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04.03.2010, 19:55
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#11 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Vorratsdatenspeicherung -gekippt
Konsequenzen des Urteils des BVerfG auf Abmahnverfahren im Internet (Tauschbörsen)
Zitat:
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Auf die Filesharing-Abmahnungen hat dies allerdings keine Auswirkungen, da die Vorratsdatenspeicherung bei diesen Verfahren keine Rolle spielt. Vielmehr greifen die Rechteinhaber hier auf Daten zurück, welche die Provider zu abrechnungstechnischen Zwecken nutzen. Diese Daten (IP-Adresse, Uhrzeit etc.) werden nicht gemäß des Gesetztes über die Vorratsdatenspeicherung vorgehalten, sondern dienen allein Abrechnungszwecken........................mehr im link
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Vorratsdatenspeicherung - Filesharing - das sind zwei paar Schuhe!
Zitat:
Sie sollten die der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung grds. unbedingt abgeben- allerdings in modifizierter Form. Das kann dann eventuell folgendermaßen oder ähnlich aussehen:
Muster Unterlassungserklärung
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Geändert von schnippewippe (04.03.2010 um 20:23 Uhr)
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06.03.2010, 20:19
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#12 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Anwälte kassieren für Musik aus dem Internet
Anwälte fordern Schadenersatz nach dem Herunterladen von Musik aus dem Internet und bieten tückische Vergleiche an.
Verbraucherschützer registrieren 50 Fälle pro Woche in MV. (Mecklenburg-Vorpommern.)
Zitat:
Der Trick: Um Schadensersatzforderungen abzuwenden, würden die Anwälte den Betroffenen Vergleichsvorschläge zwischen 300 bis 1200 Euro anbieten. Verbraucherschützer Geburtig warnt jedoch davor, diese Erklärungen zu unterschreiben. Damit würde der Empfänger seine Schuld anerkennen.
Allerdings würden längst nicht alle Forderungen zurecht erhoben, betont Geburtig. Es könne sein, ...........weiter im link
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09.03.2010, 09:31
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#13 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Illegaler Musikdownload Abmahnung nicht um jeden Preis
Zitat:
Abzocker-Trick: Schadensersatzforderungen
Zwei Downloads, das sind rein juristisch tatsächlich nur Bagatellverstöße. Anwälte tun sich leicht in solchen Fällen, sie verschicken einfach geringfügig modifizierte Massenbriefe an alle Musik-Downloader. Um Abzocker im Zaum zu halten, hat der Gesetzgeber die Anwaltskosten auf 100 Euro begrenzt. Der Trick mancher Anwälte in solchen Fällen: Alles, was darüber hinaus verlangt wird, ist als Schadensersatzforderung deklariert. Die muss allerdings konkret gestellt werden, sagt Umlauft.
"Das heißt, ich muss als Geschädigter darlegen, dass ich wirklich den Schaden in dieser Höhe erlitten habe. Wie will mir jetzt diese Firma darlegen, dass ein Schaden in Höhe von 1.200 Euro entstanden ist, weil sich eine Minderjährige ein einzelnes Musikwerk runtergeladen hat? Das ist absolut nicht nachvollziehbar."..............aus dem link
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09.03.2010, 13:41
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#14 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 1.224
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Zwei Downloads, das sind rein juristisch tatsächlich nur Bagatellverstöße.
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Einen Schönheitsfehler hat die Sache. 
Die selbsternannten Ermittler schauen nicht nur auf den Download,sondern auf das was man zum Upload anbietet.Und hier kann es sich um einige Tausend Dateien handeln.
Ps.
Bagatelle;
AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.07, Az.: 4 Gs 442/07
Offensichtlich unverhältnismäßig ist die Rückverfolgung einer dynamischen IP-Adresse zur Ermittlung des Nutzers einer einer P2P-Tauschbörse im Bereich der Bagatellkriminalität. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn nur eine geringe Anzahl von urheberrechtlich geschützten Dateien über P2P-Tauschbörsen zum Upload für Dritte bereitgehalten werden.
Quelle&mehr: aufrecht.de
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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19.03.2010, 09:21
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#15 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Abmahnungen: Anwalts Liebling?
Rund 450.000 Abmahnungen sollen im vergangenen Jahr verschickt worden sein. Es gibt Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. markt geht dem Verdacht nach, dass einige dabei unrechtmäßig Gebühren kassieren.
* SendeterminMontag, 22. März 2010, 21.00 - 21.45 Uhr WDR Fernsehen
Vorischt das hier ist eine Falle.
100 Euro verlangt Klage-Androhung eines Anwalts war gefälscht
Geändert von schnippewippe (19.03.2010 um 11:02 Uhr)
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24.03.2010, 16:16
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#17 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 1.224
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Muss man nicht verstehen.
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Wolfgang und Maria Kaben aus Gladbeck haben Post von einem Anwalt bekommen: eine Abmahnung. Die Rentner aus Gladbeck sollen im Internet illegal einen Popsong heruntergeladen haben.
(....)
Rätselhaft: Nicht nur, dass das Ehepaar Kaben eher auf „Holzmichel“ als auf Milow steht, sie haben auch gar keinen Internetanschluss. Und einen Computer haben sie auch nicht.
Quelle&mehr: wdr.de/markt
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Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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26.03.2010, 16:54
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#18 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes
Urteil: Vater haftet für P2P-Aktivitäten seines volljährigen Sohnes
Zitat:
Dass der Vater nicht einmal einen Computer bedienen kann, erkennt das Gericht nicht als Verteidigung an. Er hätte sich "sachkundiger Hilfe" bedienen müssen. Für Experten bleibt offen, wie Sicherungsvorkehrungen konkret aussehen sollen.
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hat einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3000 Euro zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Firmen EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music zu zahlen (Aktenzeichen 7 O 2274/09).
Der Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein Filesharing-Programm in einer Tauschbörse 132 Musikstücke unter anderem von Herbert Grönemeyer, Iron Maiden und Metallica angeboten zu haben. Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, er habe von nichts gewusst und könne nicht einmal einen Computer bedienen..........weiter im link
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28.03.2010, 09:41
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#19 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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AW: Abmahnung als Geschäftsmodell
Durch das Urteil gegen Bushido bin ich auf eine Seite im Internet gestossen ,von der ich glaube ,das sie den Lesern hier ein wenig weiter hilft.
Erste Seite
Hier ist noch eine Seite
Hier mal einen Link zu unserer anderen Seite im Forum. Auch da könnt ihr Interessante Mitteilungen finden.
Filesharing und der „neue“ § 97 a II UrhG
Geändert von schnippewippe (28.03.2010 um 09:47 Uhr)
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29.03.2010, 14:21
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#20 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 4.157
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Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Deckelung der Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen nicht zur Entscheidung angenommen. In seinem Beschluss vom 20.01.2010 (1 BvR 2062/09), führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt habe, dass ihm durch die mit § 97a UrhG eingeführte Begrenzung der Anwaltsgebühren auf 100,- € ein Schaden entstanden sei.
Meiner Auffassung nach gibt es entgegen den üblichen Schreiben der Abmahnkanzleien viele Fälle, in denen die zu erstattenden Anwaltsgebühren auf 100,- € nach § 97a UrhG begrenzt sind...........aus dem link
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