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Alt 03.01.2012, 08:14   #1 (permalink)
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Ausrufezeichen fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

Bestellung 28.09.2010,
Wiederruf 01.10.2010
Mahnung 01.12.2011
Inkassobrief 20.12.2011
UNternehmen gibt an , meinen Wiederruf nicht erhalten zu haben, hat auch keine Ware versendet, da es gegen vorkasse sein sollte, und nun , mehr als 1 jahr später meldet er sich , und ich soll nun in der beweispflicht stehen... aber ich habe meine mails immer nach einiger Zeit automatisch löschen lassen vom account... was tun ? muss ich zahlen ?

ich kann kaum glauben das sowas rechtens sein kann... wie steht ihr dazu? weiss jemand ne seite wo ich das anchschlagen kann ??
Kasyopaya ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2012, 14:53   #2 (permalink)
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Beiträge: 2.628
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

Zitat:
Zitat von Kasyopaya Beitrag anzeigen
UNternehmen gibt an , meinen Wiederruf nicht erhalten zu haben, [...] und nun , mehr als 1 jahr später meldet er sich , und ich soll nun in der beweispflicht stehen... aber ich habe meine mails immer nach einiger Zeit automatisch löschen lassen vom account... was tun ?
Das Pech ist,du musst beweisen das du fristgerecht widerrufen hast.aus dem Grund...Widerruf nie per eMail, sondern schriftlich und beweissicher.Heisst,Widerruf schreiben,unter Zeugen kuvertieren und mit dem Zeugen zur Post bringen (Einwurfeinschreiben oder Einschreiben m. Rückschein)
Zitat:
Zitat von Kasyopaya Beitrag anzeigen
muss ich zahlen ?
Wenn du den Widerruf nicht beweisen kannst dann musst du den Vertrag erfüllen,heisst bezahlen und Ware abnehmen.
Zitat:
Zitat von Kasyopaya Beitrag anzeigen
Mahnung 01.12.2011
Vielleicht hilft noch die späte Mahnung,aber dazu solltest du dir fachlichen Rat holen.Hierbei ist zu bedenken ob sich der Kostenaufwand lohnt.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2012, 15:04   #3 (permalink)
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Beiträge: 2
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

das habe ich aus einem anderen forum

Solange keine Ware geliefert ist, läuft die Widerrufsfrist für dich nicht ab. Erkläre dies dem Inkasso-Unternehmen und widerrufe vorsorglich erneut.

Hier der Link zum Account von legendmovies.
Nicht gerade ein vertrauenswürdiges Bewertungsprofil.
Ja, selbstverständlich! Etwas Lecktüre für dich: Das Widerrufsrecht - Fristbeginn und Fristende
Lass dir auf keinen Fall etwas anderes erzählen oder dich einschüchtern.

Wenn Mediafinanz involviert ist, vermute ich mal, dass hier System dahinter stecken könnte.
Kasyopaya ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2012, 15:56   #4 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

Hast du die Möglichkeit die AGB dir anzusehen.

Hier mal etwas aus einer anderen AGB.



"""Indem Sie eine Bestellung absenden, geben Sie ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Sie erhalten eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per e-Mail.......

Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware übersenden oder Sie Vorkasse leisten.

Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erklären wir die Annahme des Vertrages zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Vorkasse leisten, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt.""""

Vertragsschluss im Internet
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Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (03.01.2012 um 16:06 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2012, 19:43   #5 (permalink)
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Beiträge: 2.628
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

Zitat:
Zitat von Kasyopaya Beitrag anzeigen
das habe ich aus einem anderen forum
Da hättest du auch mein Enkelkind von 5 jahren fragen können.Den Müll hätte es vermutlich auch erzählt.

Du hast ein Angebot akzeptiert plus die Bedingungen. Vorauskasse.
Hier handelt es sich um einen Direktkauf und dann gilt Zug um Zug.
Das heisst,Lieferant liefert,du Zahlst oder du zahlst,Lieferant liefert.
Hättest du jetzt bezahlt und der Lieferant hat noch nicht geliefert,dann dauert die Frist bis zum Eingang der Ware.

Du hast aber fristgerecht widerrufen,nur du kannst es nicht beweisen.
Da du monatelang nichts von der Firma gehört hast kann man annehmen das der Widerruf akzptiert wurde.
Das Problem ist wiederum,die Beweispflicht.

Frage:
Was fordert die Firma? Nur den Betrag oder die Erfüllung des Vertrages?

Zitat:
Erkläre dies dem Inkasso-Unternehmen und widerrufe vorsorglich erneut.
Die Antwort die du bekommen würdest...Frist verstrichen.

Richtig:
Widerspreche der Forderung,

Ps.
Zitat:
Nicht gerade ein vertrauenswürdiges Bewertungsprofil.
? bei mehr als 68.000 transaktionen 600 negativ? Dann sind aber eine ganze Menge,um nicht zu sagen, beinahe alle Accounts nicht vertrauenswürdig.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2012, 19:07   #6 (permalink)
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Registriert seit: 23.11.2011
Beiträge: 52
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

@kasyopaya

Du hast deine Frage bereits mit deinem Link beantwortet. Die Widerrufsfrist kann gar nicht abgelaufen sein, solange keine Ware geliefert worden ist. Genauer: Die 14-Tagefrist hat noch nicht einmal begonnen, womit du noch immer fristgerecht widerrufen kannst.
beowulf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 07:10   #7 (permalink)
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Beiträge: 2.628
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

Zitat:
Zitat von beowulf Beitrag anzeigen
@kasyopaya

Du hast deine Frage bereits mit deinem Link beantwortet. Die Widerrufsfrist kann gar nicht abgelaufen sein, solange keine Ware geliefert worden ist. Genauer: Die 14-Tagefrist hat noch nicht einmal begonnen, womit du noch immer fristgerecht widerrufen kannst.
??
1.)Er hat widerrufen.
Zitat:
Zitat von Kasyopaya Beitrag anzeigen
Wiederruf 01.10.2010
[...]
UNternehmen gibt an , meinen Wiederruf nicht erhalten zu haben,
2.)Informiere dich über das Kaufrecht,welche unterschiedliche Verträge es gibt,und was es bedeutet wenn man in Vorkasse gehen muß.

Ps.
@Kasyopaya letzte Aktivität 03.01.2012 16:04

Cross-Poster neigen zu der Angewohnheit die Antwort zu nehmen die ihnen gefällt.
Auch wenn sie falsch ist.
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De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 08:52   #8 (permalink)
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Registriert seit: 23.11.2011
Beiträge: 52
Standard AW: fristgerechter Wiederruf.... Inkasso!

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
2.)Informiere dich über das Kaufrecht,welche unterschiedliche Verträge es gibt,und was es bedeutet wenn man in Vorkasse gehen muß.
Keine Sorge, ich bin bestens informiert.

Für das Widerrufsrecht ist es unerheblich, ob Vorkasse vereinbart war. Solange die Ware nicht geliefert worden ist, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Die zugrundeliegende Gesetzesnorm: BGB - Einzelnorm

Zu dem vom TE bereits angegebenen Link, der bereits eindeutig ist, hier noch mehr klarstellende Lektüre: Welche Fristen gelten beim Widerrufsrecht? » Trusted Shops News für Shopbetreiber
beowulf ist offline   Mit Zitat antworten
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