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Alt 16.12.2011, 21:14   #1 (permalink)
yaf
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Registriert seit: 16.12.2011
Beiträge: 1
Standard beschränkte Geschäftsfähigkeit

hey leute,

ich habe einen congstar vertrag über meinen Vater laufen, mit dem ich nun versehentlich ein Abonement bestätigt habe.
(ist beim Scrollen mit dem Touchhandy passiert, dummer Fehler, ja ich habe vorher eine app installiert die mein wifi deaktivieren konnte und somit auf das d1 netz zugreifen konnte)
ich bin jedoch erst 17 und mein Vater meinte ich kann mich nicht auf die Geschäftsfähigkeit stützen, da der Vertrag über ihn läuft, ich als im Prinzip seine SIM - Karte verwendet habe.
den mit der Bestätigungs-sms mitgelieferten Link zur Deaktivierung habe ich verwendet, doch die url war ungültig.
Deswegen konnte ich erst jetzt wirklich recherchieren, nachdem ich die Rechnung erhalten habe.
das Abo sollte laut „go-PAY“ - Abonementverwaltung deaktiviert sein,
doch um die 20 euro von diesem monat kann man ja noch kämpfen.

könnt ihr mir sagen, ob ich mich doch auf § 108 BGB stützen kann oder wisst ihr was anderes?

Von der net mobile AG, über die go-PAY und somit meine Abo anscheinen laufen, wurde ich mittlerweile an eine Firma in den Niederlanden verwiesen. mein niederländisch ist allerdings nicht so berauschend

danke schonmal
yaf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2011, 11:40   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: beschränkte Geschäftsfähigkeit

Ich würde die Rechnung zurückholen lassen und nur das bezahlen was ich ohne das abo zahlen müsste.
Würde schriftlich meinen Fall schildern. Würde das mit der Minderjährikkeit ruhig mitteilen. Schaden kann es ja nicht.
Beispiel : jamba musste bei Minderjährigen auch die Kosten für die klingeltöne zurück zahlen. Da laufen die Verträge ja auch über die Eltern.

Hier hatte auch schon einmal ein User sein Problem geschildert
Wie reagiert man auf Abo-Abzocke der Firma Net Mobile?

“Net Mobile AG”, “Go Pay” – Abzocke aus dem Medienhafen? | Düsseldorf Blog

17.2.2011 Fachanwalt für Strafrecht
Mobilfunsperre erst ab 75€ law blog Archiv Mobilfunksperre erst ab 75 Euro
Rechtsprechung: III ZR 35/10



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Stichworte
geschäftsfähigkeit, go-pay, net mobile ag

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