Zitat:
Zitat von manafraid
Ja, aber, ist er nicht inzwischen eine Persönlichkeit des Öffentlichen Lebens?
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Nö, zu diesem Kreis gehört er und andere Persönlichkeiten der Abofallen nicht.
Zitat:
Zitat von Heinzelfrau
Hier mal etwas zur Namensnennung in der Öffentlichkeit und weshalb sich keiner zu fürchten braucht, wenn er in der Öffentlichkeit Ross und Reiter der schmierigen Abofallenmafia benennt:
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Falsch.
Wer sich hier nicht an dem hält was ich,in Vertretung der ADMIN möchte,der muss mich fürchten und in dem Fall interessieren mich auch keine Urteile.
Ps.
@Heinzelfrau
Wenn du ein Urteil zitierst,dann solltest du es auch verstehen.

Leitsatz:
Zitat
"Zur Frage der Wettbewerbsförderungsabsicht eines auch als
Journalist tätigen Architekten,
(...)
Zur Abgrenzung zwischen (unerlaubter) Schmähkritik und zulässigen - auch scharfen und polemisch überspitzten - Meinungsäußerungen in einem
Pressebeitrag,
(...)
BGH, Urt. v. 10.11.1994, OLG München, LG München
Zitat Ende.
Journalisten dürfen etwas mehr als Ottonormal,denn bei denen greift das Presserecht.
Aber selbst im Journalismus ist eine
identifizierende Berichterstattung nicht immer erlaubt.
Beispiel:
Zitat:
1. Die Beklagte wird verurteilt
(...)
zu unterlassen,
über den Kläger im Zusammenhang mit dem Mord an Walter S. unter voller Namensnennung zu berichten oder solche Berichte zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
(...)
Zitat Ende
LG Hamburg 324 O 507/07
1. Die Beklagte wird verurteilt
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