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Alt 23.12.2011, 19:26   #1 (permalink)
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Registriert seit: 23.12.2011
Beiträge: 1
Standard Online-Partnervermittler Parship

Hallo liebes Forum,

Ich habe mich diesmal bei Parship angemeldet und vergessen zu kündigen.
Ich könnte schwören dass dort nichts stand das es verlängert wird. Es wurden mir wiederholt 150 Euro abgebucht. Kann ich die zweite Buchung anfechten wie hier beschrieben? Hab echt keinen Bock das zu zalen!!

Schöhne Weihnachten an alle.
Greetz
Milow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2011, 00:00   #2 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard Online-Partnervermittler Parship

Ich bin mal die Sache durchgegangen.

Auch hier muss man schon bis nach unten scrollen . Wer hier bis weiter scrollt und es anklickt findet den Schluss nicht. Unerfahrene User denken bei weiter ist Ende.


Und so ist es auf allen Seiten. Es steht immer am Ende der Seiten.
Also auch nicht besser als wie bei edates.

Hier bei Par....... handelt es sich um eine Partnervermittlung. Was ich darüber finde ist ,
das hier eine Automatische Verlängerungsklauseln gar nicht zulässig ist

Wie steht es da bei der Anmeldung ?
Unsere Premium-Angebote mit Ihrer Wunschlaufzeit
Wenn ich mich für eine 3 monatige Wunschlaufzeit fest anmelde ,wäre für mich dann nach 3 Monate auch Schluss.
Ich würde mich dann auch weigern weitere Kosten zu zahlen.
Zitat:

Ouelle :

Quelle: Ehe- und Partnervermittlung - Handelskammer Bremen
Automatische Verlängerungsklauseln nicht zulässig
Da der Partnervermittlungsvertrag jederzeit kündbar sein muss, darf er auch keine Klausel enthalten, nach der sich die Laufzeit des Vertrags bei nichteingetretenem Erfolg automatisch verlängert. Gleiches gilt für Vereinbarungen,die eine automatische Verlängerung des Vertrags vorsehen, wenn der Kunde nichtrechtzeitig vor Vertragsende gekündigt hat und die ursprüngliche Laufzeitsechs Monate oder länger beträgt.
Zitat:
Somit ist ja wohl das in der AGB auch nicht richtig.
5.2
Die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft (sogenannte Premium-Mitgliedschaft) ist mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der jeweils vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit möglich. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgt (Brief, Fax oder E-Mail).


Singlebörsen und Partnervermittlung

Die Stiftung Warentest hat zwei Varianten der Partnersuche im Internet getestet – Singlebörsen und Partnervermittlungen:
Zitat:

Quelle :Partnerbörsen - Wo sich die Suche lohnt - Test - Stiftung Warentest
Singlebörsen. Nutzen eher jüngere Leute. Hier geht es nicht primär um den Partner fürs Leben, sondern mehr ums Flirten, Spaß haben und Neue-Freunde-Finden. Die Mitglieder durch forsten hier die Datenbank nach passenden Partnerprofilen.

Partnervermittlungen. Sie unterbreiten ihren Kunden nach einem Persönlichkeitstest Partnervorschläge. Das Publikum ist hier etwas älter und eher an langfristigen Partnerschaften interessiert.

Kommunizieren mit potenziellen Partnern können die Nutzer der Portale meist erst, wenn sie bezahlt haben. Mit Infos zu Kosten und Vertragsbedingungen halten viele Anbieter lange hinter dem Berg. Dafür werden diejenigen, die sich kostenlos angemeldet haben, mit einer Flut von Kontaktanfragen geködert.


Zitat:
Par**ip muss 120-Euro-Klausel streichen

Zitat:
Der Online-Partnervermittler Par**ip darf von Kunden, die ihren Vertrag widerrufen, nicht 120 Euro für ein Persönlichkeitsgutachten verlangen. Das ist das Ergebnis eines Unterlassungsverfahrens der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Parship.
Das Unternehmen bietet unter pa**hip.de neben der kostenlosen Mitgliedschaft auch "Premium-Mitgliedschaften" an. Der Kunde soll dadurch die Möglichkeit erhalten, unbegrenzt Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzunehmen und Fotos anzusehen. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist aber auch die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens in Form eines pdf-Dokuments.
Widerruft der Verbraucher den Vertrag, so stellte ihm Par**ip unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 120 Euro für das Persönlichkeitsgutachten in Rechnung. Bei dem Gutachten handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei..............weiter im link
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (24.12.2011 um 01:59 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 17:48   #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 1
Standard AW: Online-Partnervermittler Parship

Liebes PARSHIP-Mitglied,

wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind.

Wir sind Anfang des Jahres von Stiftung Warentest mit der Note „gut“ als beste von insgesamt 14 Online-Partneragenturen ausgezeichnet worden (Ausgabe test 3/2011). Ein wichtiges Kriterium für den ersten Platz war unter anderem die hohe Verbraucherfreundlichkeit, die PARSHIP Singles bietet.

Damit Sie alle Vorteile von PARSHIP ohne Unterbrechung nutzen können, verlängert sich Ihre Premium-Mitgliedschaft um die von Ihnen gewählte Laufzeit, sofern Sie uns nicht fristgerecht Ihren Kündigungswunsch mitteilen. Wir weisen aber natürlich an mehreren Stellen auf diese automatische Verlängerung hin, so zum Beispiel in unseren AGB unter: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder wenn man sich eine Laufzeit oder Bezahlmöglichkeit bei uns auswählt. Auch direkt nach dem Kauf weisen wir in einer Bestätigungsmail auf die automatische Verlängerung hin. Selbstverständlich können Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft bis zu sieben Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit kündigen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb Ihres Kündigungsschreibens eindeutig authentifizieren und uns hierzu Ihren Benutzernamen / Ihre Chiffre nennen. Weitere Informationen zur Kündigung erhalten Sie in 'Mein Profil'/'Daten + Einstellungen'/'Profil verwalten' oder unter Partnersuche mit dem Testsieger PARSHIP Deutschlands Partnersuche Nr. 1

Gerne bieten wir an, Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir freuen uns deshalb, wenn Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen würden: Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter. Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das folgende Kontaktformular: Partnersuche mit dem Testsieger PARSHIP Deutschlands Partnersuche Nr. 1 und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PARSHIP-Team
PARSHIP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 18:37   #4 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.628
Standard AW: Online-Partnervermittler Parship

Zitat:
Zitat von PARSHIP Beitrag anzeigen

Wir sind Anfang des Jahres von Stiftung Warentest mit der Note „gut“ als beste von insgesamt 14 Online-Partneragenturen ausgezeichnet worden (Ausgabe test 3/2011). Ein wichtiges Kriterium für den ersten Platz war unter anderem die hohe Verbraucherfreundlichkeit, die PARSHIP Singles bietet.
Der guten Ordung wegen>>> Test.de

Ps.
Partneragentur und Singlebörse ist ja wohl ein Unterschied.
Bei Partneragentur sind sie Nr.! von 4 Mitbewerbern.

Pps.
@PARSHIP,es freut mich das sie sich hier äussern und uns nicht gleich Anwálte auf den Hals hetzen.
__________________
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
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