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Alt 07.02.2012, 22:47   #1 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
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Standard Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012

Das muss ich einfach einzeln einstellen.
Was habe ich auf diese Mitteilung gewartet.

Urteil gegen Michael B....... wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet

Zitat:
........................

.....Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Bu..t eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Bu..t hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.

Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren. ...............mehr darüber im link
Und dann die Aboabzocker gleich hinterher...... Das wär doch was.


...
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Geändert von schnippewippe (07.02.2012 um 22:56 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2012, 00:41   #2 (permalink)
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Benutzerbild von sn00py603
 
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Warten wir ab, schön wäre es, wenn der seinen Laden richtig dicht machen müsste. Ich denke, der wird weitermachen
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sn00py603 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 11:49   #3 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Siehe Heise-Meldung
heise online | Bewährungs-Haftstrafe für Abofallenbetreiber B.

Geändert von De kleine Eisbeer (21.02.2012 um 08:44 Uhr)
deafmicky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 12:51   #4 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

War ja bei uns nicht anders zu erwarten.!!!!!!!! Werden doch alle mit Samthandschuhe angefasst.

Und das Geld was der zahlen muss, holen sie/ haben sie auf andere Art doch schon zur Hand. Nur Meine Meinung

Sogar der der Rechtsanwalt Bernhard S.bekam wieder nur 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung. Das obwohl er schon vorbestraft ist. Und hatte das vielleicht zur Besserung beigetragen. Wie aus den Medien bekannt ist er doch immer noch oben mit an der Spitze ,bei der uns bekannten Abo-abzocke.
Ach so, stimmt ja. Die Abzocke ist ja legal . Habe ich ganz vergessen.
Wenn die wegen der Aboabzocke vor Gericht stehen , werden sie auch kaum mehr bekommen.

Ich glaube das alles nicht.

Zitat:
Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte Anwalt Bernhard S. trotz des gestandenen 24-fachen Betrugs auf eine geringe Geldstrafe plädiert, weil er nach eigenem Bekunden befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.
Das wäre meiner Meinung nach das Wenigste was er hätte bekommen müssen.

Mein Tag ist im Eimer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werdenDann kommt wohlmöglich noch weniger bei raus.

im anderem Forum NW. ist man der Meinung das man sie nun Betrüger nennen darf. Können wir dann auch die Namen ausschreiben ?
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Geändert von schnippewippe (17.02.2012 um 13:30 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 17:26   #5 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
War ja bei uns nicht anders zu erwarten.!!!!!!!! Werden doch alle mit Samthandschuhe angefasst.
Alles was recht ist.M.B. ist Ersttäter.Und es war kein schwerer Betrug.
§ 263 BGB Betrug
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Sogar der der Rechtsanwalt Bernhard S.bekam wieder nur 15 Monate Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung. Das obwohl er schon vorbestraft ist.
??
RA S. Wurde damals als "Beihelfer" bei FTP-Welt verurteilt.(Urheberrechtsverletzung)Ausserdem war diese Verurteilung 2005.
Eine Vorstrafe will nicht sagen das man bei einer weiteren Verurteilung ohne Bewährung bekommt.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 17:39   #6 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen

im anderem Forum NW. ist man der Meinung das man sie nun Betrüger nennen darf.
??? Wer hat da diese Meinung?
Es war eine Frage.
Es kommt darauf an in welchem Zusammenhang man ihn so bezeichnet.
Geht es um die Sache weswegen er verurteilt wurde,ja.
Geht um andere Sache,nein.Man kann dann wohl sagen...ein wegen Betrug Verurteilter.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Können wir dann auch die Namen ausschreiben ?
Auch ein Verurteiler hat das Recht das man das GG respektiert.

m.f.G.
DerKrefelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 17:56   #7 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Ist mir klar das man bei uns wenn man Glück hat , bis zu 3 mal Bewährung bekommt
Aber ich finde nun mal, dass ein Anwalt der 2 mal vor Gericht steht seinen Beruf an den Nagel hängen müsste.
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Alt 17.02.2012, 18:12   #8 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Zitat:
Zitat von DerKrefelder Beitrag anzeigen
Es kommt darauf an in welchem Zusammenhang man ihn so bezeichnet.
Ist ziemlich komplizierte Geschichte
Beleidigung ? Wikipedia
Zitat:
Ein verärgerter Käufer bezeichnet in seiner Bewertung bei einem Online-Auktionshaus den Verkäufer wider besseres Wissen als „Betrüger“, weil ihm die Lieferung zu langsam erfolgte. Je nach Formulierung kann es sich um eine Beleidigung, im Sinne von „so ein Betrüger“, oder um Verleumdung, im Sinne von „dieser … ist ein Betrüger“ handeln. Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben, wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben oder dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger“ ehrabschneidend verwendet, ist es eine Beleidigung.
Beleidigung im Internet - In ernsten Fällen strafbar
Zitat:
Ein interessanten Beschluß hat in diesem Zusammenhang das OLG Koblenz am 12.07.2007 (AZ.: 2 U 862/06) gefällt. Im konkreten Fall wurden von dem Gericht selbst so klare Worte wie "Betrüger von Firma XY" oder "Achtung Betrüger unterwegs! Firma XY" im Kontext eines Gesamtbetrages als zulässige Meinungsäußerung und nicht als Beleidigung gewertet. Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte das OLG Koblenz fest, dass "in der öffentlichen Auseinandersetzung ... auch Kritik hingenommen werden (muss), die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht."
Es gibt genügend andere Möglichkeiten, das verbrecherische einer Handlungsweise zu beschreiben/nennen.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 18:27   #9 (permalink)
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Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Zitat:
Zitat von Niclas Beitrag anzeigen
Ist ziemlich komplizierte Geschichte
Beleidigung ? Wikipedia
Richtig. Man erinnert sich an den vermeintlichen Musik-Experten Dieter B.
(jahrelang tingelte er als "unmusikalicher Troubadour" durch die Musikwelt)

In der Rechtssprechung gilt es als Beleidigung: Wer einen Polizisten duzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nicht so Dieter B.: Bei dem Pop-Titanen aus Tötensen gilt dies lediglich als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt" – sagen Hamburger Richter.
Quelle&mehr: Spiegel.de
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2012, 20:32   #10 (permalink)
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Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 55
Standard AW: Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
War ja bei uns nicht anders zu erwarten.!!!!!!!! Werden doch alle mit Samthandschuhe angefasst.
Sorry, aber bei dem was die STA gefordert hat liegt das durchaus im zu erwatenden Rahmen, für den Anwalt dürfte es in absehbarer Zeit zum Entzug der Zulassung führen. Für B. bedeutet es das er jetzt vorbestraft ist, ich glaube kaum das die Betroffenen das als leichte Strafe empfinden, zumal es sich aus ihrer Sicht um eine "Jugendsünde" handelte

Also für einen dumme Jungen Streich schon eine heftige Strafe
Insider ist offline   Mit Zitat antworten
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