Online-Partnervermittler Parship

Milow

New member
Hallo liebes Forum,

Ich habe mich diesmal bei Parship angemeldet und vergessen zu kündigen.
Ich könnte schwören dass dort nichts stand das es verlängert wird. Es wurden mir wiederholt 150 Euro abgebucht. Kann ich die zweite Buchung anfechten wie hier beschrieben? Hab echt keinen Bock das zu zalen!!

Schöhne Weihnachten an alle.
Greetz :wub:
 

schnippewippe

New member
Ich bin mal die Sache durchgegangen.

Auch hier muss man schon bis nach unten scrollen . Wer hier bis weiter scrollt und es anklickt findet den Schluss nicht. Unerfahrene User denken bei weiter ist Ende.


Und so ist es auf allen Seiten. Es steht immer am Ende der Seiten.
Also auch nicht besser als wie bei edates.

Hier bei Par....... handelt es sich um eine Partnervermittlung. Was ich darüber finde ist ,
das hier eine Automatische Verlängerungsklauseln gar nicht zulässig ist

Wie steht es da bei der Anmeldung ?
Unsere Premium-Angebote mit Ihrer Wunschlaufzeit
Wenn ich mich für eine 3 monatige Wunschlaufzeit fest anmelde ,wäre für mich dann nach 3 Monate auch Schluss. :whistle:
Ich würde mich dann auch weigern weitere Kosten zu zahlen.
Ouelle :

Quelle: Ehe- und Partnervermittlung - Handelskammer Bremen
Automatische Verlängerungsklauseln nicht zulässig
Da der Partnervermittlungsvertrag jederzeit kündbar sein muss, darf er auch keine Klausel enthalten, nach der sich die Laufzeit des Vertrags bei nichteingetretenem Erfolg automatisch verlängert. Gleiches gilt für Vereinbarungen,die eine automatische Verlängerung des Vertrags vorsehen, wenn der Kunde nichtrechtzeitig vor Vertragsende gekündigt hat und die ursprüngliche Laufzeitsechs Monate oder länger beträgt.
Somit ist ja wohl das in der AGB auch nicht richtig.
5.2
Die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft (sogenannte Premium-Mitgliedschaft) ist mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der jeweils vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit möglich. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgt (Brief, Fax oder E-Mail).


Singlebörsen und Partnervermittlung

Die Stiftung Warentest hat zwei Varianten der Partnersuche im Internet getestet – Singlebörsen und Partnervermittlungen:
Quelle :Partnerbörsen - Wo sich die Suche lohnt - Test - Stiftung Warentest
Singlebörsen. Nutzen eher jüngere Leute. Hier geht es nicht primär um den Partner fürs Leben, sondern mehr ums Flirten, Spaß haben und Neue-Freunde-Finden. Die Mitglieder durch forsten hier die Datenbank nach passenden Partnerprofilen.

Partnervermittlungen. Sie unterbreiten ihren Kunden nach einem Persönlichkeitstest Partnervorschläge. Das Publikum ist hier etwas älter und eher an langfristigen Partnerschaften interessiert.

Kommunizieren mit potenziellen Partnern können die Nutzer der Portale meist erst, wenn sie bezahlt haben. Mit Infos zu Kosten und Vertragsbedingungen halten viele Anbieter lange hinter dem Berg. Dafür werden diejenigen, die sich kostenlos angemeldet haben, mit einer Flut von Kontaktanfragen geködert.


Par**ip muss 120-Euro-Klausel streichen

Zitat:
Der Online-Partnervermittler Par**ip darf von Kunden, die ihren Vertrag widerrufen, nicht 120 Euro für ein Persönlichkeitsgutachten verlangen. Das ist das Ergebnis eines Unterlassungsverfahrens der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Parship.
Das Unternehmen bietet unter pa**hip.de neben der kostenlosen Mitgliedschaft auch "Premium-Mitgliedschaften" an. Der Kunde soll dadurch die Möglichkeit erhalten, unbegrenzt Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzunehmen und Fotos anzusehen. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist aber auch die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens in Form eines pdf-Dokuments.
Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm Par**ip unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 120 Euro für das Persönlichkeitsgutachten in Rechnung. Bei dem Gutachten handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei..............weiter im link
 
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PARSHIP

New member
Liebes PARSHIP-Mitglied,

wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind.

Wir sind Anfang des Jahres von Stiftung Warentest mit der Note „gut“ als beste von insgesamt 14 Online-Partneragenturen ausgezeichnet worden (Ausgabe test 3/2011). Ein wichtiges Kriterium für den ersten Platz war unter anderem die hohe Verbraucherfreundlichkeit, die PARSHIP Singles bietet.

Damit Sie alle Vorteile von PARSHIP ohne Unterbrechung nutzen können, verlängert sich Ihre Premium-Mitgliedschaft um die von Ihnen gewählte Laufzeit, sofern Sie uns nicht fristgerecht Ihren Kündigungswunsch mitteilen. Wir weisen aber natürlich an mehreren Stellen auf diese automatische Verlängerung hin, so zum Beispiel in unseren AGB unter: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder wenn man sich eine Laufzeit oder Bezahlmöglichkeit bei uns auswählt. Auch direkt nach dem Kauf weisen wir in einer Bestätigungsmail auf die automatische Verlängerung hin. Selbstverständlich können Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft bis zu sieben Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit kündigen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb Ihres Kündigungsschreibens eindeutig authentifizieren und uns hierzu Ihren Benutzernamen / Ihre Chiffre nennen. Weitere Informationen zur Kündigung erhalten Sie in 'Mein Profil'/'Daten + Einstellungen'/'Profil verwalten' oder unter Partnersuche mit dem Testsieger PARSHIP Deutschlands Partnersuche Nr. 1

Gerne bieten wir an, Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir freuen uns deshalb, wenn Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen würden: Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter. Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das folgende Kontaktformular: Partnersuche mit dem Testsieger PARSHIP Deutschlands Partnersuche Nr. 1 und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PARSHIP-Team
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wir sind Anfang des Jahres von Stiftung Warentest mit der Note „gut“ als beste von insgesamt 14 Online-Partneragenturen ausgezeichnet worden (Ausgabe test 3/2011). Ein wichtiges Kriterium für den ersten Platz war unter anderem die hohe Verbraucherfreundlichkeit, die PARSHIP Singles bietet.
:whistle: Der guten Ordung wegen>>> Test.de

Ps.
Partneragentur und Singlebörse ist ja wohl ein Unterschied.
Bei Partneragentur sind sie Nr.! von 4 Mitbewerbern.

Pps.
:whistle: @PARSHIP,es freut mich das sie sich hier äussern und uns nicht gleich Anwálte auf den Hals hetzen.
 

schnippewippe

New member
Nur zur Vorsicht !!!! Information !

Ich habe eine E-mail mit einem tollen Angebot erhalten.
Sie haben unser Angebot zum Tag des Kusses verpasst?
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Soviel ich auch suche,ich sehe nichts von einer automatischen Verlängerung.
Na da kann mir ja nichts passieren und klicke auf
Hier klicken für mehr Informationen
Wer jetzt nicht aufpasst der übersieht das mit der Verlängerung.


Bitte bis zum Ende Scrollen und nicht hier schon aufhören.
Denn erst am Ende kommt dann dieser Text.


Warum wird das nicht gleich in der E-mail klar mitgeteilt. Wieso muss ich bei der Anmeldung auf der Seite erst wieder scrollen. Wann hört das Versteckspielen mal auf.
 

schnippewippe

New member
AW: Online-Partnervermittler Parship mag Widerruf nicht

Parship mag Widerruf nicht

In der Vergangenheit haben wir Parship bereits erfolgreich abgemahnt, da das Unternehmen Verbrauchern die Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts verweigerte. Nun beschreitet Parship anscheinend neue Wege, um Verbrauchern ihr Widerrufsrecht madig zu machen.

Frau R. widerrief ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship, einem der führenden Online-Partnervermittler, innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Anmeldung auf Partnersuche bei PARSHIP . Damit war für Frau R. die Sache erledigt. Daher traute sie ihren Augen kaum, als Parship ihr mitteilte, dass sie dennoch einen Betrag in Höhe von 134,23 Euro zahlen soll.

Die Begründung der Partnervermittlung:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis in EUR: 208,80
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 6
Bereits von Ihnen gezahlt: EUR 208,80
Rückerstattung in EUR: 74,57
Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.“

Alternativ wurde Frau R. angeboten, die kostenpflichtige Mitgliedschaft einfach weiterzuführen.................weiter im link
Sollte der Link später mal ins Nicht gehen

http://img29.imageshack.us/img29/7946/verbr.png

.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hohe Rechnung trotz Widerruf: Verbraucherzentrale wirft Parship Abzocke vor
LG Hamburg: Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship

Der vom Verbraucher im Falle des Widerrufs für bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen zu zahlende Wertersatz nach §§ 357, 346 BGB alter Fassung bemisst sich nach dem objektiven Wert der empfangenen Leistung, begrenzt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt.
Quelle&mehr: telemedicus.info
 

schnippewippe

New member
Parship verliert...Mit Versäumnisurteil vom 12. Januar 2015

Parship verliert

Mit Versäumnisurteil vom 12. Januar 2015 sprach das AG Hamburg (Az. 49 C 607/14) einem ehemaligen Parhsip-Kunden 336,15 Euro zu. Diesen Betrag hatte das Unternehmen zuvor als Wertersatz für seine bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen einbehalten. Das Amtsgericht folgt damit der Auffassung des Landgerichts Hamburg.
Worum geht's ?

Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg auf unsere Klage hin Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht in erster Instanz einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt.

Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014, Az. 406 HKO 66/14.................weiter im link
 

Matthias12

New member
Hallo,

leider hat sich der Vertrag bei mir automatisch verlängert und habe es versäumt rechtzeitig zu Kündigen. Welche möglichkeiten gibt es die Verlängerung zu wiederrufen, oder ist es gar nicht möglich?
vielen dank schon mal für die Hilfe

Gruss Mtthias12
 
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