Zitat:
Zitat von herrmann.hartmut
Über das Service-Portal von klarmobil.de verlange ich daraufhin Aufklärung [....] wie klarmobil.de an meine private Adresse gelangt ist. Auskunft dazu wird mir mit Hinweis auf „Datenschutz“ (hahaha) verweigert.
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Sie müssen dir Auskunft geben.
Gemäß § 34 BDSG haben Bürger gegenüber privaten Unternehmen einen Auskunftsanspruch über
die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
den Zweck der Speicherung.
Ich habe da mal etwas vorbereitet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle:
TFFFFF - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen
Zitat:
Zitat von herrmann.hartmut
In diesem Schreiben begrüßt mich ein Blaublut namens Silke von W. mit Datum 14.9.2011 zu meiner großen Überraschung als "neuen klarmobil.de-Kunden",
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Verlange den Bewis für einen Vertragsabschluss.