Vodafone Surfstick läuft nach Vertragskündigung einfach nahtlos weiter????

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ein Tipp an alle Betroffenen: Überprüft mal, ob Ihr einen Eintrag in den sog. Fraud Prevention Pool bei der Bürgel Wirtschaftsinformationen habt. Das ist in unserem Falle nämlich zu allem Überfluss noch dazu gekommen. Vertragsschlüsse liegen für meine Frau daher zur Zeit auf Eis. Auch gegen solche Einträge kann man sich natürlich wehren.
Für die die nicht wissen was der Fraud Prevention Pool ist.

Neben den Einträgen bei den bekannten Wirtschaftsauskunfteien haben die Telekommunikationsdiensteanbieter noch eine Liste,besagte Fraud Prevention Pool (verwaltet von der Wirtschaftsauskunftei Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG), bei der Verbraucher mit Zahlungsunregelmäßigkeiten gelistet sind.
Zum Glück für meine Frau und zum Pech von Vodafone ist sie mit einem Volljuristen verheiratet
Vielleicht könnten sie mal kurz erklären wie man am effektivsten vorgehen kann.
 

Lillyfee

New member
Habe genau das selbe Spiel mit VF und dem Sofort UMTS Stick Paket durch. Habe Widerspruch gegen den Inkassobescheid eingelegt und einen Anwalt genommen via Prozesskostenhilfe.
Es kam auch eine Klage seitens VF, diese wurde aber einen Tag vor Verhandlung seitens VF zurückgezogen.
Mein Anwalt vertraute mir an dass er monatlich 10 solcher Fälle(alle absolut identisch) auf den Tisch hat und bisher kein einziger von VF gewonnen wurde da die AGB KLauseln einfach nichtig sind.
Ich kann euch nur raten wehrt euch gegen diese Masche, bezahlt nicht-es ist reine Abzocke!!!:mad:
Wer das Spiel durchrechnet: 10 Leute a 500 Euro forderung, alle bis auf einer der sich vor Gericht traut bezahlen. Also lohnt sich die Sache weiterhin die Leute mit Inkassoschreiben und Angstmacherei sowie Druck einzuschüchtern und zum bezahlen zu bewegen.
 

schnippewippe

New member
AG Köln: Kein Entgelt-Anspruch aus Telekommunikations-Vertrag

AG Köln: Kein Entgelt-Anspruch aus Telekommunikations-Vertrag

Ein Anspruch aus einem Telekommunikations-Vertrag entsteht nur dann, wenn der Kläger wirksam einen Vertragsschluss nachweisen kann (AG Köln, Urt. v. 30.04.2014 - Az.: 127 C 474/13).

Eingeklagt wurden die Entgelte aus einem UMTS-Vertrag. Angeblich wurde der Tarif die ersten 3 Monate kostenlos erbracht, ab dem 4. Monat waren dann Gebühren zu zahlen. Der Beklagte bestritt dies.

Die Klägerin legte keine schriftliche Vertragsvereinbarung vor, sondern verwies allgemein auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarife.

Dies war für das Gericht nicht ausreichend. Es sei ein wesentlicher Punkt, ob die Leistung eines Vertragspartners überhaupt etwas koste und wenn ja, ab wann. Dieser maßgebliche Umstand sei im Vertrag selbst zu regeln und dürfe sich nicht erst aus seitenlangen, kleingedruckten Aufzeichnungen über diverse Tarife entnehmen lassen..............................
 
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