Web de

schnippewippe

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Da gestern im anderen Forum ein User mitgeteilt hatte, dass er einen Mahnbescheid bekommen hat, will ich hier mal ein paar Links zu der Sache einstellen. Vielleicht haben da auch welche von Euch Probleme mit.

Vor ein paar Monaten bot Web.de ein Geburtstagsgeschenk an.
Hier erst einmal die Antwort eines Anwalts auf die Frage eines Betroffenen der falsche Angaben gemacht hat.web.de Geburtstagsgeschenk Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Hier könnt ihr einen Bericht auf .jurablog darüber lesen.
Nach Ansicht des Gerichts ist das "Premuim Funktion" für besonders treue Kunden kein Geschenk, sondern eine irreführende Blickfangwerbung. OLG Koblenz vom 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 1. "

Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert

Ich stelle den Link zur Verbraucherzentrale noch mal hier extra ein. http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf

Hier noch ein Beitrag von it-recht-kanzlei.de
Dienstag, 15. September 2009
„Dankeschön auspacken“ - ein Fall irreführender Blickfangwerbung

Vorsicht bei Geburtstagsgeschenken von web.de


Ich hoffe es hilft ein wenig weiter , wenn noch Jemand von Euch so einen Mahnbescheid bekommt.
 

sn00py603

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Das Problem liegt darin, das die Leute alles Kostenlos haben wollen. Ich bin auch bei web.de und habe auch diese Angebote bekommen. Ich kann mich aber nicht entsinnen, das da was von Kostenlos stand. Ich hab ja bald Geburtstag. Dann werde ich nochmal genau drauf achten.
 

schnippewippe

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Na dann noch mal einen Bericht von der Verbraucherzentrale.
Anbieter fordert Beträge für Club-Mitgliedschaften ein

Der E-Mail-Provider Web.de lädt bereits seit längerer Zeit seine Nutzer an deren Geburtstag mit der Werbung „3 Monate Premium E-Mail, im Web-Club, jetzt gratis“ zum Club-Test ein. Doch die als Geschenk gepriesene Testzeit entpuppt sich schnell als ungewollter Vertrag. „Denn“, darauf weist Katja Henschler von der sächsischen Verbraucherzentrale hin, „an die Test-Mitgliedschaft schließt sich ein kostenpflichtiges Jahresabo an, wenn man nicht rechtzeitig vor Ablauf der Testzeit kündigt“. Das erfährt allerdings nur, wer auch ins Kleingedruckte schaut..........Verbraucherzentrale Sachsen : Web.de-Clubgeschenk
Bevor ich zahle ,würde ich erst einmal mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale gehen.
 
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schnippewippe

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schnippewippe

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Hier sind die beiden Berichte der Verbraucherzentrale über die Urteile gegen Web.de.

Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft

OLG Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)

web.de erneut wegen irreführender Treueaktion verurteilt
In dieser Sache geht es um eine neue Werbeaktion, die sich aber nur wenig von der alten Werbung unterschied.
LG Koblenz vom 25.06.2009 (1 O 30/09) - nicht rechtskräftig

Lediglich aus einem kleinen Sternchenhinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen Geschenk um einen Vertrag über eine Club-Mitgliedschaft handelt, der sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Monaten kündigt. Nach Ablauf der Freimonate kostete die Mitgliedschaft 5 Euro im Monat.
Das Landgericht Koblenz hatte diese Masche bereits in einem früheren Verfahren untersagt und war darin vom Oberlandesgericht Koblenz bestätigt worden.
vzbv | Handel & Wettbewerb | Wettbewerbsrecht (UWG)
Hier schreibt ein Betroffener wie es bei ihn läuft
Angefangen hat es bei mir mit einer Web.de FreeMail welche zweifellos "Free" ist. An meinem 18 Geburtstag öffnete sich bei meinem Posteingang eine Seite, welche mich zu einem "Geburtstagsgeschenk" bringen sollte..........weiter im link
Ich sehe gerade das es hier ja schon seit 5 Jahren so geht.
Der Anwalt bei 123 Recht hat schon 2004 darüber berichtet.
http://www.123recht.net/article.asp...computerrecht_rabrorsenwebdeclub&p=1&ccheck=1
 
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F

Forbite

Guest
Da möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen und daran erinnern, dass man solche wichtigen Briefe immer per Einschreiben mit Rückantwort schickt.
das möchte ich bezweifeln, in einem anderen Thread habe ich schon die frage gestellt, was ist wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
 

schnippewippe

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Und ich habe dir darauf geantwortet.
Dann kommt der Rückschein mit dem Brief und einen Vermerk von der Post eben Zurück. Aus dem Vermerk geht hervor , warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.
Das legt man dann eben im Ernstfall bei Gericht vor.
 

kruemeltee

Super-Moderator
kostenlos oder umsonst?

Das ist ja das blöde an "uns", daß wir alles was es kostenlos gibt haben wollen. Nehmen wir GMX oder WEB.de ... ihr bekommt als Geburtstagsgeschenk das Premiumpaket für 1/2 Jahr kostenlos (nur als Beispiel). Was bringt Euch das? Ihr könnt dann ein halbes Jahr bestimmte Sachen mehr machen als mit dem Free-Account (mehr mails speichern, etc.) und was dann? nach dem halben Jahr wieder löschen? (Immer davon ausgegangen, daß das Angebot wirklich ernst gemeint und seriös ist). Also ... selbst bei kostenlosen Angeboten: überlegt Euch ob ihr das wirklich braucht oder nicht. Das ist schon fast das Verhalten eines digitalen Messie's :)

Gruß Maddin
 

schnippewippe

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AW: Web de Verbraucherzentrale

Club-Mitgliedschaft wider Willen
Bedingungen von "Gratis"-Angeboten genauestens unter die Lupe nehmen

In vielen dieser Fälle ist Hintergrund eine Club-Mitgliedschaft bei WEB.DE. Auf der Homepage des Anbieters wurden und werden immer wieder so genannte Club-Angebote offeriert. Club-Treue-Dankeschön-Mitgliedschaft, Club-Willkommensangebot, Club-Schnupper-Abo für 0 Euro, Club-Gratis-Testmitgliedschaft, Club-Treuedankeschön für Monate - der Einfallsreichtum von WEB.DE ist groß. Wer sich auf diese Angebote einlässt, wird jedoch oft Club-Mitglied "wider Willen". Wird der Leistungsumfang des Angebotes nicht genauestens zur Kenntnis genommen, wird aus einer kostenlosen Testphase regelmäßig ein Vertrag mit einer konkreten Laufzeit und monatlicher Beitragszahlung. Um eine kostenpflichtige Laufzeitverlängerung zu vermeiden, ist das Handeln des Verbrauchers in Form einer fristgemäßen Kündigung notwendig. ......................aus dem link
Einfach nicht reagieren wäre nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. der falsche Weg.
 

schnippewippe

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Web de- Vertrag mit einer Minderjährigen

Web de- Vertrag mit einer Minderjährigen

Bericht und Video


Familie B. hat ihren Internet-Anschluss bei einem lokalen Provider. Detlef B., seine Frau Claudia und die Töchter Sabrina (13) und Melanie (12) beschaffen sich Informationen aus dem Internet und nutzen die Möglichkeiten einer vernetzten Welt sowohl privat als auch beruflich beziehungsweise für die Schule. Natürlich werden auch E-Mails geschrieben. Dazu verwendet die Familie den Mail-Service ihres Internet-Providers.

Die 13-jährige Sabrina ist aktiv in den populären sozialen Netzwerken. Damit da nichts schiefgeht, hat Vater Detlef ein waches Auge auf die Aktivitäten der minderjährigen Töchter. Man spricht regelmäßig über die Möglichkeiten, aber auch über die Gefahren, die im Netz lauern. Abofallen, Abzocker und Schlimmeres – davor sind Sabrina und Melanie gewarnt. Den Töchtern Medienkompetenz zu vermitteln ist der Familie sehr wichtig. Als Jugendliche von heute sollen sie sich schließlich sicher im Internet bewegen.

Bis zum 4. Juni 2010 war die Netz-Welt für Familie B. in Ordnung. Dann störte ein Brief an Sabrina den Frieden: „Letzte außergerichtliche Mahnung“ stand da in fetten Lettern zu lesen. Web.de teilte in rüdem Ton mit, dass Sabrina bis spätestens 14. Juni 20 Euro an das Unternehmen zu zahlen habe, andernfalls werde man ohne weitere Benachrichtigung ein Inkassobüro zum Eintreiben der Forderung einschalten. Schließlich habe Sabrina auf die bisherigen Mahnschreiben nicht reagiert, hieß es in dem nicht signierten Brief weiter..................weiter im link
 

sn00py603

New member
Ja ja, das kenn ich von web.de. Da steht dann, das man 3 Monate gratis Premiummitglied ist und danach kostet es 5€. Diese Nachrichten lösche ich immer sofort. web.de kann man da keinen, vielleicht einen kleinen Vorwurf machen. Leute, wenn ihr ein web.de Konto habt, lest genauer was die euch da anbieten. Mir ging es beinahe so, war doch da ein Button auf dem Stand "Geschenk auspacken". Nee nee, nich mit mir.
 

schnippewippe

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Vertragsabschluss von einem Minderjährigen ohne Erlaubnis

Vertragsabschluss von einem Minderjährigen ohne Erlaubnis

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht vermag ich hier nicht zu erkennen. Bedenken Sie, dass an eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn es um einen 13-Jährigen geht, auch entsprechend hohe Anforderungen zu stellen wären. Dass 13-Jährige sich alleine im Internet bewegen, dürfte heutzutage als normal gelten und es kann nicht erwartet werden, dass Eltern von 13-Jährigen ständig neben diesen sitzen und jeden Klick überwachen, der im Internet getätigt wird. Natürlich kann man Ihnen nur raten, nochmals eindringlich mit Ihrem Sohn zu sprechen und ihn auf die Folgen von vorschnellen Klicks im Internet hinweisen, eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird man Ihnen aber wohl weder vorwerfen noch nachweisen können.

Meiner Einschätzung nach ist es vertretbar, diesen Betrag eben nicht zu zahlen. Teilen Sie web.de mit, dass Sie a) überhaupt nicht wissen, was hier bestellt worden sein soll und Sie sicher nicht für ein Produkt zahlen, welches man Ihnen nicht einmal nennen kann und b) jeder eventuelle Vertrag mit einem Minderjährigen geschlossen worden ist und damit ungültig ist. Unter Umständen werden Sie dann von web.de aufgefordert, ein Dokument vorzulegen, welches das Alter Ihres Sohnes nachweist. Ich habe verschiedene Einträge mittels Google gefunden, wonach web.de dann offenbar "aus Kulanz" den Sachverhalt hat auf sich beruhen lassen. Die Verbraucherschutzzentrale, an die Sie sich auch mit diesem Sachverhalt wenden sollten, rät offenbar auch davon ab, den Zahlungsforderungen nachzukommen, wenn dem Betroffenen mangels eindeutiger Hinweise überhaupt nicht klar war, dass er hier irgendwelche finanziellen Verpflichtungen eingeht. In Ihrem Fall käme ja sowieso noch dazu, dass ein Minderjähriger einen Vertrag abgeschlossen hat...................mehr darüber im link
 

Ishizu

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web.de Club bin ich abgezockt worden? was jetzt?

Hallo!

Kann mir jemand vielleicht mal helfen?

im Januar zum Geburtstag hab ich diese lästige Geschenke usw. mit einem 3 monatigen probe-club-mitgliedschaft mal angenommen. ich dachte das wäre nur 3 monate und das wars dann auch wieder, weil da nix davon stand dass ich was zahlen muss.

dann vor ein paar tagen kommt ganz plötzlich die mail "ihre clubmitgliedschaft wurde verlängert"
ich dann: Ja toll, das will ich aber gar nicht und habs auch nicht angefordert.

Dann hab ich erstmal ne weile suchen müssen, wie ich dieses ding kündigen kann und hab 1 tag danach endlich gefunden wonach ich gesucht hab und
hab ein schreiben verfasst,
wie es da stand was man schreiben soll, dann hab ich es denen zu gefaxt und zusätzlich eine mail geschrieben
und dann am abend bekomm ich per mail plötzlich eine Rechnung von 15€ für die nächsten 3 Monate!

Toll- dann hab ich eine antwort per mail bekommen, dass keine kündigung vorliegt und später noch ein fax, dass mein fax inhaltlos bei ihnen ankam.

In der mail stand dann noch zusätzliche dinge die ich zur kündigung hinzuschreiben muss, meine adresse, hadnschriftliche unterschrift (stand sonst NIRGENDS, dass das sein muss)...

also gut nochmal neues fax angefertigt und gesendet.
dann heute eine mail bekommen mit bestätigung meiner kündigung zum 10.04.2012 !! 2012!! d.h. ich soll bis dahin insgesamt 60€ zahlen

dazu angemerkt: ich habe dieses geld nicht ich bin noch auf ausbildungssuche und habe keinen job.
und habe das web.de auch wissen lassen und sie gebeten mir deshalb entgegen zu kommen, in ihrem interesse

was kann ich also tun? MUSS ich das wirklich zahlen?

auf der verbraucherzentrale hab ich dann ein wenig gelesen und hier und anderen foren, und bei VZSA gibt es so ein Musterbrief gegen solche abzocke. soll ich das machen oder soll ich zahlen? ich weißt nicht mehr weiter!

Ich bitte dringend um hilfe!
und bin für jede Hilfe dankbar!
 

schnippewippe

New member
Hier mal für alle User ein Bericht vom April 2011.

Wir haben hierzu Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif von den Rechtsanwälten Schulze & Greif Partnerschaftsgesellschaft befragt und folgende Information erhalten.

Am wichtigsten im Bericht finde ich .

Auch im Zusammenhang mit den von web.de bzw. der 1&1 Mail & Media GmbH behaupteten Vertragsabschlüssen gelten grundsätzlich die Regelungen zu Onlineverträgen. In der Regel steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserklärung, die zum Vertragsabschluss führen sollte (hier die angebliche Anmeldung beim web.de Club) innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

Aufgrund der Art und Weise des Vertragsabschlusses (meist unter dem Vorwand des angeblichen „Geschenks“ kommt auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden haben, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung des Angebots der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot („Geschenk“). Die Hinweise auf die entstehenden Kosten können daher Verbraucher leicht übersehen werden.“
Auch hier noch mal . E-mails und Faxe wie wir sie schicken zählen nicht vor Gericht als Beweis.

Ein Beispiel ist ja schon mal bei Ishizu nachzulesen. Sie sagen :
Toll- dann hab ich eine antwort per mail bekommen, dass keine kündigung vorliegt und später noch ein fax, dass mein fax inhaltlos bei ihnen ankam.
Ach ja -- wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist , sollte man nicht kündigen.
Dann kommt natürlich diese Antwort.
also gut nochmal neues fax angefertigt und gesendet.
dann heute eine mail bekommen mit bestätigung meiner kündigung zum 10.04.2012 !! 2012!! d.h. ich soll bis dahin insgesamt 60€ zahlen
Denn der Vertrag läuft da ja erst aus.
 
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schnippewippe

New member
Das mit der Kündigung war doof. Denn dann muss man zahlen.
Aber da diese Sache als Abzocke bekannt ist,würde ich .......steht weiter unten.

Hast du dir den Bericht in meinen Post durchgelesen. Wie war das mit der Widerrufbelehrung bei Dir ? Wenn du eine erhalten hast ist die Frist leider vorbei.

hab ein schreiben verfasst,
wie es da stand was man schreiben soll, dann hab ich es denen zu gefaxt und zusätzlich eine mail geschrieben

In der mail stand dann noch zusätzliche dinge die ich zur kündigung hinzuschreiben muss, meine adresse, hadnschriftliche unterschrift (stand sonst NIRGENDS, dass das sein muss)...
Ich verstehe es so- die haben da beschrieben was man in einer Kündigung zu schreiben hat.:ermm:

Ich würde dagegen Widerspruch einlegen.
meiner kündigung zum 10.04.2012 !! 2012!! d.h. ich soll bis dahin insgesamt 60€ zahlen
Ich habe es mit der Kündigung gemacht ,weil es so (.......wo.......? )vorgeschrieben wurde. Mir war nicht klar das ich dann bis zum 10.04.2012 zahlen muss. Wäre mir das klar gewesen hätte ich eine Anfechtung geschickt. Was ich hiermit nachhole.
Dann würde ich mir hier ein paar Sätze daraus basteln

Aufgrund der Art und Weise des Vertragsabschlusses (meist unter dem Vorwand des angeblichen „Geschenks“ kommt auch eine
Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit Sie sich bei der Anmeldung in dem Glauben befunden haben, das Angebot sei kostenlos, lag ein rechtserheblicher Irrtum vor. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung des Angebots der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot („Geschenk“). Die Hinweise auf die entstehenden Kosten können daher Verbraucher leicht übersehen werden.“
.

Nicht so viel bitten. Das sehen die als Unsicherheit an.
Einige User haben auch eine Anzeige gemacht.
 
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