19.03.2012 Fake-Abmahnung durch Dr. Kroner & Kollegen

schnippewippe

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19.03.2012
Fake-Abmahnung durch Dr. Kroner & Kollegen
Soll heißen: Legen Sie das Schreiben ad acta, zahlen Sie nicht.

Das gilt allerdings nur für diesen speziellen Fall. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein Schreiben, das Ihnen zugegangen ist, eine echte Abmahnung ist, dann wenden Sie sich gerne an mich oder einen anderen geeigneten Anwalt. Denn üblicherweise sollte man auf eine Abmahnung nicht mit der Vogel-Strauß-Methode reagieren und den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie im Zweifel das Schreiben überprüfen, und reagieren Sie dann entsprechend............mehr über die Sache im Link
 
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schnippewippe

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Kammergericht Zu der Fake-Abmahnung durch Dr. Kroner & Kollegen

Kammergericht: Warnung vor Filesharing-Abmahnungen ohne Inkassoregistrierung durch die Präsidentin des Kammergerichts (PM 17/2012)
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

In dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht sind zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben.

Im Schreiben findet sich die Formulierung:

„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.

Das ist unzutreffend. Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht.

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)....................aus dem link
http://www.echte-abzocke.de/compute...schickt-megaupload-abmahnungen.html#post25421


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