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Alt 06.10.2009, 09:28   #1 (permalink)
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Da gestern im anderen Forum ein User mitgeteilt hatte, dass er einen Mahnbescheid bekommen hat, will ich hier mal ein paar Links zu der Sache einstellen. Vielleicht haben da auch welche von Euch Probleme mit.

Vor ein paar Monaten bot Web.de ein Geburtstagsgeschenk an.
Hier erst einmal die Antwort eines Anwalts auf die Frage eines Betroffenen der falsche Angaben gemacht hat.web.de Geburtstagsgeschenk Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Hier könnt ihr einen Bericht auf .jurablog darüber lesen.
Nach Ansicht des Gerichts ist das "Premuim Funktion" für besonders treue Kunden kein Geschenk, sondern eine irreführende Blickfangwerbung. OLG Koblenz vom 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 1. "

Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert

Ich stelle den Link zur Verbraucherzentrale noch mal hier extra ein. http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...m_internet.pdf

Hier noch ein Beitrag von it-recht-kanzlei.de
Dienstag, 15. September 2009
„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung

Vorsicht bei Geburtstagsgeschenken von web.de


Ich hoffe es hilft ein wenig weiter , wenn noch Jemand von Euch so einen Mahnbescheid bekommt.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
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Alt 06.10.2009, 09:39   #2 (permalink)
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Das Problem liegt darin, das die Leute alles Kostenlos haben wollen. Ich bin auch bei web.de und habe auch diese Angebote bekommen. Ich kann mich aber nicht entsinnen, das da was von Kostenlos stand. Ich hab ja bald Geburtstag. Dann werde ich nochmal genau drauf achten.
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Ich glaube, der beste Weg ein Problem zu lösen, ist, seine lustige Seite zu entdecken.
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Alt 06.10.2009, 09:52   #3 (permalink)
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Na dann noch mal einen Bericht von der Verbraucherzentrale.
Anbieter fordert Beträge für Club-Mitgliedschaften ein

Zitat:
Der E-Mail-Provider Web.de lädt bereits seit längerer Zeit seine Nutzer an deren Geburtstag mit der Werbung „3 Monate Premium E-Mail, im Web-Club, jetzt gratis“ zum Club-Test ein. Doch die als Geschenk gepriesene Testzeit entpuppt sich schnell als ungewollter Vertrag. „Denn“, darauf weist Katja Henschler von der sächsischen Verbraucherzentrale hin, „an die Test-Mitgliedschaft schließt sich ein kostenpflichtiges Jahresabo an, wenn man nicht rechtzeitig vor Ablauf der Testzeit kündigt“. Das erfährt allerdings nur, wer auch ins Kleingedruckte schaut..........Verbraucherzentrale Sachsen : Web.de-Clubgeschenk
Bevor ich zahle ,würde ich erst einmal mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale gehen.
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Geändert von schnippewippe (06.10.2009 um 10:22 Uhr)
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Alt 06.10.2009, 11:07   #4 (permalink)
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Die "Geburtstagsgeschenke" sind nicht nur ein "Übel" bei WEB.de.
Auch andere Freemailer bieten solche "Produkte" an.
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2009, 19:30   #5 (permalink)
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Die Userin mit den Mahnbescheid hatte heute ihre Versicherung angerufen. Hier ihre Antwort.
netzwelt.de Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gerichtlicher Mahnbescheid

Da möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen und daran erinnern, dass man solche wichtigen Briefe immer per Einschreiben mit Rückantwort schickt.
Wer kann sollte es selber bei Gericht abgeben und es sich bestätigen lassen.
Beweis für ein Schreiben - Fax, Mail, Brief? - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
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Alt 10.10.2009, 10:31   #6 (permalink)
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Hier sind die beiden Berichte der Verbraucherzentrale über die Urteile gegen Web.de.

Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft

OLG Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)

web.de erneut wegen irreführender Treueaktion verurteilt
In dieser Sache geht es um eine neue Werbeaktion, die sich aber nur wenig von der alten Werbung unterschied.
LG Koblenz vom 25.06.2009 (1 O 30/09) - nicht rechtskräftig

Zitat:
Lediglich aus einem kleinen Sternchenhinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Geschenk um einen Vertrag über eine Club-Mitgliedschaft handelt, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete die Mitgliedschaft 5 Euro im Monat.
Das Landgericht Koblenz hatte diese Masche bereits in einem früheren Verfahren untersagt und war darin vom Oberlandesgericht Koblenz bestätigt worden.
vzbv | Handel & Wettbewerb | Wettbewerbsrecht (UWG)
Hier schreibt ein Betroffener wie es bei ihn läuft
Zitat:
Angefangen hat es bei mir mit einer Web.de FreeMail welche zweifellos "Free" ist. An meinem 18 Geburtstag öffnete sich bei meinem Posteingang eine Seite, welche mich zu einem "Geburtstagsgeschenk" bringen sollte..........weiter im link
Ich sehe gerade das es hier ja schon seit 5 Jahren so geht.
Der Anwalt bei 123 Recht hat schon 2004 darüber berichtet.
http://www.123recht.net/article.asp?...b&p=1&ccheck=1
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Alt 11.10.2009, 15:33   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen

Da möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen und daran erinnern, dass man solche wichtigen Briefe immer per Einschreiben mit Rückantwort schickt.
das möchte ich bezweifeln, in einem anderen Thread habe ich schon die frage gestellt, was ist wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
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Alt 11.10.2009, 15:40   #8 (permalink)
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Und ich habe dir darauf geantwortet.
Dann kommt der Rückschein mit dem Brief und einen Vermerk von der Post eben Zurück. Aus dem Vermerk geht hervor , warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.
Das legt man dann eben im Ernstfall bei Gericht vor.
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Alt 14.10.2009, 07:09   #9 (permalink)
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kostenlos oder umsonst?

Das ist ja das blöde an "uns", daß wir alles was es kostenlos gibt haben wollen. Nehmen wir GMX oder WEB.de ... ihr bekommt als Geburtstagsgeschenk das Premiumpaket für 1/2 Jahr kostenlos (nur als Beispiel). Was bringt Euch das? Ihr könnt dann ein halbes Jahr bestimmte Sachen mehr machen als mit dem Free-Account (mehr mails speichern, etc.) und was dann? nach dem halben Jahr wieder löschen? (Immer davon ausgegangen, daß das Angebot wirklich ernst gemeint und seriös ist). Also ... selbst bei kostenlosen Angeboten: überlegt Euch ob ihr das wirklich braucht oder nicht. Das ist schon fast das Verhalten eines digitalen Messie's :-)

Gruß Maddin
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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung wieder (und meine Erfahrungen) und ersetzen in keinem Fall den Weg zu einem Anwalt.
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Alt 24.02.2010, 01:01   #10 (permalink)
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Betreff: mal wieder: WEB.DE 15.02.2010

Was ein Anwalt dazu raten tut.
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