Datenhandel

schnippewippe

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Immerhin: Alle Kunden, die bisher den Diebstahl bemerkten, haben das Geld von der Versicherung der Bank ersetzt bekommen.

Meiner Tochter und mir ist das auch schon passiert. War am Postautomaten.
Man hatte ich Probleme gehabt.
 

developer

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Mh :/

Ja, das läuft sicherlich nicht immer SO reibungslos.

Wahrscheinlich ist es in diesem Fall auch durch die zahlreichen Betroffenen und das Medieninteresse positiv beeinflusst worden ;)
 

schnippewippe

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Belgische Staatsbahn: Fahrlässiger Umgang mit Kundendaten

Belgische Staatsbahn: Fahrlässiger Umgang mit Kundendaten

Eine Kundendatenbank der vom belgischen Eisenbahnunternehmen SNCB/NBMS betriebenen Website b-europe.com stand frei zugänglich im Netz – inklusive Anschriften, Sprachen, Geburtsdaten, Emailadressen und Telefonnummern der Kunden. Die Website wird vor allem für Zugreisen von und nach Brüssel genutzt und lässt Reisende sowohl ICE als auch Thalys, TGV und Eurostarzüge in die angrenzenden Länder buchen.

Insgesamt 1,46 Millionen Datensätzen enthielt die SQL-Datenbank, die ohne weitergehenden Schutz frei im Netz zugänglich war, berichtet der belgische Internetnutzerverband Nurpa............................weiter im link
 

schnippewippe

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Für Daten soll künftig gelten: Der Hehler ist schlimmer als der Stehler

Für Daten soll künftig gelten: Der Hehler ist schlimmer als der Stehler

§ 259a. Datenhehlerei

(1) Wer Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, welche den Zugang zu Daten (§ 2002a Abs. 2 StGB) ermöglichen und die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer Daten (§202a Abs. 2 StGB), die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat und welche von dem letzten befugten Inhaber durch Passwörter oder sonstige Sicherungscodes gesichert worden waren, ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

(3) Die §§ 247, 260, 260a StGB gelten sinngemäß.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen......................................mehr im link
 

developer

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Mit der Verschiebung des Strafrahmens auf fünf anstatt drei Jahren (wie bei der Vortat) wird der Vorschlag in dieser Form wohl eher nicht unverändert zur Ausfertigung kommen.

Das wäre ja quasi so, als wenn man den Hehler eines gestohlenen Bildes mit 4 Jahren bestrafen würde, auch wenn der Dieb nur 2 bekommen hat. (Jetzt aus dem Strafrahmen der jeweiligen Tatbestände gesprochen - Strafmaße selbst können ja immer differieren.)

Da klafft für mich eindeutig eine Lücke in der Relation.
 

schnippewippe

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Adobe: 38 Millionen Kundendaten entwendet!

Adobe: 38 Millionen Kundendaten entwendet!


Erneut gerät ein Großunternehmen in die Kritik wegen mangelnden Datenschutzmaßahmen. Nunmehr ist es das Unternehmen Adobe. Bei einem Hackerangriff wurden Daten von ca. 38 Millionen Kunden entwendet. Konkret geht um Benutzerdaten und verschlüsselte Passwörter. Adobe hat im Nachgang alle Kunden informiert und die Passwörter zurückgesetzt

In der von Adobe versendeten E-Mail heißt es wie folgt: ........................weiter im link
http://www.netzwelt.de/news/107091-adobe-38-millionen-kunden-hackerangriff-betroffen.html
 
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schnippewippe

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Justizminister will gegen Datenhehlerei vorgehen

Justizminister will gegen Datenhehlerei vorgehen

Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, nicht aber der Handel damit. Bundesjustizminister Heiko Maas will das ändern.

Nach dem jüngsten Massendiebstahl von Profildaten für Online-Dienste erwägt Bundesjustizminister Heiko Maas, auch den An- und Verkauf gestohlener Daten unter Strafe zu stellen. "Wir prüfen derzeit, wie wir im Bereich der Datenhehlerei Strafbarkeitslücken schließen können", sagte der SPD-Politiker der in Hannover erscheinenden Neuen Presse. Klar sei aber auch, dass das Problem allein mit den Mitteln des Strafrechts nicht zu lösen sei. Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, nicht aber der Handel damit.........................................
 
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