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Alt 03.11.2011, 16:19   #71 (permalink)
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Zitat:
@ Nadja67
Ich habe das selbe Problem,bekomme immer Mahnungen obwohl web.de mir selbst gekündigt hat.............
Wenn ich das richtig verstehe hast du nicht in der Testzeit gekündigt und hattest nun eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Laufzeit 12 Monate.
Hast aber nicht bezahlt. Daraufhin hast du von Web.de eine Kündigung bekommen.
Zitat:
Aus den ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR WEB.DE
11. Zurückbehaltungsrecht der 1&1 Mail & Media / Sperrung von Leistungen

Soweit der Nutzer mit seiner Zahlungspflicht für entgeltliche Leistungsbestandteile in Verzug gerät, ist die 1&1 Mail & Media berechtigt, weitere - auch unentgeltliche - Leistungen vorläufig zu sperren. Dies geschieht insbesondere, um den Nutzer von der Inanspruchnahme weiterer entgeltlicher Leistungen abzuhalten.
Also Web.de verzichtet bei einer Kündigung von ihrer Seite aus, nicht auf die Bezahlung der 12 Monate. Hätte mich auch gewundert.
Mit der Kündigung schützen sie sich nur davor, dass Künden die nicht zahlen weiter ihren kostenpflichtigen Dienst kostenlos nutzen. Nach Bezahlung wird dann die Kündigung (Sperre) wieder aufgehoben.

Da du nicht in den 2 Monaten gekündigt hast, ist es nun eine kostenpflichtige Mitgliedschaft.
Wenn ich das richtig sehe ,hast du nicht widersprochen und es weder wegen Täuschung noch wegen Irrtum angefochten. Du hast bis jetzt gar nichts gemacht. Damit besteht auch noch die Mitgliedschaft.
Zitat:
@Nadja67
Mir wurde am telefon gesagt sobald man den Rückstand zahlt ist die Kündigung hinfällig.Ja was bitte soll man dann machen,nicht zahlen und noch mehr schulden und gerichtsurteile bekommen?
Widersprechen-anfechten. Die Anfechtung sollte aber auch begründet werden.
Und das per Einschreiben mit Rückantwort.
Zitat:
Ich sagte das mir gekündigt wurde, auch davon war nichts bekannt.Also habe ich dann nochmal gekündigt und deren Kündigung als Anhang mitgesendet.Jetzt heisst es aber die Kündigung sei hinfällig.Wie bitte soll man da noch reagieren?
Ich denke mal deine Kündigung bezog sich auf die 2 kostenlose Monate. Das ist ja auch hinfällig.

Schreibe doch später mal was dein Anwalt dazu sagt und was er unternommen hat.
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http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Alt 30.01.2012, 13:03   #72 (permalink)
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Hi Leute,

so jetzt werde ich auch schön langsam eingeschüchtert...habe angeblich einen Web.de Club Vertrag abgeschlossen den ich niemals angeklickt bzw. unterschrieben habe. Am 05.10.2011 habe ich denen folgendes Schreiben geschickt das war ein paar Tage nachdem die 4 Wochen Testaccount um waren und ich überhaupt bemerkt habe das dieser aktiv war. Habe sofort also am gleichen Tag nach den 4 Wochen am Samstag den 01.10.2011 angerufen und wollte kündigen...ging nicht da keiner von der Vertragsabteilung da war (war doch klar^^) dann habe ich am Dienstag angerufen weil am Montag ein Feiertag war und dann hiess es es geht nicht mehr zu kündigen und ich muss jetzt für ein Jahr bezahlen...is klar wenn ich nicht mal was abgeschlossen habe. Diesen Brief habe ich sofort 05.10.2010 an 1&1 geschickt und heute noch den Rückschein mit Unterschrift bei mir liegen das der Brief angekommen ist.

1&1 Mail & Media GmbH
Kundenservice web.de
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
05.10.2011

Anfechtung Ihrer Rechnung/Mahnung Nr.****4136 vom 02.10.2011
E-Mail-Konto: g****3@web.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung über 60€ für 12 Monate vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für die Web.de Club Mitgliedschaft Leistungspaket bei Web.de
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.

Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden:
Siehe dazu:
http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_..._1_o_30_09.pdf
LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009
Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.

Hilfsweise erkläre ich den Widerruf des Vertrags. Die Widerrufsfrist hat erst zum Beginn des Ihrer Meinung nach kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses begonnen, daher erfolgt der Widerruf nicht verfristet.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen
G F


Wo ich dann nicht gezahlt habe kam von Web.de ein paar mal Post das ich zahlen soll...alles wie hier geschrieben ignoriert und jetzt kommt schon zum 2. mal Post von "Bayrischer Inkasso Dienst" siehe Anhang.

Was soll ich denn tun, ich werde nichts bezahlen wo ich nicht abgeschlossen habe, und die Email ist eh schon seit Oktober gesperrt und ich werde den Dreck von Web.de auch nicht mehr nutzen!! Nur was können die mir anhaben bzw. wann kommt endlich der gelbe Zettel mit dem Gerichtsbeschluss denn ich dann widersprechen soll??

Und was ist mit dem Schufa Eintrag? Denn sowas ist nicht gerade prickelnd...finde es echt die FRECHHEIT schlechthin was Web.de da nach knapp 10 Jahren Freemail Account bei mir abzieht und ich habe wie gesagt nie ein Geschenk oder den Testaccount angenommen weil ich gewusst habe das dies was kostet und kein Mensch braucht...

Hier der 2. Brief von heute von BID:



Was soll ich tun und wie kann man das endlich stoppen?? Bin echt schön langsam sowas von sauer, vorallem wenn mir wegen so einem Mist ein Schufa Eintrag drohen kann...
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Alt 30.01.2012, 14:47   #73 (permalink)
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Schufa-Recht - Bayerischer Inkasso Dienst AG - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung des Gerichts zu Gunsten des Mandanten erfolglos

Zitat:
Die Bayerischer Inkasso Dienst AG hat eine erneute Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken müssen. Die Rechtsanwälte hatten zunächst für das Opfer eines falschen Schufa-Eintrags beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Bayerischer Inkasso Dienst AG erwirken können. Diese Gerichtsentscheidung wollte die Inkassofirma jedoch nicht akzeptieren und die damit verbundenen Kosten tragen. Um die Entscheidung zu korrigieren, wurde daher gegen die einstweilige Verfügung das Rechtsmittel des Widerspruchs eingelegt. Es kam am 27.04.2011 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin.

In der mündlichen Verhandlung machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass er die einstweilige Verfügung in wesentlichen Teilen aufrecht erhalten und die Bayerischer Inkasso Dienst AG die Kosten des Verfahrens auferlegen werde. Diese hatte zwischenzeitig den Schufa-Eintrag gegenüber der SCHUFA Holding AG widerrufen und weigerte sich nun, die Kosten des Rechtsstreites zu übernehmen. .................................lest bitte auch weiter im link
Was ist ein vorliegender Titel
Durchführung des Mahnverfahrens


Oktober 4 Monate - Welche Firma die sich sicher ist zu gewinnen zieht die Sache so in die Länge.
Das obwohl man durch eine Anfechtung ganz klar erklärt hat, dass man nicht zahlt.
Da sie wissen, dass man nicht zahlt , wird wohl kaum ein Mahnbescheid kommen. Denn der kostet denen ja erst einmal Geld. Das sie mit den angeblichen Kunden vor Gericht gehen,habe ich in den ganzen Jahren noch nichts gefunden.

Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft - Urteile - Werbung - Wirtschaft - Themen - vzbv
Web.de Clubmitgliedschaft als Geschenk "verpackt" ist unzulässig

web.de erneut wegen irreführender Treueaktion verurteilt
LG Koblenz vom 25.06.2009 (1 O 30/09) - rechtskräftig

Ich würde mitteilen, dass diese Forderung nicht rechtens ist und ich die Sache angefochten habe.
Sie sollen sich die vollständigen Unterlagen von ihrer Mandantin vorlegen lassen.
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Alt 30.01.2012, 16:20   #74 (permalink)
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Okay dann brauche ich mir wegen dem Schufa Eintrag wohl nicht all zu große Sorgen machen, aber soll ich dann nochmal nen Brief per Einschreiben an 1&1 schicken wo drinnen steht das die Forderung nicht rechtens ist und ich diese bereits angefochten habe?

Reicht das dann und soll ich die Briefe vom BID weiterhin ignorieren?
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Alt 30.01.2012, 16:29   #75 (permalink)
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Du hast doch von der Inkasso Post bekommen.
Dann würde ich auch da hin schreiben. Mitteilen, dass der angebliche Vertrag nicht besteht. Das du die Sache auch angefochten hast.
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Alt 30.01.2012, 16:30   #76 (permalink)
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Okay alles klar dann setzt ich das schreiben auf und schicke es an die BID.

Was ist wenn die nicht darauf reagieren? Von web.de kam nämlich damals auch nichts als ich das Schreiben per Einschreiben geschickt habe, ausser das es entgegen genommen wurde.
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Alt 30.01.2012, 16:51   #77 (permalink)
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Wenn ich einen Vertrag angefochten habe , ist der von meiner Seite aus ungültig gemacht worden.
Wenn die andere Seite meint ,es gebe diesen Vertrag und ich muss zahlen, müssten sie klagen.
Aber ich habe noch kein Urteil darüber gefunden. Ich schätze es wird auch nie ein Urteil geben.
Wie lange diese Art der Abzocke geht weiss ich nicht. Aber ich habe schon Beiträge darüber aus dem Jahr 2004 gefunden.
Ganz selten soll wohl mal ein Mahnbescheid aufgeschlagen sein. Dem wurde widersprochen und danach soll dann Ruhe gewesen sein.

Wenn die nicht antworten sparrste dir das lesen .
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Alt 30.01.2012, 16:58   #78 (permalink)
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Alles klar dann werde ich das so handhaben, danke für deine Hilfe.
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Alt 07.02.2012, 11:30   #79 (permalink)
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So und nun kam schon die nächste Post das ich angeblich bis Oktober 2012 einen Vertrag habe...finde das schön langsam ne bodenlose Frechheit das wenn ich reinschreibe ich habe sofort widerrufen das ich einen Vertrag habe!!!

Mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich diesen Vertrag zum 05.10.2011 bei 1&1 Mail & Media GmbH angefochten bzw. widerrufen habe ist dieser somit ungültig, weiß jetzt nicht wieso ich von Ihnen Post bekomme da kein Vertrag zwischen mir und 1&1 besteht. Diese Forderung ist nicht rechtens und deshalb wurde Sie auch gleich darauf hin angefochten. Im übrigen steht im Internet genügend über diesen Web.de Club, also sparen Sie sich die Briefe, denn der Vertrag wurde angefochten und ist somit von meiner Seite aus seit dem 05.10.2011 ungültig und gekündigt.


Das kam zurück:



Was ist daran falsch geschrieben?? Ich habe doch reingeschrieben das ich diesen Vertrag widerrufen habe, und dazu habe ich eigentlich 14 Tage nach ANGEBLICHEN abschluss Zeit...wollen die mich weiterhin ärgern oder soll ich das alles jetzt einfach links liegen lassen und auf den gelben Zettel vom Amtsgericht warten?


Anm.
wenn man solcche Sachen ins Netz stellt dann sollte man alle pers. Daten schwärzen

Geändert von De kleine Eisbeer (07.02.2012 um 13:09 Uhr) Grund: Grafik gelöscht
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Alt 07.02.2012, 13:02   #80 (permalink)
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Leute schreibt nicht immer das Wort Kündigung mit in den Briefen. Klar das die es aufgreifen und dann sagen, ihr müsst zahlen. Denn Kündigen kann man einen Vertrag nur zum Ende der Laufzeit.

Ich würde noch einmal was schreiben.
Es wird behauptet das ich einen Web.de Club Vertrag abgeschlossen habe . Den ich aber niemals angeklickt bzw. unterschrieben habe.

Der angebliche Vertrag wurde von mir zuerst angefochten !!! Also von meiner Seite aus ungültig gemacht. Erst danach teilte ich am Ende des Schreiben vom 05.10.2011 mit , dass er auch gekündigt ist. Das Wort gekündigt ist in dem Fall nicht mit einer Kündigung wie sie sie nun auslegen zu verstehen.
Somit habe zuerst ganz klar mitgeteilt , dass der Vertrag von meiner Seite aus durch die Anfechtung ungültig gemacht worden ist und das Wort gekündigt betrifft ja den selben Zeitpunkt wie die Anfechtung . Kann ja nicht im Nachhinein einen ungültigen Vertrag kündigen.
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