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27.05.2010, 21:26
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#31 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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Betrugsverdacht bei der GEMA: GEMA stellt Strafanzeige
Betrugsverdacht bei der GEMA
Zitat:
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Betrugsverdacht bei der GEMA: Der Musikrechteverwerter hat zwei Mitarbeiter wegen Verdachts auf Betrug freigestellt. Auch GEMA-Mitglieder sollen in den Betrugsfall verwickelt sein. Die Verwertungsgesellschaft werde am Freitag Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin stellen. Es gehe um «potenziell große Ausmaße», teilte die Gema am Donnerstag in München mit - und um erhebliche Geldsummen. Details will der GEMA- Vorstandsvorsitzende Harald Heker am Freitag um 11.00 Uhr in einer Online-Pressekonferenz mitteilen.............................weiter im link
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29.05.2010, 16:31
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#32 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Abzocke durch Bluff und Drohgebärde
Abzocke durch Bluff und Drohgebärde
Zitat:
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Regelmäßig berichtet die Polizei über dubiose Anwaltsschreiben, in denen Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden und erhebliche Geldbeträge bezahlen sollen. Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn will gegen diese Masche vorgehen. Der 29-jährige Jens Rößler aus Mulfingen-Buchenbach ist Mitglied des Vereins. Henry Doll hat sich mit ihm unterhalten.........das Gespräch im link
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.verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Ich habe mir mal den Verein im Internet aufgerufen. Scheint nicht schlecht zu sein. Könnt ja mal reinschauen.
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09.06.2010, 09:02
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#33 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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Lena Meyer-Landrut Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte
Da werden ja bestimmt wieder sehr viele User sich was aus dem Internet holen.
German Top 100 Single Charts - Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte: Lena Meyer-Landrut, Stromae, Jennifer Braun
Zitat:
Abmahnungen hat die Anwaltskanzlei Rasch in letzter Zeit auch für einzelne Titel aus den "German Top 100 Single Charts" verschickt. Es geht - wie auch bei den zuvor versandten Abmahnungen der Anwaltskanzlei Rasch, die ganze Musikalben betrafen - um die angebliche unerlaubte Verwertung von Werken. Zu den Titeln gehören auch Lena Meyer-Landrut - Bee, Lena Meyer-Landrut - Love Me, Lena Meyer-Landrut - Satellite, Stromae - Alors on danse. Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.200 Euro.
Abmahnungen werden zudem aktuell von der Anwaltskanzlei Rasch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an ganzen Musikalben wie My Cassette Player von Lena Meyer-Landrut - Bee versandt...........mehr im link
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15.06.2010, 01:33
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#34 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Abmahnungen ohne Ende …
Abmahnungen ohne Ende …
Zitat:
Seit Anfang Mai scheinen sich die Fälle, in denen angebliche Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden, zu häufen. Jedenfalls ist hier der Eindruck entstanden, dass die Abmahner im Mai besonders aktiv waren. Hier ein Auszug der Liste von Rechteinhabern, von denen Mandanten Abmahnungen erhielten:
* XPLOR Media Group, Inc
* BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
* Hitmix Music Agentur
* K&K Logistics GmbH
* Sony Music Entertainment Germany GmbH
* Bushido alias Anis Mohamed Ferchichi
* Ministry of Sounds Recordings (Germany) GmbH
* Purzel-Video GmbH
* Zentropa Entertainments23 ApS...............................weiter im link
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18.06.2010, 21:06
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#35 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Abmahnung per E-Mail zulässig:
Der Bericht ist zwar schon vom Februar !! Aber das Urteil hat mich doch sehr überrascht . 
Solltet ihr auch sehen.
Rechtsanwalt Solmecke
Rechtsanwalt Solmecke warnt: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich!
Zitat:
Abmahnungen sind eine unangenehme Angelegenheit: Niemand erhält sie gern. Bislang erreichte ein solches Anwaltsschreiben die Empfänger vorrangig per Fax und per Post. Inzwischen sind aber erste Fälle bekannt, in denen die Abmahnung per E-Mail zugestellt wurde. Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE warnt: Das LG Hamburg hat diese Zustellungsform für rechtens erklärt........................weiter im link
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Landgericht Hamburg urteilt wieder im Sinne der Abmahnindustrie
Abmahnung per E-Mail zulässig:
Zitat:
Abmahnungen dürfen per E-Mail zugestellt werden: Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg reicht es für Abmahner vollkommen aus, wenn dem Delinquenten eine Abmahnung ausschliesslich via E-Mail zugestellt wird, auch wenn der Empfänger diese Mail vielleicht gar nicht erhält bzw. erhalten kann, da diese vielleicht durch den Spamfilter, ein Anti-Virus-Programm etc. geblockt wird.
Wenn die abgemahnte Person diese E-Mail also gar nicht erst empfangen kann, da sie z.B. niemals verschickt - oder eben durch den Spamfilter gelöscht wurde, ist es dem abgemahnten Opfer auch nicht möglich, auf diese Abmahnung entsprechend zu reagieren und schwupps kann der gerissene Abzocker Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen und natürlich auch die ensprechenden Kosten geltend machen…...........aus dem link
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Zitat:
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Sobald wir weitere Informationen erhalten, wird der Artikel "Abmahnung per E-Mail zulässig: Fragwürdiges Urteil am Landgericht Hamburg" umgehend aktualisiert. ...
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Also scheint das Urteil noch zu gelten.
Geändert von schnippewippe (18.06.2010 um 21:37 Uhr)
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25.06.2010, 00:50
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#36 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"Beweissicherheit bewiesen
Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"
Zitat:
Jüngst hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines Urheberrechtsprozesses darüber entschieden, ob die Software, mit der die IP-Adressen der Urheberrechtsverletzer ermittelt werden, überhaupt beweissicher ist.
............... Ergebnis, dass mit Hilfe der Software "Filesharing-Monitor" zuverlässig festgestellt werden könne, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten wird. Der Sachverständige hatte überdies lediglich die theoretische Möglichkeit von Fehlerquellen (Verfälschen von IP-Adressen, Produzieren des gleichen Hashwertes) bejaht, dies aber praktisch ausgeschlossen. Daher ist von der Beweissicherheit der durch die Software gewonnenen Ergebnisse im Sinne des § 286 ZPO auszugehen. Lediglich wenn konkrete Tatsachen vorgelegt werden könnten, wäre der durch die Software "Filesharing Monitor" erbrachte Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern.
..................aus dem link
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01.07.2010, 14:03
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#37 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Und wieder beschäftigt sich ein Magazin mit Abmahnungen im Bezug auf Urheberrechtsverletzungen.
Wolfgang und Maria K. aus Gladbeck haben eine anwaltliche Abmahnung bekommen. Die Rentner sollen im Internet angeblich illegal einen Popsong heruntergeladen haben – im Juristendeutsch: „eine Verletzung von Tonträgerrechten“.
(....)
Das Rentnerehepaar soll Musik aus dem Internet heruntergeladen haben – ohne Computer!
(...)
Tipps
Prinzipiell gilt: Bei der Nutzung von Tauschbörsen bedenken, dass die IP-Adresse dabei immer gespeichert wird und zurückverfolgt werden kann.
Wichtig: Sie sind verpflichtet, Ihren Internetzugang zu sichern! Sie haften, wenn andere Personen über Ihren Computer das Internet nutzen können, weil Ihr WLAN-Zugang nicht gesichert ist.
Quelle&mehr: wdr.de/servicezeit/familie/abmahnopfer
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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01.07.2010, 16:02
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#38 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
US-Behörden knipsen neun Filmpiraten-Seiten aus
Zitat:
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US-Behörden haben in einem Rundumschlag neun Filmwebseiten zu Fall gebracht. Wie das Wall Street Journal berichtet, haben die Behörden die Kontrolle über die Internetadressen der Plattformen erlangt. Alle Domains waren in den USA registriert. Einige Internetseiten befanden sich auf Servern direkt in den USA, der Rest in Deutschland, Tschechien, Niederlande und Großbritannien. Die Seitenbetreiber werden beschuldigt, illegale On-Demand-Angebote von aktuellen Kinofilmen verbreitet zu haben. Auch Geräte wurden beschlagnahmt, hieß es seitens der US-Zollbehörde ICE................mehr darüber im link
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05.07.2010, 09:38
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#39 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Filesharing-Abmahnungen nach der BGH-Entscheidung
Filesharing-Abmahnungen nach der BGH-Entscheidung
Zitat:
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Die Entscheidung des BGH zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen, die durch Benutzung seines W-LAN-Routers begangen worden sind, hat der Abmahnindustrie und ihren anwaltlichen Protagonisten Rasch, Waldorf, Kornmeier, Nümann & Lang, Negele und Graf von Westphalen zusätzlichen Auftrieb verschafft...........weiter im link
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abmahnanwalt, abmahnung, computer, computerhändler, ebay, gericht, gerichtsstand, internet, landgericht, plusminus, rechtsverstoß  |
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