BGH prüft Haftung für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse
Der Bundesgerichtshof (BGH)
prüft, wer für einen Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse haftet.
(.....)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine
Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird.
Quelle&mehr:
google.com/hostednews
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................