Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab ( Geschäftsführer ein Herr Frank D.

schnippewippe

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Jetzt also auch im Wettbewerbsrecht: Massenabmahnung der Rechtsanwälte U+C für KVR Handelsgesellschaft mbH alias Frank D. – wir informieren kostenlos
Heute wurden uns gleich mehrere Abmahnungen der “KVR Handelsgesellschaft mbH”, Priel 5, 85408 Gammelsdorf vorgelegt, Geschäftsführer der Firma ist ein Herr Frank D..

Interessant an diesen Abmahnungen ist insbesondere die Kombination aus dem Geschäftsführer der Firma, Herrn Frank D., und der die Abmahnung verfassenden Kanzlei “Urmann + Collegen” (kurz: U+C genannt).

Zunächst zu Herrn D.: Dieser ist seit vielen Jahren bekannt als findiger “Internetunternehmer”, der mit so vertrauenswürdigen und nützlichen Angeboten wie Drive2u.de und Live2gether.de und aktuell auch weiterhin “Mitfahrzentrale24.de” (Angebote der Paid Content GmbH, vorher OPM Media GmbH) die Möglichkeiten des deutschen Vertragsrechts auszuschöpfen versucht (ich habe dies Passage bewusst so zurückhaltend formuliert, an anderen Stellen sind durchaus auch andere Bezeichnungen für die Geschäftsmodelle dieses Herrn zu lesen).

Dann die Kanzlei U+C – War da nicht auch was?.................weiter im link
Wer F,D nicht kennt - hat die Abzocke verpennt. :whistle:

Frank D. – Mutation vom Abofallenabzocker zum gewerblichen Massenabmahner
Wie einem Beitrag von RA Alexander S. auf it-recht-deutschland.de unter “Filesharing-Abmahner goes Wettbewerbsrecht: Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab“ jüngst zu entnehmen ist, hat nicht nur die einschlägig bekannte Kanzlei U+C ihr “Portfolio” erweitert, sondern auch ihr Auftraggeber; eine KVR Handelsgesellschaft mbH, viel besser bekannt unter ihrer vorherigen Firmierung: OPM Media GmbH, GF: Frank D..

Weshalb es sich hierbei um gewerbliche Massenabmahnungen handeln könnte, offenbart sich in einem aktiven Stellenangebot seines Freundes Bernhard S. (Olivosmedia GmbH, Onlinequiz GmbH, DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH):.......................weiter im link
Posts mit dem Label Bernhard S. werden angezeigt.


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schnippewippe

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Massenabmahnung Rechtsanwälte U+C für KVR Handelsgesellschaft mbH alias Frank Dr*****r: Die große Abmahnliste hier zum Abruf

U+C Rechtsanwälte Abmahnung Wettbewerbsrecht: KVR ...
www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de › News
KVR Handelsgesellschaft mbH (Frank Dr****r) Abmahnung U+C: um was geht es?
In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geht es um den Vorwurf, dass ein Internetauftritt zum Nachteil des Verbrauchers rechtsfehlerhaft sein soll. Es sollen Fehler in den AGB erfolgt sein, die Widerrufsbelehrung soll feherhaft sein oder auch ganz fehlen.
In den bisherigen Fileshring-Abmahnungen ging es um die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Der Vorwurf war in jeder Abmahnung, die Schreiben der U+C Rechtsanwälte waren daher als eine Art Serienbrief ausgestaltet und unterschieden sich nur in dem jeweiligen Rechteinhaber, der abgemahnten Person, dem abgemahnten Werk sowie der IP-Adresse und dem Zeitpunkt. Dies ist bei den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ein wenig anders. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ein wenig komplexer. Da die Anzahl der verbraucherschützenden Normen, bei denen ein Verstoß abgemahnt werden kann, schier unermesslich ist, ist bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen.
Abmahnungen erfolgen beispielsweise, wenn beim Angebot an Verbraucher überhaupt keine Widerrufsbelehrung erfolgt, wenn eine fehlerhafte oder veraltete Widerrufsbelehrung verwendet wird oder wenn zum Nachteil von Verbrauchern in den AGB Klauseln verwendet werden, die unzulässig sind. Daher ist die Gestaltung der AGB so wichtig.
In der Abmahnung wird mitgeteilt, es liege ein Wettbewerbsverhältnis und ein Wettbewerbsverstoß vor, weshalb Ansprüche auf

Unterlassung

sowie
Erstattung von Rechtsanwaltkosten


Was unter dieser Überschrift steht !!!!!!!
KVR Handelsgesellschaft mbH (Frank Dr***r) Abmahnung: Update 13.08.2012 zum möglichen Rechtsmissbrauch
sollte sich jeder User durchlesen !!!!!!!!

......................weiter im link
bei Amazon.de Verkaufs-Account: Informationen zu KVR Handelsgesellschaft mbH

kvr-onlineshop.de
http://imageshack.us/photo/my-images/9/anschiess4.png/

Impressum bevor die Seite zur Baustelle wurde.
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Baustelle.
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Ich habe mal die Bewertungen der ersten Kunden bei Amazon..de gesichert.
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Die schicken Abmahnungen :mad: Und die sie bekommen müssen sich einen Anwalt nehmen :mad: Ich verstehe die Welt nicht mehr.



30.07.2012Der Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen
der-rechtsmissbrauch-bei-abmahnungen/"

Nicht jede Abmahnung muss sich der abgemahnte Händler gefallen lassen.[[/URL] In Einzelfällen stellen sich Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich dar, insbesondere dann, wenn diese in erster Linie zur Generierung von Kostenerstattungsansprüchen ausgesprochen werden.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem kürzlich im Volltext veröffentlichten Urteil zum Bauheizgerät-Fall (BGH, Urteil v. 15.12.2011, Az. I ZR 174/10) einige Anforderungen zum Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Wettbewerbsrecht definiert. In dem Fall hatte ein gewerblicher eBay-Verkäufer ein Bauheizgerät mit den Worten „2 Jahre Garantie“ beworben, ohne dabei die angeblich gem. § 477 Abs. 1 S. 2 BGB notwendigen Angaben zur Garantie zu machen. Der abmahnende Mitbewerber verlangte daraufhin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten. Der eBay-Verkäufer gab sodann eine Unterlassungserklärung ab, jedoch nicht die vom Wettbewerber vorformulierte, sondern eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung, d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich und mit der Verpflichtung zur Zahlung einer unbezifferten Vertragsstrafe, die je nach Einzelfall durch den Abmahner bemessen werden kann..................weiter im link
Vielleicht ganz gut auf den Schock.


Kostenlose Abmahnungs-Hotline

Rufen Sie uns an – MO bis FR von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung.
0800 / 100 41 04

über das Handelsregister
Ebenso interessant ist der von uns bereits beschaffte Handelsregisterauszug der Firma KVR. Zwar existiert diese juristische Person zumindest „schon“ seit Dezember 2010, aber unter anderer Firma und mit einem anderen Geschäftszweck. Der neue Name und der Geschäftszweck „Online-Shop“ wurden erst am 29.06.2012 beschlossen und gestern (!) ins Handelsregister eingetragen.

Unter der alten Firmenbezeichnung OPM Media GmbH ist die Firma mit dem selben Geschäftsführer (Frank Drescher) in den letzten zwei Jahren schon als Internetabzocker mit den Portalen mitfahrzentrale-24.de, Drive2u.de und Live2gether.de unterwegs gewesen.
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schnippewippe

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Die IT-Recht Kanzlei hat die richtige Abwehrstrategie für Sie.

Unter der Telefonnummer +49 (0)89 / 130 1433 - 0 stehen wir von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr durchgehend für eine Sofortberatung zur Verfügung.
Service der IT-Recht Kanzlei:

Das Wichtigste vorweg: Ihr erster Kontakt mit uns ist kostenlos und absolut unverbindlich.
Sie schildern uns den Sachverhalt und schicken uns eine Kopie der Abmahnung per E-Mail an info@it-recht-kanzlei.de oder per Fax an 089 / 130 1433 - 60.
Wir geben Ihnen hierzu eine kurze Einschätzung, schildern Ihnen die weiteren Handlungsmöglichkeiten und erläutern Ihnen, inwieweit wir Sie weiter beraten oder juristisch vertreten können.......................................weiter im link

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schnippewippe

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IHK -Industrie und Handelskammer
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren - Abmahnung - Einstweilige Verfügung - Unterlassungsklage
Ein Recht, gegen einen Wettbewerbsverstoß vorzugehen, gibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

- Mitwettbewerbern, also jedem Gewerbetreibenden, der Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt, mit ihnen handelt oder sie sonst in den geschäftlichen Verkehr bringt.................viel mehr darüber im link
Also der hat doch nur eine Baustelle als Seite eingestell.Und liefern konnte er ja auch nicht.
Das teilen ja die Kunden bei Amazon..de ganz klar mit.
Damit man auch noch später die Erklärungen ( warum keine Lieferung ) mal sehen kann. Ist eh immer die gleiche Antwort.



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schnippewippe

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U+C Rechtsanwälte nun selbst am “Pranger”? Die große Abmahnliste im “Fall Drescher”

Und weiter geht es mit der erweiterten Liste


U+C Rechtsanwälte nun selbst am “Pranger”? Die große Abmahnliste im “Fall Drescher” (Update)

Es sind nicht die Gegner der U+C Rechtsanwälte, die an den virtuellen “Pranger” gehören.

Die Staatsanwaltschaft Landshut ist jedenfalls über den Fall informiert und prüft derzeit die Sach- und Rechtslage, das Aktenzeichen werden wir hier in Kürze veröffentlichen.

Wenn auch Sie sich zu Unrecht abgemahnt und geschädigt fühlen, teilen auch Sie uns Ihren Fall mit............................aus dem link
 
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schnippewippe

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Neu im abmahnBAROMETER:
Abmahnung von der KVR Handelsgesellschaft mbH durch die U + C Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverletzungen - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

Laut der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH soll unser Mandant seine Kunden falsch über die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe bestellter Ware aufklären.

Im Einzelnen:

In dem Abmahnschreiben von den U + C Rechtsanwälten wird unserem Mandanten vorgeworfen, er würde unfreie Sendungen nicht annehmen; daher verstoße er gegen § 357 II 2 BGB.
Ich habe mal bei Google mich umgeschaut.

Bereits mehrfach hat das OLG Hamburg die Verwendung der Klausel “Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” untersagt. Das LG Düsseldorf stellte nun klar, dass auch die tatsächliche Verweigerung der Annahme unfreier Rücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechtes einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Lesen Sie mehr über dieses Urteil.......................im link hier
Würde mir auch mal die Kommentare mit durchlesen.

Hier noch ein anderer Beitrag.


Auch das noch: Händler müssen unfreie Rücksendungen annehmen, sonst Abmahnung (LG Bochum)


Internetrecht - abmahnung-unfreie-ruecksendungen

Rücksendungen im Falle des Widerrufes stellen einen erheblichen Kostenfaktor für den Internethandel dar. Wer einfach eine unfreie Rücksendung erhält als Händler, d. h. eine Sendung, die nicht frankiert wurde, weiß oftmals weder Auge um Auge mit dem Briefträger, wer ihm warum etwas gesandt hat, noch ob die Rücksendung berechtigt war.

Nach der beliebten aber unwirksamen und wettbewerbswidrigen Klausel "Unfreie Sendungen werden nicht angenommen." im Rahmen der Widerrufsbelehrung, gibt es nunmehr einen neuen Aspekt zum Thema "Unfreie Rücksendungen".

LG Bochum


Es kann nach Ansicht des Landgerichtes Bochum (LG Bochum, Beschluss vom 06.05.2010, Az.: I-12 O 80/10) wettbewerbswidrig sein, wenn der Internethändler unfrei zurückgesandte Ware nicht annimmt. Dieser Fall gilt, wenn die Rücksendung in Ausübung des Widerrufsrechtes erfolgt. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Offensichtlich, uns ist nur der Tenor dieses Urteils bekannt, kann der Händler die Annahme der Ware verweigern, wenn der Verbraucher im Rahmen der sogenannten 40-Euro-Klausel zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet ist.

Zweifelhafte Entscheidung....................weiter im link
Bemerkung aus dem vorigen Link

Zweifelhafte Urteile

Nach unserer Auffassung ist zwischen dem wohl unstreitig wettbewerbswidrigen Hinweis "Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen." im Rahmen einer Widerrufsbelehrung und in AGB bspw. und dem tatsächlichen Umstand, dass der Händler nicht alles entgegennimmt, was der Briefträger eben unfrei vorlegt, ganz erheblich zu unterscheiden.



Abschließend geklärt ist die Rechtslage jedoch nicht. Berücksichtigt man dann, dass der Internethändler nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH auch noch die Hinsendekosten zu erstatten hat, läuft die Kalkulation von Internetangeboten für die Händler aus dem Umstand heraus, auf jeden Fall angeblich auch unfreie Rücksendungen immer entgegennehmen zu müssen, vollkommen aus dem Ruder.
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Sgt. Pepper

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Ich habe mal bei Google mich umgeschaut.
Das ist aber nur für den geschilderten Einzelfall relevant und eher dazu geeignet einen Nebenschauplatz aufzubauen.
Im Wesentlichen geht es bei den Abmahnungen von U+C für die KVR um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. In dem Zusammenhang verweise ich mal auf den vorher schon einmal verlinkten Artikel:

Sind die Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?

Rechtsmissbräuchlich ist es allerdings, wenn die Abmahntätigkeit des abmahnenden Unternehmens in keiner Relation mehr mit der eigenen Geschäftstätigkeit steht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11, hier) oder ein Shop mit den Produktabbildungen und -texten eines anderen Onlinehändlers versehen ist, der Webauftritt also ersichtlich nur pro forma geführt wird, um eine Aktivlegitimation für die eigene Abmahntätigkeit zu konstruieren. Es ist also die Gesamtschau an Indizien, welche einen Rechtsmissbrauch belegt. Aus unserer Sicht sind weitere Indizien gegeben, die für einen solchen Rechtsmissbrauch sprechen.
 

schnippewippe

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Das ist aber nur für den geschilderten Einzelfall relevant und eher dazu geeignet einen Nebenschauplatz aufzubauen.
Im Wesentlichen geht es bei den Abmahnungen von U+C für die KVR um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. In dem Zusammenhang verweise ich mal auf den vorher schon einmal verlinkten Artikel:

Sind die Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?
Wenn ich bei Google sehe wie viele Gewerbe das so machen ,wie die Abgemahnten hier , sollte mein Post ""die Gewerbe"" die das mit der """ keine unfreie Rücksendung """ machen zum Nachdenken anregen.
Ich schätze das hier auch Gewerbe liest die keine Abmahnung erhalten haben und die Sache nach meinen Post überdenkt.

Auch wenn das nicht so wirklich hier her gehört.
Ich bekomme eine Lieferung ( mehr als 40 €. ) Bedingung : Zahlung per Rechnung nach Lieferung. Ist aber nicht so wie ich dachte. Schicke das nun unfrei zurück.

Unfreie Sendungen werden seitens der Deutschen Post als "Unfrei / Empfänger zahlt" gekennzeichnet und müssen mit einem Absender versehen sein.

Die unfreie Versendung ist nur bei Paketen möglich. Dem Empfänger entstehen Kosten in Höhe von 15,00 Euro. Ist die Sendung zusätzlich als "Sperrgut" vermerkt, entstehen Kosten in Höhe von 38,80 Euro.

Das Gewerbe muss es annehmen.
Dann wird das Gewerbe auch noch bestraft. Kein Wunder das man jetzt fast überall nur noch per Vorkasse bestellen kann. Was den Abzockern sehr hilfreich ist.

Ich kenne das mit den Retourenschein der im Paket liegt oder man fordert ihn an. Ist ja nicht so teuer.


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schnippewippe

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Wieder zurück zu

Kanzlei U+C mahnt jetzt auch AGB-Fehler ab Geschäftsführer Herr Frank D.;)

antiabzockenet.blogspot.com hat noch mal eine Zusammenfassung mit dem was bei Anwälten darüber geschrieben steht eingestellt.

Für die User die erst jetzt mit der Abzocke zu tun bekommen haben.
Schaut Euch mal im ersten Beitrag unten den Briefkasten an.
2 Plätze sind da noch frei.

Wer mehr darüber wissen will, kann im Blog auf der linken Seite danach suchen und anklicken.
Oder auch hier danach suchen :unsure:
antiabzockenet.blogspot.com: Frank Drescher


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schnippewippe

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Abofalle, Abmahnung? TV-Interview für Sat 1 Akte 20.12 mit Rechtsanwalt Uwe Ma***ens
Neuste MELDUNG:

Am Mittwoch, 15.08.2012,
war ein Fernseh-Team von Akte 20.12 von SAT 1 bei uns. SAT 1 wurde auf unseren unermüdlichen Einsatz für geprellte Internetopfer aufmerksam. Die Fragen des gut informierten und fachkundigen Redakteurs wollten schier kein Ende nehmen. Über zwei Stunden wurde gedreht. Daraus soll dann eine Kurzversion von 5 – 10 Minuten Interview mit Rechtsanwalt Uwe Mar***s werden. Es ging um zwei hochbrisante Themen: einmal die neue Masche der Abofallen und Internetabzocker, zum anderen das neue Abmahnwesen bei Internetshops.



Die SENDUNG AKTE 20.12 mit Ulrich Meyer wird voraussichtlich am Dienstag, 04.09.2012, um 22.20 Uhr, auf SAT 1 gezeigt. Schauen Sie es an und schreiben Sie uns Ihre Meinung – als Mail oder hier als .....................im link
 
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schnippewippe

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KVH Handelsgesellschaft mbH bei “ersatzteilpartner.de” gekündigt,

KVH Handelsgesellschaft mbH bei “ersatzteilpartner.de” gekündigt, danach: DDoS Attacke auf unseren Server

31.08.2012
Am gestrigen Nachmittag haben wir im Auftrag der Jürgen JORDAN GmbH der KVR Handelsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Frank Drescher den auf der Plattform “ersatzteilpartner.de” betriebenen Affiliate-Shop “www.kvr-ersatzteilshop.de” mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Grund für diesen Schritt war die Tatsache, dass KVR Handelsgesellschaft mbH die renommierte Händlerplattform offenbar zu dem Zweck nutzen wollte, für die zahlreichen ausgesprochenen Abmahnungen ein Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten zu begründen.

Für solche Zwecke steht unsere Plattform nicht zur Verfügung

teilte uns der Geschäftsführer der Jürgen JORDAN GmbH, Herr Mark Jordan, in einem zuvor geführten Telefonat mit und beriet mit uns die Möglichkeiten, wie dieser Missbrauch beendet werden könnte.

Wir wünschen uns, dass auch andere Plattformbetreiber, wie Herr Jordan, eine klare Haltung zeigen und es Herrn Drescher und seinen Firmen nicht ermöglichen, sich auf Kosten kleiner Online-Händler “reich zu mahnen”..........................weiter im link

Auch das finde ich Interessant. Also vorsichtig sein ,beim schreiben der eigenen Meinung.
Ich möchte hier keine Vermutung aussprechen, wer dafür verantwortlich gewesen sein könnte.

Update: Offenbar gab es eine Beschwerde über unseren Blog bei Jurablogs – dort sind wir jetzt auch gesperrt.

Wer – wie ich es bereits getan habe – dazu Fragen stellen möchte, bitte per Mail an Herrn Matthias Klappenbach unter redaktion@jurablogs.com
:ermm:Volltreffer !!! Ein zufriedener Kunde hat sich eingefunden.



Auch ein anderer Kunde gibt 5 Punkte :ermm: Aber warum?????? :ermm:
 
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schnippewippe

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Erstes Urteil gegen KVR ( Geschäftsführer ein Herr Frank D.)

Leute da kommt Freude auf. :huh: :laugh: :whistle:

Massenabmahnung KVR / Erstes Urteil gegen KVR

Nunmehr hat als erstes Gericht das Landgericht Arnsberg – Kammer für Handelssachen – mit Urteil vom 27.09.2012 diesen Anspruch der Mandanten bestätigt. Es handelt sich dabei um ein sog. Versäumnisurteil; d.h. offenkundig hat die Fa. KVR keine Möglichkeiten gesehen, gegen die Klage rechtserhebliche Einwendungen zu erheben. Damit ist zunächst auch festgestellt, dass es sich bei den Abmahnungen der Fa. KVR um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen gehandelt haben muss.

Abzuwarten bleibt, ob die Fa. KVR gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch einlegen wird. Ich werde es dann berichten....................aus dem Link
Was ist ein Versäumnisurteil ??? Wenn der Beklagte es vorzieht nicht zum Prozes zu erscheinen . :laugh: Da kann ich mir echt nicht vorstellen, dass Einspruch eingelegt wird. :shifty:

Hi - Ein dickes Danke von mir an diese Kanzlei und ihre Mandaten.
Man hatte mich diese Abzocke von Frank D. geärgert.
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schnippewippe

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Fa. KVR Handelsgesellschaft mbH Pleite ?

Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.

...............................
Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg vom 27.09.2012 und des Landgerichts Paderborn vom 05.11.2012 war die Fa. KVR auch dazu verurteilt worden, jeweils 179,25 € Kosten der vorgerichtlichen Abwehr der Abmahnungen zu erstatten. Wegen dieser Beträge ist mangels Zahlung durch die Fa. KVR je ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden.:thumbsup:

Die OGV Eichner hat jeweils mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH durch Ihren Geschäftsführer Frank Drescher erklärt habe, diese (geringen) Summen nicht aufbringen zu können. Die Zwangsvollstreckung war daher in beiden Fällen erfolglos!:(

Auf meinen Antrag hin ist nun für den 10.12.2012 um 10.00 Uhr Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt worden.:thumbsup:

Dieses Ergebnis bestätigt die diesseitige Rechtsauffassung, dass hier offenkundig mit krimineller Energie die hunderten von Abmahnungen gefertigt wurden.:mad:

Allerdings wundert das Ergebnis der Zwangsvollstreckung doch etwas; die Kollegen U + C, die diese rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen für die KVR gefertigt haben, haften nach den Entscheidungen des AG Bochum (11.01.2003 – 63 C 211/03) und des LG Bochum (18.03.2004 – 9 S 289/03) in diesen Fällen persönlich. Und das nicht nur für die Kosten der Abwehr der Abmahnung sondern auch für die Gerichts- und Anwaltskosten wegen der eingereichten negativen Feststellungsklagen.

Ob sich die Kollegen dieser Verpflichtung bewusst sind?

http://www.echte-abzocke.de/compute...estern-heute-kvr-handelsgesellschaft-mbh.html
 
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schnippewippe

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Neuer Beitrag des Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Walter Felli**
Die Flucht in die Insolvenz“ – Vorläufiges Insolvenzverfahren der KVR Handelsgesellschaft mbH

7. Dezember 2012 | Von Dr. jur. Walter Felling | Kategorie(n): IT-Recht, Wettbewerbsrecht

Aus den ersten Versäumnisurteilen wegen der durchgeführten Massenabmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH hatte ich die Zwangsvollstreckung durchgeführt. In diesen Urteilen war zunächst festgestellt worden, dass die KVR aus den Abmahnungen keine Rechte herleiten kann. Weiter wurde aber auch die KVR verurteilt, die Kosten der eigenen Mandanten für die Abwehr der Abmahnungen zu erstatten.

Zunächst hatte die OGV Eichner mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der KVR erfolglos geblieben war. Für den 10.12.2012 war dann Termin für den Geschäftsführer der KVR, Herrn Frank Drescher, zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumt worden.

Nun hat die OGV Eichner mit weiterem Schreiben vom 04.12.2012 mitgeteilt, dass über das Vermögen der KVR Handelsgesellschaft mbH das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Landshut (Az. 30 IN 970/12) eröffnet worden sei. Zugleich hat das Gericht gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO die Durchführung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt...................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Regressklage gegen die Rechtsanwälte U + C

Zusätzlich hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:

Der Beklagte Geschäftsführer der insolventen KVR Handelsgesellschaft mbH soll “detailliert vortragen, mit welchen Partnerfirmen, welche Absprachen über den Einkauf welcher Güter, zu welchen Preisen getroffen wurden, ob die Geschäftstätigkeit jemals aufgenommen wurde und falls nicht weshalb”.

Quelle& mehr: RA Felling.de
 

schnippewippe

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Kanzlei unterliegt in Musterprozess im Prozess -Abmahnung wegen AGB-Fehler


„Sittenwidrig, unseriös, moralisch verwerflich“
„Porno-Pranger“-Kanzlei unterliegt in Musterprozess

Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Dresch** in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.

Nur eine Fassade zum Abzocken

Geklagt hatte ein Online-Händler für Spielzeug und Modellbau, der im Auftrag von Dresch** durch U+C wegen fehlerhafter AGBs abgemahnt worden war, sich dagegen erfolgreich gewehrt hatte und nun die Gerichtskosten ersetzt haben wollte. Das Gericht gab dem Kläger in vollem Umfang recht.

Drescher war Inhaber der (mittlerweile pleite gegangenen) KVR Handelsgesellschaft, vorgeblich gegründet, um einen Online-Handel a la Amazon ins Werk zu setzen. Tatsächlich schaffte es Geschäftsführer Drescher vor Gericht – trotz viel Fabulierens – aber lediglich, Verkäufe nachzuweisen, die – hoch gegriffen – das Volumen von 2.500 Euro nicht überstiegen haben dürften.....................mehr darüber im link
 
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schnippewippe

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Da oben der Link fehlt ,hier noch mal ein Bericht darüber .
Im August 2012 erfolgte durch den Geschäftsführer der KVR Handelsgesellschaft mbH, Frank Drescher, vertreten durch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN, Regensburg innerhalb kürzester Zeit mindestens 1043 Abmahnungen gegenüber vermeintlichen Konkurrenten. Diese Aktion kam nun wie ein Boomerang zurück. Das AG Regensburg verurteilte auch die Anwälte zur Zahlung von Schadenersatz............................................Massenabmahner und ihre Anwälte haften persönlich » shopbetreiber-blog.de
 
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