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iVeDAkiLLa

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Okay dankeschön, wusste ich leider nicht...werde dann diesen Text an BID schicken, aber ich bin mir sicher das wieder nur kommt ich soll zahlen...hoffentlich sind wir dann nicht irgendwann bei 500€ und ich muss wirklich noch bezahlen... Web.de ist echt das allerletzte mit dieser dummen Fangaktion!!! :(
 

Niclas

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..hoffentlich sind wir dann nicht irgendwann bei 500€ und ich muss wirklich noch bezahlen... Web.de ist echt das allerletzte mit dieser dummen Fangaktion!!! :(
web.de betreibt diese Bauernfängermethode seit mindestens acht Jahren und hat noch nie jemanden verklagt, der sich geweigert hat zu zahlen.
 

iVeDAkiLLa

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Ich schreibe jetzt ein letztes mal an BID und dann wars das für mich auch...kann ja wohl nicht angehen, vorallem wenn man wirklich nichts abgeschlossen oder unterschrieben hat ^^
 

Nilo

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Hallo Allerseits,

Nachdem ich seit September letzten Jahres ebenfalls eine "Brieffreundschaft" mit web.de und deren Freunden BID und Hölein&Feyler pflege, bräuchte ich auch euren Rat.

Erstmal eine Kurzfassung des bisherigen Verlaufs:

Ursprung "Das Geburtstagsgeschenk" im Freemail Account.
Im September kam der erste Brief "letzte außergerichtliche Mahnung", woraufhin ich sofort mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale und Einschreiben mit Rückschein widersprochen habe. Es folgt der übliche Briefwechsel mit BID und Anwaltskanzlei.

Anfang Januar kam dann der Mahnbescheid. Ich habe natürlich widersprochen, nach Besprechung mit einer Verwandten die Ahnung von Jura hat, aber noch keine Anwältin ist.

So, ich dachte jetzt ist Ruhe... weit gehfehlt!

Zunächst kam ein Brief in dem mein Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde mit erneuter Aufforderung zu zahlen, bzw. einem Vergleichsangebot.

Der Hammer kam dann gestern:

Hönlein&Feyler droht mir mit Klageerhebung sollte ich mich nicht bis 14.02. (nächsten Dienstag) mit ihnen in verbindung setzen. angeblich haben die versucht mich zu erreichen.

Mail an Verbraucherschutz mit allen Infos ist raus, ich fürchte nur, dass die vor Montag keiner mehr liest.

So, was mache ich jetzt?
 

schnippewippe

New member
Anfang Januar kam dann der Mahnbescheid. Ich habe natürlich widersprochen, nach Besprechung mit einer Verwandten die Ahnung von Jura hat, aber noch keine Anwältin ist.

So, ich dachte jetzt ist Ruhe... weit gehfehlt!

Zunächst kam ein Brief in dem mein Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde mit erneuter Aufforderung zu zahlen, bzw. einem Vergleichsangebot.

Der Hammer kam dann gestern:

Hönlein&Feyler droht mir mit Klageerhebung sollte ich mich nicht bis 14.02. (nächsten Dienstag) mit ihnen in verbindung setzen. angeblich haben die versucht mich zu erreichen.

Mail an Verbraucherschutz mit allen Infos ist raus, ich fürchte nur, dass die vor Montag keiner mehr liest.

So, was mache ich jetzt?
Ich frage mich was diese Schreiberei vom Anwalt nach dem Mahnbescheid soll. Normal ist das ja nun echt nicht. Warum ist er nicht weiter gegangen.
Denn
Die angemahnte Forderung ist berechtigt
Da bei Widerspruch des Schuldners gegen den gerichtlichen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid, die Forderung vor ein Gericht geht, das prüft, ob die Forderung berechtigt ist, sollten nur für Forderungen ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden, die auch beweisbar gegen den Schuldner bestehen.

Auch wenn eine Forderung zwar tatsächlich gegenüber einem Schuldner besteht, sich diese vor Gericht jedoch nicht beweisen lässt, gilt diese Forderung als nicht berechtigt. In diesem Fall trägt die Kosten für das Gerichts- und Mahnverfahren der Gläubiger bzw. Antragsteller des Mahnbescheides.
Dazu findet man hier noch diesen Eintrag.
6.3. Ordentliches Streitverfahren

Das sich an den Widerspruch anschließende Streitverfahren folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses. Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wurde, fordert den Antragsteller unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen zu begründen, § 697 ZPO.

Geht die Anspruchsbegründung durch den Antragsteller nicht rechtzeitig bei Gericht ein,
so wird - allerdings nur auf Antrag des Antragsgegners - ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Dabei setzt das Gericht eine erneute Frist für die Anspruchsbegründung.
Was ja wohl keiner der Opfer machen wird.

Meine Rechnung. Anfang Januar Mahnbescheid . 14 Tage Widerrufszeit dann 14 Tage zur Klageerhebung . Jetzt haben wir schon den 10.Februar und die Mahnungen fangen wieder an.
Ziehe selber deinen Schluss daraus.

.
 
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Nilo

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Danke schonmal!

Der Verbraucherschutz hat mich sogar noch angerufen, allerdings mit nicht besonders guten Nachrichten. Laut der Dame am Telefon hätte ich mich schon viel früher an die wenden sollen. Jetzt könnte man nichts mehr machen, außer zu hoffen, dass die eben doch nicht klagen.

Die Frage ist sollte ich auf den Brief der Kanzlei reagieren, sie fordern derzeit ja "nur", dass ich mich mit ihnen bis spätestens 14.2 wegen einer außergerichtlichen Regelung "melden" soll.

Ich dachte an ein Schreiben in dem ich auf die bereits vorhandenen Urteile bezug nehme und darauf, dass das Vorgehen nicht rechtens ist.


Ich habe keine besonders große Lust darauf dass versucht wird an mir ein "Exempel zu statuieren".

Ich habe bisher auch immer nur die Aussage gefunden, dass keine Klage erhoben wurde, aber noch nie, dass nach dem Ablehnen des Mahnbescheides noch was kam.

Also wie kann ich weiter verfahren? Sollte ich mir einen Anwalt suchen?

edit:

D. h. die können eigentlich keine Klage einreichen, da die Frist bereits abgelaufen ist? (Sie können schon, das ist klar, aber nicht im Bezug auf den Mahnbescheid?)
 
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schnippewippe

New member
Danke schonmal!

Der Verbraucherschutz hat mich sogar noch angerufen, allerdings mit nicht besonders guten Nachrichten. Laut der Dame am Telefon hätte ich mich schon viel früher an die wenden sollen. Jetzt könnte man nichts mehr machen, außer zu hoffen, dass die eben doch nicht klagen.
Wie ich die Sache sehe.
Sie hat wohl nicht nachgerechnet. Sonst wäre ihr aufgefallen, dass die Frist der Klage nach dem Mahnbescheid schon abgelaufen ist. Wieso hat der Anwalt die Sache nicht weiter durchgezogen und dem Gericht die Beweise ,das du zahlen musst, vorgelegt und somit eine Klage auf den Weg gebracht. Wieso schreibt er dich weiter an.
Zunächst kam ein Brief in dem mein Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde mit erneuter Aufforderung zu zahlen, bzw. einem Vergleichsangebot.
Wenn er Klage erhoben hätte- warum nun das Vergleichsangebot. Wenn du das eingeht musst du dann auch zahlen. Aber warum überhaupt dieses Angebot wenn ihm seiner Meinung nach die volle Summe zusteht.Wer einen Vergleich anbietet ist für mich, seiner Sache aber gar nicht sicher .

Die Frage ist sollte ich auf den Brief der Kanzlei reagieren, sie fordern derzeit ja "nur", dass ich mich mit ihnen bis spätestens 14.2 wegen einer außergerichtlichen Regelung "melden" soll.
Das hast du ja schon oft genug gemacht . 4 Tage Zeit finde ich auch mehr als kurz.

Wenn du es gar nicht aushälst.
Teile kurz mit, dass du ja schon alles in der Sache mitgeteilt hast und er sich den ganzen Schriftwechsel von seiner Mandantin vorlegen lassen möchte. Daraus geht hervor, dass du keinen Vertrag dieser Art eingegangen bist.Das es für dich keinen Grund gibt ,für einen Vertrag den es nicht gibt, einen Vergleich einzugehen.
Schicke ruhig das von der Verbraucherzentrale mit.

Mehr würde ich auf keinen Fall schreiben. Man kann schnell einen Fehler machen.

Wenn du es gar nicht aushälst gehe zum Amtsgericht und frage nach einen Rechtsberatungsschein.
Sie benötigen anwaltlichen Rat oder müssen Ihr Recht vor Gericht durchsetzen? Der deutsche Staat hilft mit verschiedenen Angeboten, damit Menschen trotz geringem Einkommen die Möglichkeit ha-ben, zu ihrem Recht zu kommen.

Hast du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung. Die könnte dir ja auch deine Angst nehmen.

Wie schon geschrieben. In den ganzen Jahren ging es noch nicht bis zum Gericht.
Aber die Entscheidung was du machst liegt bei dir. Die können wir dir nicht abnehmen.

edit:

D. h. die können eigentlich keine Klage einreichen, da die Frist bereits abgelaufen ist? (Sie können schon, das ist klar, aber nicht im Bezug auf den Mahnbescheid?)
Ich denke mal du hast noch Unterlagen - Kopie davon ? ! Also Unterlagen mit der Aktenzeichen-Nummer. Dann rufe beim Gericht an und frage nach ,was aus der Sache geworden ist. Da man dich weiterhin Seitens des Anwalts wegen Zahlung anschreibt und du das ünerhört findest.

Mehr kann ich dir echt nicht schreiben damit du ruhiger wirst.
 
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Nilo

New member
Und wieder ein Danke von meiner Seite, deine Anwort hat mir sehr geholfen!

Ich werde die Idee mit dem Brief noch mit meiner Vewandten besprechen, sie kann mir sicher sagen auf was ich aufpassen muß.

Danke für den Tipp mit dem Gericht, das werde ich sicherlich machen!

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht, von dem her würde es dann leider auch teuer werden...

Ich werde jetzt erstmal den Brief aufsetzen und dann weitersehen.

Was mir gerade noch einfällt: Die Dame vom verbraucherschutz meinte auch zu mir, dass die in rechtlichen Dingen nicht weiter helfen können, da sie sich nicht auskennen. Der Verbraucherschutz kann laut ihrer Aussage nur helfen wenn nichts ernsthaft rechtliches im Raum steht... mh. Ich weiß jetzt auch nicht wie ich das finden soll. Also entweder gleich am Anfang an den Verbraucherschutz wenden oder garnicht?

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Vielen Dank!
 
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Nilo

New member
Was web.de direkt betrifft habe ich den entsprechenden Widerruf geschrieben, mehr Kontakt hatte ich anschließend nicht mehr, außer den Widerspruch gegen den Mahnbescheid, aber der stellt ja keinen direkten Kontakt dar.

Mit der Anwaltskanzlei hatte ich noch keinerlei direkten Schriftverkehr.

Meine Idee war, dass ich mich zusätzlich zur Aufforderung sich den Schriftverkehr von web.de zukommen zu lassen noch auf die entsprechenden Gerichtsurteile und Unterlassungsklagen des Verbraucherschutzes berufe, mehr wollte ich auch nicht schreiben.

Mit dem Anruf beim Amtsgericht werde ich wohl warten müssen bis Montag, da keine Sprechzeiten mehr, klar ist ja auch Freitag.

Was ich außerdem gerade noch gesehen habe ist: Der Mahnbescheid kam vom Mahngericht Mayen. Wie es aussieht kann man die Mahnbescheide dort mittlerweile im Internet beantragen...was ein zufall
 
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schnippewippe

New member
Hallo iVeDAkiLLa :thumbsup:

Ich habe deine Pn erhalten. Sehr interessant , dass der Kunde der Inkasso nun bereit ist einen Teil der Kosten ( 34€ ) zu übernehmen.
Sind das nicht die Inkassokosten ?

Wenn ein Inkasso/Anwalt schon anfängt zu handeln schätze ich mal, dass sie genau wissen das Ihre Forderung wohl kaum durchsetzbar ist.
Wer verzichtet denn freiwillig auf einen Teil des Geldes ?

Vielleicht sollte man da Mitgliederverzeichnis BDIU e.V. Berlin mal hin schreiben und und mitteilen, dass dieses Inkasso weiterhin Geld fordert, obwohl sie wissen das der Vertrag wegen Täuschung angefochten wurde.
Dann die Urteile usw. mitschicken.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/304-web-de.html#post2061

Web.de ? Wikipedia unter Kritik
 

iVeDAkiLLa

New member
Hi schnippewippe,

ja echt komisch das die jetzt nur noch 70€ anstatt den knapp über 100€ wollen nachdem ich den Brief abgeschickt habe.

Soll ich nun nochmal was schreiben oder es einfach dabei belassen?

PS: Hier noch das Schreiben anbei:

 
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schnippewippe

New member
Was willst du denn da jetzt noch schreiben. Du hast den angeblichen Vertrag angefochten. Sie haben auch bestätigt, dass es eingegangen ist. Das aber Web.de der Meinung ist,das Geld steht ihnen zu.
Da dieses Inkasso ja bei der Mitgliederverzeichnis BDIU e.V. Berlin Mitglied ist, müsste das Inkasso nun die Schreiberei beenden.
Denn die Mitgliederinkassos fordern nicht bei strittigen Sachen weiter ein. Wenn doch ! Würde ich das melden !
Über den BDIU
BDIU distanziert sich von „DOZ Deutsche Zentral Inkasso“

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.
Man übersehe bitte nicht das Wort teilweise. Hier bei dem User iVeDAkiLLa ist des ein Vergleichsvorschlag . Man kürzt den Betrag um einen bestimmten Teil. Das macht man doch nur dann, wenn man sich nicht sicher ist ob man gewinnt. Oder man sicher ist das man nicht gewinnt.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Denn die Mitgliederinkassos fordern nicht bei strittigen Sachen weiter ein. Wenn doch ! Würde ich das melden !
Kein Inkasso betreibt strittige Forderungen.(Ausnahme die unseriösen) Wird die Forderung strittig gestellt geht der Auftrag an den "Gläubiger" zurück.
Was hier auch geschehen ist,Ergebnis Vergleichsangbot.
Lehnt man dies ab bleibt nur die Klage über da der Gläubiger mit einem Widerspruch beim Mahnbescheid rechnen muß.
 

iVeDAkiLLa

New member
Soll ich dann jetzt doch nochmal antworten?

Wenn ja was soll ich reinschreiben das es keine Leichtsinnsfehler enthält?

Wäre euch sehr dankbar dafür!!
 

schnippewippe

New member
Wenn du unbedingt antworten willst um deine Nerven zu beruhigen,
schreibe ganz kurz !!!
Vielen Dank für ihr Angebot vom.......... Was ich hiermit ablehne. Der Grund dafür ist meine schon am .......geschickte Anfechtung des angeblichen Vertrag.

Ende aus.
 
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