das Geschäft mit der ModUe" fortzuführen. Die Ereignisse haben sich zwischenzeitlich aber überschlagen und an eine Fortsetzung dieser Thematik ist bei Netzwelt nicht mehr zu denken. Kritische Beiträge mit Anwaltskritik werden gelöscht, die Autoren diffamiert und mir wurde vor kurzem erst mit einer Forensperre gedroht. Viele der "echten" Abgemahnten von Netzwelt, die am ganzen Abmahnwahn keinen Cent verdienen, aber z.T. jahrelang kostenlos und freiwillig Ihre Freizeit für die Selbsthilfeberatung geopfert haben, haben sich inzwischen selbständig gemacht und ziehen hinaus ins weite Web, um an zensurfreien Orten Ihre Erkenntnisse der Öffentlichkeit mitzuteilen. So auch ich, wie Ihr seht, gerade in Eurem Forum.

Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Ihr auf der Seite der Abzockopfer stehen würdet und aufgeschlossen seid für unsere Erkenntnisse, die dokumentiert und belegt sind. Die Strukturen, speziell zur Forenunterwanderung, sind allerdings äußerst komplex und nicht in zwei drei Sätzen darzustellen. Ich bzw. wir beantworten aber gerne Eure Fragen oder nehmen zur Kritik gerne Stellung. Solltest Ihr dazu bereit sein, habt Ihr in Kürze wohl mehr als 10 neue Mitglieder, alles recht erfahrene Leute, die auf Seiten der Abmahnwahnopfer stehen.

Gruss

Constantin
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
mal ganz provokant gefragt: ist dies auch u.a. eine Werbeforum für Filesharinganwälte?
Mal ganz provokant gefragt? Hast du ein Problem?
Kann es sein das du etwas mit den Augen hast?Falls ja,ein Augenarzt oder ein Optiker kann dir helfen.Siehst du hier ein Posting eines Anwalts??

Zu deiner Information,Abwahnwahn Allgemein ist hier ein Thema wenn auch in der Hauptsache nur informativ.
Abmahnungen wegen Filesharing ist hier kein Diskussionsthema.
Wenn du etwas gegen Anwälte, die Abmahnopfer vertreten, hast dann bist du hier im verkehrtem Forum.

Ps.
Ich habe etwas gegen Leute die mit versteckter IP ihr Unwesen treiben.
Das sind in meinen Augen feige Motzer. :whistle:
 
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