M.B will gegen die Netzindianer (die an Banken schreiben ) Abmahnflut lostreten

schnippewippe

New member
Was M.B auf seinen Blog eingestellt hat.
Ich werde nun mit diesem Musterurteil zu dieser Thematik eine Abmahnflut gegen Verbraucherzentralen und Netzindianer lostreten lassen.



Hier auf dieser Seite hatte ich schon einige Urteile eingestellt ,die gegen einer Weiterführung der Bankkonten ausgesprochen wurden .

http://www.echte-abzocke.de/18848-post25.html

Das steht bei den Verbraucherzentralen immer als Tip für die ""Kunden"""

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurückzuüberweisen.

Mit freundlichem Gruß“

Leider hört es auf der Seite von M.B bei der Kopie des Urteils hier auf.




So wissen wir nicht wirklich was die verbraucherzentrale geschrieben hat.


Es kann mir doch als Kunde der sich zu 100% getäuscht fühlt ,nicht verbieten es der Bank mitzuteilen. Er kann mir auch nicht verbieten Urteile die schon gesprochen würden als Beispiel mitzuschicken.

Ob das schon rechtskräftig ist ?????????

 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und? Er kann höchstens gegen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vorgehen.
:whistle: Ein Urteil eines Landgericht ist kein Grundsatzurteil.
Ein anderes Gericht,ein anderer Richter,ein anderes Urteil.
 

Niclas

Active member
Es ist kein abschließendes Urteil sondern ein Verfügungsverfahren.
Geht die VZ ins Hauptsacheverfahren kann es gekippt werden.
 
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