RAe Tank, Günther & Co: Niedersächsisches Finanzgericht packt ein Geschenk aus

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RAe Tank, Günther & Co: Niedersächsisches Finanzgericht packt ein Geschenk aus

Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.

Seiner Interpretation der Entscheidung nach könnte das Urteil nicht nur für das anwaltliche Masseninkasso Bedeutung erlangen, sondern jegliche anwaltliche Tätigkeit umfassen, die keine Einzelfallprüfung erfordert. Die Einkünfte aus klassischer anwaltlicher Tätigkeit einerseits und einzelfallprüfungsunabhängiger Tätigkeit andererseits seien demnach getrennt zu erfassen.

Das bisherige Berufsrecht der Anwälte, so der insbesondere in diesem Gebiet erfahrene Kollege Jede, werde mit dieser Entscheidung geradezu "auf den Kopf gestellt".
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Setzt sich die Auffassung der niedersächsischen Finanzrichter durch, könnte in der Tat nicht nur in München, Osnabrück, Ludwigshafen und anderen schönen Orten dieses Landes, die ausgesprochen liebenswürdige, dem Volumeninkasso frönende Berufskollegen in ihren Stadtmauern beherbergen, ein recht hektisches Rechnen beginnen.

Es ist meiner Einschätzung nach allerdings anzunehmen, dass beim gemeinen Volke ob derartiger Nöte der dem "blinden", einzelfallprüfungsfreien Masseninkasso frönenden Berufskollegen nur sehr wenige Tränen vergossen würden.........................aus dem link
 
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