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Alt 19.10.2011, 09:28   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
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Beiträge: 10.423
Standard M.B will gegen die Netzindianer (die an Banken schreiben ) Abmahnflut lostreten

Was M.B auf seinen Blog eingestellt hat.
Ich werde nun mit diesem Musterurteil zu dieser Thematik eine Abmahnflut gegen Verbraucherzentralen und Netzindianer lostreten lassen.



Hier auf dieser Seite hatte ich schon einige Urteile eingestellt ,die gegen einer Weiterführung der Bankkonten ausgesprochen wurden .

http://www.echte-abzocke.de/18848-post25.html

Das steht bei den Verbraucherzentralen immer als Tip für die ""Kunden"""

Zitat:

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurückzuüberweisen.

Mit freundlichem Gruß“

Leider hört es auf der Seite von M.B bei der Kopie des Urteils hier auf.




So wissen wir nicht wirklich was die verbraucherzentrale geschrieben hat.


Es kann mir doch als Kunde der sich zu 100% getäuscht fühlt ,nicht verbieten es der Bank mitzuteilen. Er kann mir auch nicht verbieten Urteile die schon gesprochen würden als Beispiel mitzuschicken.

Ob das schon rechtskräftig ist ?????????

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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


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Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (19.10.2011 um 10:10 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 10:01   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.627
Standard AW: M.B will gegen die Netzindianer (die an Banken schreiben ) Abmahnflut lostreten

Und? Er kann höchstens gegen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vorgehen.
Ein Urteil eines Landgericht ist kein Grundsatzurteil.
Ein anderes Gericht,ein anderer Richter,ein anderes Urteil.
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 10:15   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 883
Standard AW: M.B will gegen die Netzindianer (die an Banken schreiben ) Abmahnflut lostreten

Es ist kein abschließendes Urteil sondern ein Verfügungsverfahren.
Geht die VZ ins Hauptsacheverfahren kann es gekippt werden.
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 16:19   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
Standard AW: M.B will gegen die Netzindianer (die an Banken schreiben ) Abmahnflut lostreten

Hi--- das habe ich ja ganz vergessen.
http://www.echte-abzocke.de/21669-post287.html

Urteil: Keine Kontoeröffnung für Abzocker

Geklagt hatte, Michael Bu**t für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art
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